Drucksache 17 / 12 524 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 08. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2013) und Antwort Berliner Naherholungsgebiete Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele offizielle Naherholungsgebiete mit welchen Flächengrößen besitzt das Land Berlin? Antwort zu 1: Die vier Berliner Naherholungsgebiete sind im Berliner Landschaftsprogramm dargestellt. Hierzu gehören im Südwesten der Grunewald und die Gatower Heide mit Wannsee und Havel, im Südosten das große Köpenicker Wald- und Seengebiet, im Nordosten der Berliner Barnim und im Nordwesten der Tegeler und Spandauer Forst mit dem Tegeler See und der Oberhavel. Diese Areale umfassen auf der Grundlage des Land- schaftsprogramms ca. 26.000 ha. Frage 2: Wie viele Besucher nutzen die Naherho- lungsgebiete jährlich (Bitte um Aufstellung der jeweiligen Zahlen)? Antwort zu 2: Dem Senat liegen keine belastbaren Zahlen vor. Da die Wälder einen großen Teil der Naher- holungsgebiete ausmachen, können Rückschlüsse aus der Anzahl der Waldbesuche gezogen werden. Nach Angabe der Fachbehörde Berliner Forsten wurden vor längerer Zeit in einer repräsentativen Umfrage rd. 250 Millionen Waldbesuche pro Jahr ermittelt (ohne touristische Nut- zung). Heute ist insbesondere durch erheblichen Bevölke- rungszuwachs im unmittelbaren Berliner Umland von deutlich höheren Nutzungszahlen auszugehen. Frage 3: Wie werden die Naherholungsgebiete bewor- ben? Antwort zu 3: Die Naherholungsgebiete werden durch eine Vielzahl bestehender Angebote beworben. Hierzu gehören u.a. die Wandertipps der Berliner Forsten, die zum Besuch ausgewählter Ziele im Wald anregen sollen und mittlerweile den gesamten Berliner Wald einbezie- hen. Werbung in Verbindung mit den Naherholungsgebie- ten erfolgt u.a. auch über die Veranstaltungen der Wald- schulen der Berliner Forsten und in Verbindung stehender sonstiger Träger, der Veranstaltungsangebote des Natur- park Barnim, der Veröffentlichung der 20 grünen Haupt- wege in Berlin, der Informationen über die in den Naher- holungsgebieten befindlichen Natur- bzw. Landschafts- schutzgebiete, der Information über Radrouten. Die An- gebote sind über die Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und deren gesonderte Berlin-Tipps zugänglich. Weitere Informationen ergeben sich auch aus den re- gionalen Angeboten und Mitteilungen der Bezirksämter. Frage 4: Gibt es Kooperationen mit der BVG, S-Bahn und Deutschen Bahn zur Beschilderung bzw. Information der Ausflugsmöglichkeiten, gibt es darüber hinaus sonsti- ge Kooperationen mit anderen Institutionen? Antwort zu 4: Zu diesem Thema liegen dem Senat keine Informationen vor. Die Naherholungsgebiete sind traditionell in das in Berlin bestehende Verkehrsnetz eingebunden. Frage 5: Ist die Verknüpfung der einzelnen Verkehrs- träger zur Nutzung bzw. Erreichung der Naherholungsge- biete sichergestellt? Antwort zu 5: Entsprechend der Vorgaben des Stadt- entwicklungsplans (StEP) Verkehr und des Berliner Nah- verkehrsplans (NVP) wird das Berliner Nahverkehrsan- gebot im Sinne der Integration der verschiedenen Ver- kehrsträger geplant und weiterentwickelt. Die Verknüp- fung der Verkehrsmittel von BVG und S-Bahn Berlin GmbH sowie des Bahn-Regionalverkehrs wird über die Wahrnehmung der Bestellerfunktion des Landes gewähr- leistet. Die Unternehmen sind gehalten, ihre Fahrpläne entsprechend abzustimmen und entsprechende Anschlüsse zu berücksichtigen. Über den Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg(VBB) erfolgt zudem eine enge Koordinie- rung und Abstimmung der Angebote mit den weiteren in Berlin tätigen Verkehrsunternehmen im Stadt-Umland- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 524 2 Verkehr. Spezielle Standards für Erholungsgebiete sind im Berliner NVP nicht vorgesehen, dieser setzt primär Standards zur Erreichbarkeit der Wohn- und Gewerbege- biete – u. a. auch der verschiedenen Berliner Zentren bis hinunter zu Ortsteilzentren gemäß StEP Zentren. Die Erschließung von Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten wie auch von anderen wichtigen Zielen (bspw. Bildungs- einrichtungen, Krankenhäuser, Verwaltungs- und Kultur- einrichtungen) wird im Sinne der Daseinsvorsorge im Rahmen dieser Bestellung und Koordinierung der Ver- kehrsleistungen gleichwertig unter Abwägung sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte berücksichtigt. Berlin, den 03. September 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Sep. 2013)