Drucksache 17 / 12 528 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 08. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2013) und Antwort Nutzen von Kameraüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche unterschiedlichen Ziele verfolgt der Senat in den verschiedenen Bereichen des öffentlich zugängli- chen Raums mit der Kameraüberwachung? Zu 1.: Bisher wird Videoüberwachung im öffentlichen Raum von der Polizei Berlin ausschließlich an den von ihr genutzten Liegenschaften mit dem Ziel eingesetzt, diese und die davor abgestellten Polizeifahrzeuge vor Anschlä- gen zu schützen. Die Polizei Berlin hat am Freitag, dem 23. August 2013 begonnen, die Videoüberwachung der Berliner Ver- kehrsbetriebe auf drei ausgewählten U-Bahnhöfen zu nutzen. Das polizeiliche Ziel liegt in der präventiven Überwachung der U-Bahnhöfe Alexanderplatz, Zoologi- scher Garten und Kottbusser Tor, die aufgrund des poli- zeilichen Lagebildes Kriminalitätsbrennpunkte darstellen. Eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter wird die Sicherheitslage über Monitore beobachten, um bereits in der Anbahnungsphase von Straftaten und Notsituationen schnell Hilfe entsenden zu können. Mit den Maßnahmen sollen Straftaten verhindert oder so früh wie möglich erkannt werden, um die Sicherheit im Öffentlichen Perso- nennahverkehr weiter zu verbessern. Die Dienstkräfte am Polizeiarbeitsplatz überprüfen die benannten U-Bahnhöfe mittels Kameratechnik im rollierenden Verfahren. Mit geschultem Blick soll konspiratives Verhalten potentieller Straftäterinnen und Straftäter erkannt und im Bedarfsfall eine umgehende Alarmierung von Einsatzkräften ge- währleistet werden. Die Möglichkeit, eine Täterin oder einen Täter aus der Anonymität eines umschlossenen, scheinbar geschützten Bahnhofbereichs heraus zu holen, soll abschreckend auf die Verwirklichung weiterer Straf- taten wirken. Die dauerhafte Einsichtnahme in Live-Vi- deobilder kann einen elementaren Beitrag sowohl zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit als auch zur Be- kämpfung der vorherrschenden Kriminalität leisten. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere U-Bahnhöfe aufgrund der Entwicklung des Lagebildes in das Verfahren einbe- zogen werden. Eine zusätzliche Videoüberwachung des öffentlichen Raumes außerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs ist nicht vorgesehen. 2. Wie genau trägt nach Ansicht des Senats die Ka- meraüberwachung des öffentlich zugänglichen Raums dazu bei, die einzelnen unter 1. genannten Ziele zu errei- chen? Zu 2.: Aufgrund fehlender Erfahrungswerte kann hier- zu keine Aussage getroffen werden. 3. Gibt es Zahlen, die einen Nutzen der Kameraüber- wachung zur Erreichung der unter 1. genannten Ziele belegen und wenn ja, wie lauten diese? Zu 3.: Nein. Berlin, den 16. September 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2013)