Drucksache 17 / 12 546 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 12. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2013) und Antwort Flüchtlingsunterkunft in Marzahn-Hellersdorf – mit Dialog und Solidarität überzeugen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann konkret, von wem und unter Einbeziehung welcher Gremien, Organe und Institutionen wurde die Entscheidung getroffen, das ehemalige Max-Reinhardt- Gymnasium in Hellersdorf zu einer Unterkunft für Flücht- linge zu nutzen? Zu 1.: Das Objekt wurde dem Landesamt für Gesund- heit und Soziales (LAGeSo) am 15.04.2013 über den Liegenschaftsfonds Berlin (Lifo) angeboten. Am 21.05.2013 fand eine Besichtigung durch die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) des LAGeSo statt. Am 22.05.2013 wurde durch das LAGeSo im Einvernehmen mit dem Bezirk entschieden, dort eine Unterkunft zu realisieren. Am 24.05.2013 wurde der Lifo darüber in- formiert. 2. Die Flüchtlingsunterkunft an der jetzigen Stelle wird von dem Fragesteller in keiner Weise in Frage ge- stellt. Davon ausgehend, dass der Senat diese Überzeu- gung teilt, ist es für den Senat vorstellbar, dass anstelle von geplanten 400 Personen nur eines beides Schulge- bäude als Unterkunft für 200 Flüchtlinge genutzt wird und das weitere Gebäude dann für Freizeitangebote, Kitaan- gebote, Schulangebote, Bildungsangebote, Jugendfreizeit- angebote sowohl für die Flüchtlinge als auch für die An- wohner nutzbar eingerichtet wird? 2a: Wenn ja: Welche konkreten Schritte und Umset- zung und durch wen sind notwendig, um das zweite Ge- bäude für Freizeitangebote, Kitaangebote, Schulangebote, Bildungsangebote, Jugendfreizeitangebote sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Anwohner nutzbar zu ma- chen? 2b: Wenn nein: Welche rechtlichen und/oder tatsäch- lichen Gründe sprechen dagegen, auf der Fläche des ehe- maligen Max-Reinhardt-Gymnasiums in dem einem Ge- bäude eine Flüchtlingsunterkunft, in dem anderen Gebäu- de einen Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsort sowohl für Flüchtlinge als auch für die Anwohner nutzbar zu machen? Zu 2.: Auf Grund der weiterhin angespannten Unter- bringungssituation und anhaltend hoher Zuzüge von Asylbegehrenden nach Berlin geht der Senat davon aus, dass die gesamte Regelkapazität der Unterkunft in Höhe von rund 440 Plätzen dauerhaft genutzt werden muss. Hierbei werden jedoch auch Räume eingeplant, die als Bildungs-, Freizeit- und Begegnungsorte genutzt werden können. Konkrete Angaben sind derzeit nicht möglich, da sich das Objekt noch in der Planungsphase befindet. 3. Würde es seitens des Senats Unterstützung geben, Dialoglosigkeit und bestehende Kontroversen aufzubre- chen, ein Modell oder Pilotprojekt für die Unterbringung von Flüchtlingen für ein solidarisches und gemeinsames Nebeneinander von Flüchtlingsunterkunft und zusätzli- chen Bildungs- und Freizeitangeboten sowohl für Flücht- linge als auch für Anwohner (in Marzahn-Hellersdorf oder in Berlin) zu starten? Zu 3.: Der Dialog mit der anwohnenden Bevölkerung, Bürgerinitiativen, ansässigen Institutionen usw., bei dem auch Bildungs- und Freizeitangebote thematisiert werden, wird bereits vielfach geführt und sowohl vom Senat als auch den Bezirken unterstützt. 4. Gibt es seitens des Senats, des Landesamtes für Ge- sundheit und Soziales (LaGeSo), des Liegenschaftsfonds oder des Bezirks Überlegungen, die ehemalige Schule in der Elsenstraße in Mahlsdorf als Standort für eine Flücht- lingsunterkunft zu nutzen? Zu 4.: Derartige Überlegungen gibt es seitens des Se- nats und damit auch bei dem der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nachgeordneten LAGeSo nicht. 5. Wie hoch sind die Kosten für die Bereitstellung der ehemaligen Max-Reinhardt-Schule als Flüchtlingsunter- kunft (bitte aufgeschlüsselt nach Bauphasen und Gewer- ken und Angabe jeweils pro Schulgebäude (es gibt auf dem avisierten Gebiet zwei Schulgebäude))? