Drucksache 17 / 12 519 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 07. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. August 2013) und Antwort Unter Ausschluss der Öffentlichkeit - Ausschüsse des Senats Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Ausschüsse aus Senatsmitgliedern gemäß § 13 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Besonderer Teil (GGO II) wurden seit Be- ginn der Legislaturperiode eingesetzt? 2. Mit welcher Aufgabe und Besetzung wurden diese Ausschüsse jeweils eingesetzt? Gab es danach Änderun- gen bzw. personelle Wechsel (außer durch den Wechsel in den Senatorenposten selbst)? 3. Zu welchen Ergebnissen sind diese Ausschüsse jeweils gekommen? 4. Wie oft und wann haben diese Ausschüsse jeweils getagt und - falls geschehen - wann haben sie ihre Arbeit beendet? 5. Gibt es einen Grund, warum die Existenz und Tätigkeit dieser Ausschüsse nicht öffentlich dokumentiert wird, und wenn ja, welchen? Antwort zu den Fragen 1. bis 5.: Der Senat hat im Ja- nuar 2012 – wie in den vorangegangenen Amtsperioden seit 1963 - eine Personalkommission eingesetzt, der neben dem Senator für Inneres und Sport als Vorsitzendem der Chef der Senatskanzlei als ständiger Vertreter des Regie- renden Bürgermeisters, die Senatorin für Arbeit, Integra- tion und Frauen, der Senator für Finanzen und der Senator für Justiz und Verbraucherschutz angehören. Die Perso- nalkommission beschließt in regelmäßigen Sitzungen zur Vorbereitung von Entscheidungen des Senats bzw. von zuständigen Behörden der Hauptverwaltung über Perso- naleinzelangelegenheiten und nimmt im Übrigen im We- sentlichen die ihr in § 18 Absatz 4 des Landesgleichstel- lungsgesetzes (LGG) sowie in § 3 der Verordnung über die Auswahl und die Einführung beim Aufstieg von Be- amten und Beamtinnen des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes in den höheren allgemeinen Verwal- tungsdienst (AEOhD) zugewiesenen Aufgaben wahr. Personaleinzelangelegenheiten sind wegen des besonde- ren Schutzes von personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln, Maßnahmen aufgrund von Entscheidungen der Personalkommission gemäß § 18 Absatz 4 LGG werden – sofern es sich nicht um Personaleinzelangelegenheiten handelt – an der entsprechenden Stelle und die nach § 3 Absatz 1 festgelegte Zahl im Amtsblatt für Berlin bekannt gegeben. Berlin, den 14. August 2013 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. August 2013)