Drucksache 17 / 12 539 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 14. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. August 2013) und Antwort „Wohnen“ in der Notunterkunft – Flüchtlingsunterbringung in Grünau Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen sind dauerhaft seit Inbetriebnahme bzw. seit 2012 in der Notunterkunft für Asylsu- chende im Ortsteil Grünau untergebracht? Zu 1.: Zum letzten Erfassungsstichtag 16.09.2013 weist die von der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) geführte Belegungsstatistik für die genannte Notunter- kunft eine Belegung von 142 Personen aus. Eine kumu- lierte Statistik aller in einer bestimmten Gemeinschafts- oder Notunterkunft untergebrachten Personen wird nicht geführt. Ebenso wenig wird die individuelle Aufenthalts- dauer der in einer Einrichtung untergebrachten Personen zentral erfasst. Eine Angabe, wie viele der gegenwärtig in der genannten Einrichtung lebenden Personen dort bereits seit der Inbetriebnahme ununterbrochen aufhältlich sind, ist daher nicht möglich. 2. Beabsichtigt das Landesamt für Gesundheit und So- ziales (LaGeSo) für den Betrieb der Unterkunft in Grünau eine Verlängerung des Vertrages mit der Firma PeWoBe GmbH über das Jahr 2013 hinaus oder ist eine Umwand- lung in eine reguläre Gemeinschaftsunterkunft geplant? Zu 2.: Auf Grund der angespannten Unterbringungssi- tuation kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht über eine eventuelle Vertragsverlängerung sowie weitere mögliche Optionen entschieden werden. 3. Welche Sanierungsarbeiten, Baumaßnahmen oder sonstigen Investitionen sind aus Sicht des Senats für einen mittelfristigen oder gar dauerhaften Betrieb der Unter- kunft erforderlich? Zu 3.: Die Erforderlichkeit derartiger Maßnahmen ist erst nach der Entscheidung über eine eventuelle Verlänge- rung der Nutzung der Einrichtung über den 31.12.2013 hinaus zu prüfen. Notwendige Investitionen ergeben sich derzeit aus der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, es werden zusätzliche Brandschutztüren installiert. 4. Wie viele Aufenthaltsräume existieren in der Not- unterkunft Grünau, wie groß sind diese, wie sind sie aus- gestattet und wie viele davon sind jederzeit für die Be- wohnerinnen und Bewohner zugänglich? Zu 4.: Das Objekt verfügt über zwei Aufenthaltsräu- me. Dabei handelt es sich um einen allgemeinen Aufent- haltsraum mit einer Größe von 60 Quadratmetern (qm) sowie ein 56 qm großes Kinderspielzimmer. Beide Auf- enthaltsräume sind zweckkonform eingerichtet. 5. Wie viele Toiletten stehen für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung? Wie viele davon für Frau- en? Zu 5.: Im Objekt befinden sich insgesamt 15 Toiletten. Hiervon stehen sechs Toiletten für Herren und neun Toi- letten für Damen zur Verfügung. 6. Wie viele Duschen oder Wannen sind frei zugäng- lich und handelt es sich dabei um abschließbare Duschka- binen oder um Sammelduschen? Sind Duschen auf jeder Etage vorhanden? Zu 6.: Es befinden sich auf jeder Etage Duschen: Auf das Erdgeschoss entfallen zwei Herrenduschen, auf das erste Obergeschoss zwei Damen-/Kinderduschen und auf das zweite Obergeschoss eine Herren- und vier Damendu- schen. Die Duschkabinen selbst sind nicht abschließbar; die Räumlichkeiten, in denen sich die Sanitäranlagen befinden, sind jedoch abschließbar. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 539 2 7. Wie viele Küchen mit welcher Ausstattung stehen zur Verfügung? Zu 7.: Personen, die ihre Mahlzeiten selbst zubereiten, können jeweils eine Küche im Erd- und im ersten Ober- geschoss nutzen. Die Räume wurden mit kompletten Einbauküchen ausgestattet. Es befinden sich sämtliche Abstell- und Arbeitsflächen sowie Spülen und Herde in diesen Räumlichkeiten. 