Drucksache 17 / 12 542 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 19. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2013) und Antwort Was macht das „Neuköllner Modell“? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der Sachstand zum „Neuköllner Modell“? Zu 1.: Wegen der sukzessiven Umsetzung des beson- ders beschleunigten vereinfachten Jugendverfahrens („Neuköllner Modell“) ab dem Jahr 2008 und der Verfah- renszahlen bis einschließlich 2011 wird auf die Antworten der Fragen 1 und 3 der Kleinen Anfrage Nr. 17/10092 verwiesen. Seit dem 1. Juni 2010 wird das „Neuköllner Modell" unverändert stadtweit angewendet. Aufgeschlüs- selt nach den einzelnen Polizeidirektionen stellen sich die Verfahrensstatistiken für das Jahr 2012 und das 1. Halb- jahr 2013 wie folgt dar: Polizeidirektion (Bezirke) 2012 1. Halbjahr 2013 Direktion 1 (Pankow und Reinickendorf) 71 30 Direktion 2 (Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf) 54 18 Direktion 3 (Mitte und Wedding) 22 22 Direktion 4 (Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg) 29 13 Direktion 5 (Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln) 37 14 Direktion 6 (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick) 78 47 Landeskriminalamt 1 0 Gesamt 292 144 Der im Vergleich zu den Vorjahren festzustellende Zahlenrückgang (2010: 372 Verfahren, 2011: 358 Verfah- ren) korrespondiert mit dem allgemeinen Verfahrensrück- gang im jugendstrafrechtlichen Bereich. 2. Hat eine Evaluation darüber bereits stattgefunden? 3. Falls ja, wie sind die Ergebnisse? 4. Wo sieht der Senat Verbesserungsmöglichkeiten? Zu 2. bis 4.: Mit Forschungsvertrag vom 31. Mai 2013 hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) mit der Evaluation des „Neuköllner Modells" beauftragt. Ziel der Evaluation ist es, Erkenntnisse zur Praxis sowie zur Akzeptanz und Wirksamkeit des „Neuköllner Modells" zu gewinnen. Es soll untersucht werden, ob das Konzept flächendeckend umgesetzt wird, ob es für das Erreichen der angestrebten Ziele - vor allem jenes der Verfahrensbeschleunigung bzw. der „schnellen“ Sanktion - geeignet ist und wo ggf. Schwachstellen bestehen. Gleichzeitig soll durch einen Vergleich mit den konkur- rierenden Verfahren, insbesondere der Diversion und dem „normalen” Jugendverfahren, untersucht werden, welche Auswirkungen das „Neuköllner Modell“ auf die Jugendgerichtsbarkeit hat und welche Taten und Tatpersonen durch das Konzept erfasst werden. Ergänzend soll auch erforscht werden, ob sich durch die Umsetzung des „Neuköllner Modells" die Qualität der Zusammenarbeit zwi- schen den Verfahrensbeteiligten insgesamt verbessert hat. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 542 2 In methodischer Hinsicht beinhaltet die Evaluation u. a. eine Analyse von Verfahrensakten und Statistiken sowie Interviews mit Verfahrensbeteiligten und mit be- troffenen jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern. Der vertraglich vereinbarte Untersuchungszeitraum be- trägt zehn Monate, so dass der Abschlussbericht im Früh- jahr 2014 vorliegen wird. Es bleibt abzuwarten, ob sich aus den Ergebnissen der Evaluation etwaige Verbesse- rungsmöglichkeiten für die Verfahrensart des „Neuköllner Modells" ergeben. Berlin, den 12. September 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2013)