Drucksache 17 / 12 529 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 12. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2013) und Antwort Verletzte Polizeibeamte/Mitarbeiter der Ordnungsämter und Folgekosten im Jahr 2012 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Polizeibeamte und Angestellte wurden im Jahr 2012 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 1.: Im Jahr 2012 wurden 3.020 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Ausübung ihres Dienstes verletzt. Die Unfallkasse Berlin hat im Rahmen ihrer Zuständig- keit mitgeteilt, dass im Jahr 2012 insgesamt 342 Beschäf- tigte der Polizei verletzt worden seien. 2. Wie viele Feuerwehrbeamte wurden im Jahr 2012 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 2.: Im Jahr 2012 wurden 341 Feuerwehrbeamtin- nen und Feuerwehrbeamte in Ausübung ihres Dienstes verletzt. 3. Wie viele Mitarbeiter der Ordnungsämter wurden im Jahr 2012 in Ausübung ihres Dienstes verletzt? Zu 3.: Im Jahr 2012 wurden insgesamt 95 Außen- dienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter von Perso- nen oder Hunden in Ausübung ihres Dienstes angegriffen. Dabei wurden 55 Außendienstkräfte verletzt (vgl. anlie- gende Tabelle). Verbale Übergriffe gegenüber den Au- ßendienstkräften sind hierbei nicht berücksichtigt, obwohl sie partiell sogar zunehmen. Darüber hinaus kam es auch vor, dass sich Außendienstkräfte der bezirklichen Ord- nungsämter ohne Fremdverschulden in Ausübung ihres Dienstes verletzten; in der Folge gab es auch hier Arbeits- ausfälle. 4. Welche Kosten entstanden dadurch den jeweiligen Dienstunfallfürsorgestellen bzw. der Unfallkasse im Jahr 2012? Zu 4.: Im Jahr 2012 hat die Polizeibehörde im Rah- men von Dienstunfallfürsorgeleistungen für Heilverfahren von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten insgesamt 3.261.860,35 € (Polizei: 2.883.862,27 €, Feuerwehr: 377.998,08 €) geleistet. Die Unfallkasse Berlin hat mitgeteilt , dass für die Beschäftigten der Polizei im Jahr 2012 insgesamt Kosten in Höhe von 234.565,39 € entstanden sind. Ferner führt sie aus, dass Ausgaben für Unfälle von Beschäftigten der Ordnungsämter nicht gesondert ermit- telt würden. Sie sind in den Gesamtaufwendungen für die versicherten Beschäftigten der Bezirksämter enthalten. 5. In welchem Umfang wurden diese Kosten von ei- nem den Unfall verursachenden Dritten ersetzt? Zu 5.: Wenn die Kosten einer konkreten Schädige- rin/einem konkreten Schädiger zugeordnet und in Rech- nung gestellt werden können, werden ohne Gegenleistung gezahltes Arbeitsentgelt und Geldersatz für medizinische Aufwendungen zu einem konkreten Gesamtschaden ad- diert. Bei den Heilbehandlungskosten muss zunächst die Feststellung des gesamten Schadensumfanges abgewartet werden. Danach werden alle Kosten bei der Schädige- rin/beim Schädiger geltend gemacht. Für das Jahr 2012 können hierzu für die Beamtinnen und Beamten bei Poli- zei und Feuerwehr noch keine abschließenden Angaben ermittelt werden. Ob und wenn in welcher Höhe eine Erstattung unfallbedingter Kosten für die verletzten Au- ßendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter von den Unfall verursachenden Dritten ans Land Berlin gezahlt wurde, kann von den bezirklichen Ordnungsämtern nicht beziffert werden. Eine Erstattung der Folgen der geringe- ren Präsenzzeiten durch die verletzten Außendienstkräfte und des dadurch bedingten geringeren Anzeigenvolumens gab es nicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 529 2 Nach Auskunft der Unfallkasse Berlin wurden bislang Kosten von unfallverursachenden Dritten in Höhe von 5.777,86 € auf dem Regresswege erstattet. In vielen Fällen ist die Heilbehandlung oder Rehabilitation noch nicht abgeschlossen. Es muss erst die Feststellung des gesam- ten Schadenumfangs abgewartet werden, um abschließen- de Angaben zu den erzielten Regresseinnahmen machen zu können. 6. In wie vielen Fällen kam es im Zusammenhang mit den Verletzungen zu Arbeitsausfällen? Zu 6.: Angesichts der hohen Anzahl an Einzelfällen wurde für Polizei und Feuerwehr auf eine Ermittlung der erbetenen Angaben wegen des damit verbundenen, unver- tretbar hohen Arbeitsaufwandes verzichtet. In Folge der Verletzungen der Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter kam es insgesamt zu Arbeitsausfällen in Höhe von 27 Arbeitstagen (vgl. anliegende Tabelle). Berlin, den 16. September 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2013) SenInnSport, ZS C 3 St Kleine Anfrage Nr. 17/12 529 Angaben der bezirklichen Ordnungsämter 10.10.2013 Angriffe davon mit Verletzungen Arbeitsausfälle durch die Verletzungen (in Arbeitstagen) zusätzlich entstandene Kosten durch den Arbeitsausfall entstandene Kosten in der Dienstunfallfürsorgestelle bzw. in der Unfallkasse Umfang der Erstattung dieser Kosten durch unfallverursachende Dritte Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg 23 5 0    Lichtenberg 22 6 6    Marzahn-Hellersdorf 0 0 0 0,00 € 0,00 € 0,00 € Mitte 7 3 9    Neukölln 2 2 0    Pankow 37 37 6   0,00 € Reinickendorf 3 2 6    Spandau 0 0 0 0,00 € 0,00 € 0,00 € Steglitz-Zehlendorf 1 0 0 0,00 € 0,00 € 0,00 € Tempelhof-Schöneberg  0     Treptow-Köpenick 0 0 0 0,00 0,00 € 0,00 € Summe 95 55 27 0,00 € 0,00 € 0,00 € Frage 3 3 6 4 4 5  keine Angabe möglich/nicht bekannt Ordnungsamt 2012 ka17-12529 KA 1712529 Anlage