8. Wie viele Kühlschränke befinden sich derzeit in Benutzung und verfügen die Bewohnerinnen und Bewoh- ner über eigene Fächer? Wo befinden sich die Kühl- schränke? Zu 8.: Jedes Zimmer verfügt über einen eigenen Kühl- schrank mit separatem Tiefkühlfach. 9. Wie viele Waschautomaten stehen zur Verfügung und wie ist der Zugang organisiert? Zu 9.: Den Bewohnerinnen und Bewohnern stehen fünf Vollwaschautomaten sowie fünf Wäschetrockner zur Verfügung. 10. Existiert ein Kinderspielzimmer und wenn ja, ist es frei zugänglich bzw. zu welchen Zeiten steht es zur Verfügung? Kann der Spielraum auch von den Kindern alleine bzw. mit ihren Eltern genutzt werden oder nur in Anwesenheit des Personals? 11. Wie oft steht eine Kinderbetreuung zur Verfü- gung? Zu 10. und 11.: Es gibt einen Kinderspielraum; auf die Antwort zu 4. wird insoweit verwiesen. An drei Tagen in der Woche steht die Kinderbetreuung im Kinderspielraum des Hauses zur Verfügung. An einem Tag in der Woche besucht die Kinderbetreuerin mit den Kindern und Ju- gendlichen einen Kinder- und Jugendfreizeitbereich im Bezirk; auf Einladung des Bohnsdorfer Jugendclubs Wal- ter Kroh werden auch weitere Veranstaltungen (z. B. Puppentheater) besucht. 12. Wie erfolgt die in den Mindestanforderungen vor- geschriebene aktive Unterstützung bei der Wohnungssu- che durch das Betreuungspersonal? Zu 12.: Der Senat stellt zunächst klar, dass die von der BUL festgelegten Qualitätsanforderungen verbindlich nur für vertragsgebundene Unterkünfte gelten; für Notunter- künfte strebt die BUL grundsätzlich eine bestmögliche Annäherung an diese Anforderungen an. In der Notunter- kunft Grünau erfolgt eine Wohnraumberatung durch eine in der Einrichtung tätige Diplom-Sozialarbeiterin, wobei täglich folgende Angebote vorgehalten werden: Beratung, Prüfung der Voraussetzungen für die Wohnungsbewer- bung, Vernetzung mit dem LAGeSo, Sozialdienst/Wohn- raumvergabe für asylsuchende Menschen, Vergabe von Adressen und Terminvereinbarungen mit Wohnungsge- sellschaften, Besichtigungstermine (einschließlich Hilfe- stellung zur Terminvereinbarung), Hilfestellungen zur Wohnungssuche in Print- und Online-Medien (einschl. einer mehrsprachig verfassten „Check-up-Liste“ zur Unterstützung bei der Wohnungssuche), gegebenenfalls Ausstellung von Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen, Referenzen und Beantragung eines Wohnberechtigungs- scheins. 13. Wie viel Personal mit welchen Qualifikationen wird für welche Aufgaben in der Unterkunft eingesetzt? Zu 13.: In der Unterkunft wird folgendes Personal eingesetzt: • Ein Heimleiter, • eine Sozialarbeiterin (einschließlich Kinder- betreuung), • eine weitere Sozialarbeiterin, • eine Verwaltungsmitarbeiterin, • eine Mitarbeiterin in der Bewirtschaftung sowie • ein Hausmeister. 14. Sind die einzelnen Zimmer abschließbar und ver- fügen die Bewohnerinnen und Bewohner über eigene Schlüssel? Wenn nein, warum nicht? Zu 14.: Jedes Zimmer in der Unterkunft verfügt über ein Türschloss. Den Bewohnerinnen und Bewohnern werden zugehörige Schlüssel ausgehändigt. 15. Wie viele Menschen sind im Durchschnitt pro Zimmer untergebracht? Zu 15.: Im Durchschnitt sind drei Personen in den Zimmern untergebracht. 16. Kann der zur Einrichtung gehörende Hof frei ge- nutzt werden? Wenn nein, warum nicht? Zu 16.: Aufenthaltsflächen im Außenbereich sind so- wohl vor als auch hinter dem Objekt für den dort unterge- brachten Personenkreis nutzbar. 17. Gibt es eine auf dem zur Einrichtung gehörigen Gelände eine „Raucherecke“? Wenn nein, wo rauchen die Bewohner/innen? Zu 17.: Den Bewohnerinnen und Bewohnern steht ein Raucherraum im Haus zur Verfügung, der zu jeder Zeit genutzt werden kann. Des Weiteren gibt es vor dem Ob- jekt eine Rauchmöglichkeit. Berlin, den 16. Oktober 2013 In Vertretung Dirk Gerstle Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2013)