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 546 2 Zu 5.: Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt wur- de, befindet sich das Objekt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch in der Planungsphase, so dass konkrete Angaben hierzu derzeit noch nicht möglich sind. 6. Welche Kosten entstünden für die Herrichtung von anderen Objekten als Flüchtlingsunterkunft im Bezirk Marzahn-Hellersdorf (Bitte aufgeschlüsselt nach Baupha- sen und Gewerken pro Objekt) a) für das Objekt Hellersdorfer Weg 33 b) für das Objekt Premnitzer Straße 4 c) für das Objekt Wolfener Straße/Wuhletalstraße (ehemaliges Zollgelände) d) für das Objekt ehemalige Schule Elsenstraße in Mahlsdorf? 7. Von wem sind die voraussichtlichen oder tatsächli- chen Kosten der Herrichtung des unter 5. und unter 6. genannten Objekte ermittelt und welche objektiven Be- wertungsmaßstäbe werden/wurden dabei herangezogen? Zu 6. und 7.: Die Kosten zur Herrichtung der unter 6. genannten Objekte wurden nicht ermittelt. 8. Welche Angebote von Trägern, Vereinen oder Insti- tutionen (und von wem) lagen vor, eine oder mehrere der unter 6. genannten Objekte als Flüchtlingsunterkunft im Bezirk zu betreiben? Zu 8.: Den zuständigen Behörden lagen keine entspre- chenden Angebote vor. 9. Wer entscheidet letztlich darüber, welches Objekt als Flüchtlingsunterkunft mit welcher menschenwürdigen Ausstattung ausgewählt wird und welchen objektiven Kriterien werden dafür herangezogen? Zu 9.: Die Entscheidung über die Inbetriebnahme ei- ner Gemeinschaftsunterkunft oder Notunterkunft obliegt gemäß Nr. 14 der Anlage zum Allgemeinen Zuständig- keitsgesetz, ZustKat AZG zu § 4 Abs. 1 der Hauptverwal- tung; zuständig ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Das LAGeSo stimmt diese Entscheidung grundsätz- lich zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit dem zuständi- gen Bezirksamt von Berlin ab. Sobald der konkrete Zeitpunkt der Inbetriebnahme bzw. Belegung absehbar ist, informieren das LAGeSo sowie die Betreiberin oder der Betreiber auch weitere behördliche und außerbehördliche Stellen wie etwa die lokal angesiedelten Schulen sowie den örtlich zuständigen Polizeiabschnitt. Bei der Ausstattung von vertragsgebundenen Gemein- schaftsunterkünften legt das LAGeSo die Qualitätsanfor- derungen zu Grunde, welche auf dem Online-Portal der BUL als PDF-Dokument unter der Adresse http://www.berlin.de/lageso/soziales/unterbringungsleitste lle/vertragsgebunden.html abrufbar sind. Bei der auf Grund der Zuzugsentwicklung erforderli- chen Inbetriebnahme von Notunterkünften strebt die BUL grundsätzlich eine bestmögliche Annäherung an diese Anforderungen an, kann diese jedoch nicht bei allen Not- unterkünften gewährleisten, da hierbei die Vermeidung von Obdachlosigkeit vorrangiges Ziel ist und Notunter- künfte lediglich so lange betrieben werden sollen, wie keine ausreichenden Kapazitäten in vertragsgebundenen Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung stehen. Über die Eignung eines Objekts als Notunterkunft ent- scheidet die BUL auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung unter Berücksichtigung der konkreten Gegeben- heiten vor Ort. Diese Entscheidung fußt auf der fachli- chen Kompetenz und Qualifikation, die sich die dort täti- gen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ergebnis einer langjährigen Erfahrung bei der Akquise und dem Betrieb von derartigen Einrichtungen angeeignet haben. 10. Welche Alternativen sieht der Senat, im Sinne ei- ner solidarischen Unterbringung der Flüchtlinge, hier direkt am Beispiel von Marzahn-Hellersdorf, mehrere unterschiedliche Örtlichkeiten in einem Bezirk für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen? Zu 10.: Der Senat strebt im Einvernehmen mit den Bezirken von Berlin eine möglichst gleichmäßige Vertei- lung von Unterkunftseinrichtungen für Asylbegehrende und Flüchtlinge innerhalb des gesamten Stadtgebietes an. Daher werden grundsätzlich in allen Bezirken mehrere Unterkünfte genutzt. 11. Gibt es der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage noch etwas hinzuzufügen? Zu 11.: Dem ist nichts hinzuzufügen. Berlin, den 23. Oktober 2013 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2013)