Drucksache 17 / 12 535 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Kosche (GRÜNE) vom 12. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. August 2013) und Antwort Voll-Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe und die geheimen Schiedsverfahren zur Kompensation der vom Verfassungsgericht für unzulässig erklärten Effizienzgewinne Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In dem Eckpunktepapier von Senator Nußbaum vom Juni 2013 wird von einem Schiedsverfahren berich- tet und auch davon, dass die Chancen/Risikenabwägung dieses Verfahrens mit 60 Mio. € in den Rückkaufpreis des RWE-Anteils eingeflossen ist. Ist dieses Schiedsverfahren zwischenzeitlich beendet worden? Zu 1: Nein. 2. Wie hoch sind die Rückstellungen mit Ablauf des Jahres 2012 für dieses Schiedsverfahren und in welchem Kapitel/Haushaltstitel befinden sie sich? Zu 2: Das Land Berlin hatte im Haushalt 2012 keine Rückstellungen eingestellt. Die Einstellung von Rückstel- lungen in den Haushalt ist grundsätzlich haushaltsrecht- lich unzulässig. 3. Wenn Ja bei 1., mit welchem Schiedsspruch/Er- gebnis wurde dieses Verfahren beendet und wie hoch ist der Streitwert festgesetzt worden? 4. Wenn Ja bei 1., welches der Berechnungsverfahren für die Wiederbeschaffungszeitwerte wurde dem Schieds- verfahren letztendlich zugrunde gelegt? 5. Wenn Ja bei 1., sind Rücklagen/Teile der Rückla- gen, die aufgrund § 3 Abs. 2 des Berliner Betriebe- Ge- setzes vom 14. Juli 2006 gebildet wurden, in den Schlich- terspruch einbezogen und wenn ja, wie hoch? Zu 3. bis 5: Die Beantwortung dieser Fragen entfällt, da das Schiedsverfahren noch nicht beendet ist. Hinsicht- lich des Streitwertes (Teilfrage zu 3.) wird auf die Beant- wortung der Kleinen Anfrage 17/10 046 zur dortigen Frage 9 verwiesen. 6. Wenn nein bei 1., wie errechnen sich die Summen der Chancen/Risikenabwägung von 170 Mio. € brutto bzw. 150 Mio. € netto, die im o.g. Eckpunktepapier von Senator Nussbaum genannt werden? Zu 6: Es handelt sich um den Anteil für Veolia bezo- gen auf den ursprünglichen Streitwert und den aktuell erwarteten maximalen Zahlbetrag. 7. Waren an dem Schiedsgericht die Schiedsrichter beteiligt, die in der Kleinen Anfrage 17/10 046 von Da- niel Buchholz genannt wurden? (Wenn sich die Zusam- mensetzung des Schiedsgerichts geändert hat, bitte die neue Zusammensetzung auflisten) Zu 7: Ja. 8. Welche Steuern wurden von Veolia - bezogen auf die Stille Beteiligung - für 2013 vorausgezahlt und wie hoch ist die Summe jeweils? Zu 8: Veolia ist ein privatrechtliches Unternehmen, so dass hier das Steuergeheimnis gilt und entsprechende Auskünfte dem Senat nicht möglich sind. 9. Warum wurde die Gewinnausschüttung der BWB von 2003 bis heute nicht vollständig vollzogen? Für wen und in welcher jeweiligen Höhe stehen die Gewinnaus- schüttungen noch aus? Zu 9: Gemäß der 5. Änderungsvereinbarung zum Konsortialvertrag vom 24.10.2003 – hier § 6 Nr. 3a StGV II – haben die Gesellschafter der Berliner Wasserbetriebe (BWB) vereinbart, einen Teil des Gewinns, soweit er darauf beruht, dass die Abschreibungen auf Wiederbe- schaffungszeitwerte die Abschreibungen zu Anschaf- fungs- und Herstellkosten übersteigen, den Gewinnrück- lagen zuzuführen (Substanzerhaltungsrücklage). Für das Geschäftsjahr 2003 wurde ein Teilbetrag des Bilanzge- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 535 2 winns sowie des Teilgewinns zunächst nicht ausgeschüt- tet, da noch Unklarheiten im Zusammenhang mit finanzi- ellen Risiken aus der Veräußerung der Geschäftsanteile an der BerliKomm und der Hume Rohr GmbH bestanden. Die entsprechenden Risiken bestehen allerdings inzwi- schen nicht mehr. Da die Bedingungen für die Entnahme des Teilgewinns 2003 erfüllt sind, ist eine Ausschüttung des Betrags in Höhe von 4,89 Mio. € zuzüglich Verzinsung durch die Berlinwasser Holding AG an die RWE- Veolia Berlinwasser Beteiligungs GmbH (RVB) jederzeit möglich. Eine Entnahme der Gewinnrücklage aus 2003 i.H. v. 4,91 Mio. € zuzüglich Verzinsung für 2013 ist durch Beschluss der Gewährträgerversammlung der BWB AöR möglich, sofern die Auflösung der Rücklage im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 erfolgt. 10. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Rück- lagen, die in der 5. Änderungsvereinbarung vom 24. Ok- tober 2003 zum Konsortialvertrag vereinbart wurden, mit Ablauf des Geschäftsjahres 2012? Sind in den Rückkauf- preis von RWE Erstattungen aus diesen Rücklagen ge- flossen? Wenn ja, bitte auflisten. Zu 10: Gemäß aktuellem Rücklagenbericht an das Abgeordnetenhaus betrug die Gewinnrücklage für das Geschäftsjahr 2012 39.206.061Mio. EUR. Im Rahmen des Rückerwerbs der RWE-Anteile an der Berlinwasser Gruppe sind keine Erstattungen aus den Rücklagen gemäß 5. Änderungsvereinbarung geflossen. Berlin, den 06. September 2013 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Sep. 2013)