Drucksache 17 / 12 550 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 21. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2013) und Antwort Zukunft der Friedrichswerderschen Kirche und ihrer Kunstwerke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Schäden sind an der Friedrichswerderschen Kirche im Zuge des benachbarten Bauvorhabens genau entstanden? Zu 1.: Im Zuge des Bauvorhabens auf dem unmittelbar westlich angrenzenden Grundstück sind Absenkungen der Fundamente des Kirchengebäudes auf der dem Baugrundstück zugewandten Seite eingetreten, die zuvor definierte Grenzwerte überschritten haben und deshalb im Oktober vergangenen Jahres einen Baustopp zur Folge hatten. Die Absenkung der Fundamente auf nur einer Seite des Gebäudes bewirkte ein leichtes Kippen der darauf stehenden Seitenwand nach außen, was angesichts der Höhe des Bauwerks in dessen Deckengewölbe und im Übergang zum Chor eine Reihe deutlich sichtbarer Risse entstehen ließ, darüber hinaus kam es zu Putzab- platzungen und Risse im Fußboden. 2. Sind auch an den in der Friedrichswerderschen Kirche ausgestellten Kunstwerken Schäden entstanden, und wenn ja, welche? 3. In welchem Zeitraum, mit welchen Kosten und zu wessen Lasten werden diese Schäden behoben? Zu 2. und 3.: An den in der Friedrichswerderschen Kirche über viele Jahre ausgestellten Skulpturen sind keine erkennbaren Schäden entstanden. Sie wurden sehr früh gesichert (verpackt) und entfernt. 4. Welche Erkenntnisse haben Senat und Bezirk Mitte über die Ursachen der Schäden? Zu 4.: Die genauen Ursachen der Schäden sind noch nicht abschließend geklärt. 5. Mit welchen Maßgaben und für welche Teilvorhaben ist die Genehmigung zum Weiterbau am benachbar- ten Bauvorhaben erteilt worden? Zu 5.: Der Baustopp wurde nur dahingehend aufgehoben, dass eine teilweise Wiederauffüllung der Baugrube zugelassen wurde. Diese war Voraussetzung für die Herstellung eines "Probepfeilers" zur Sicherung der Kirchenfundamente. Dabei wurden Zementinjektionen unter einen Kirchenpfeiler eingebracht, die weitere Setzungen der Kirchenfundamente verhindern sollen. Nachdem die Probeinjektion erfolgreich verlaufen ist, wurde in der 34. Kalenderwoche die Fortführung der Injektionsarbeiten an den Kirchenfundamenten durch den für die Kirche beauftragten Prüfingenieur für Baustatik freigegeben. Seit der 35. Kalenderwoche wird die Baugrube weiter verfüllt, um die Injektionsarbeiten an den Kirchenfundamenten fortzusetzen. 6. Wie erfolgt die Bauüberwachung und wird sichergestellt , dass nicht erneut Schädigungen des kulturhistori- schen wertvollen Bauwerkes und seines Interieurs eintre- ten? Zu 6.: Zusätzlich zu den zu Beginn der Baumaßnahme durchgeführten Überwachungen durch einen beauftragten Prüfingenieur für Standsicherheit für die Baugrube und regelmäßiger Kontrollen der Sicherheit der Kirche durch einen Sachverständigen wurden folgende Maßnahmen veranlasst:  Aufbau eines Raumgerüstes in der Friedrichswerderschen Kirche, um Schäden schneller erkennen zu können, Verpressung erster Gewölberisse  Einbau zusätzlicher sensibler Messsysteme innerhalb der Kirche zur sofortigen Feststellung kleinster Bewegungen (Installation nach Vorgaben von Sachverständigen). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 550 2 Darüber hinaus erfolgt eine Nachberechnung der Standsicherheit der Kirche durch einen anerkannten Spezialisten, sowie deren Prüfung durch einen unab- hängigen Sachverständigen. Des Weiteren wird die ge- samte Maßnahme durch eine zusätzliche Sachverständige im Auftrag der Kirche begleitet. Außerdem sind für die Gründung des Neubaus anstelle der ursprünglich vorgesehenen Bohrpfahlgrün- dung nun Schlitzwände geplant. 7. Wann kann die Friedrichswerdersche Kirche als Museum wieder eröffnet werden? Zu 7.: Ein Zeitpunkt der Wiedereröffnung ist noch nicht bekannt. 8. Wo werden bis zu diesem Zeitpunkt die Skulpturen ausgestellt bzw. eingelagert? Zu 8.: Die ehemals dort ausgestellten Skulpturen wurden zur Gänze für einige Monate (vom 8. Februar bis 28. Juli 2013) in der oberen Halle der Neuen National- galerie in der Ausstellung "Die Berliner Bildhauerschule. Skulptur des Klassizismus aus der Friedrichswerderschen Kirche" gezeigt. Danach wurden die Dauerleihgaben zurückgegeben, z.B. an die Antikensammlung bzw. in das Depot der Nationalgalerie verbracht. Es ist geplant, bis zur Neueinrichtung der Ausstellung in der Friedrichswerderschen Kirche die wertvollste Skulptur in das Ausstellungsprogramm der Alten Nationalgalerie zu integrieren . 9. Welche Einnahmeverluste und Kosten sind den Staatlichen Museen zu Berlin durch die Schließung der Friedrichswerderschen Kirche und die Verlagerung und ggf. Restaurierung der Kunstwerke bisher entstanden und wie werden diese kompensiert? Zu 9.: Wie oben bereits erwähnt, wurden die ausgestellten Kunstwerke nicht beschädigt, weshalb insoweit ein Restaurierungsbedarf nicht entstanden ist. Die Kosten der Auslagerung der Kunstwerke hat die auf dem fraglichen Nachbargrundstück engagierte Bauherrin unmittelbar beglichen. Zudem hat die Bauherrin rechtsverbindlich zugesagt, die den Staatlichen Museen zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz durch die Schließung ihres Museums bisher entstandenen und weiter entstehenden Einnahmeverluste und Kosten auszu- gleichen. Berlin, den 2. September 2013 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2013)