Drucksache 17 / 12 553 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Katrin Lompscher (LINKE) vom 20. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. August 2013) und Antwort Zukunft des Gewerbegebietes Heinersdorf und geplante Ansiedlung eines Fleischgroßhandels Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Unternehmen und Branchen befinden sich derzeit in dem Gewerbegebiet Heinersdorf Blanken- burger Straße, wie viele Grundstücke sind derzeit unge- nutzt und welche Entwicklungsziele verfolgt der Senat für dieses Areal, u.a. mit dem Entwicklungskonzept produk- tionsgeprägter Bereich? Antwort zu 1: Einzelinformationen zu Unternehmen und genutzten Grundstücken liegen dem Senat nicht vor. Die Flächen östlich Blankenburger Straße sind seit 1999 in der heute dargestellten Form Bestandteil des Entwicklungskonzepts für den produktionsgeprägten Bereich. - EpB. In 2011 wurde das EpB mit dem Stadt- entwicklungsplan Gewerbe zusammengeführt und am 25.01.2011 als Stadtentwicklungsplan Industrie und Ge- werbe - Entwicklungskonzept für den produktionsge- prägten Bereich im Senat beschlossen. Die Bezirke und der Rat der Bürgermeister waren in die Erarbeitung ein- gebunden. Das Gewerbegebiet Heinersdorf mit einer Größe von rd. 37 ha zeichnet sich durch eine hohe Ver- fügbarkeit an Flächen (rd. 23,8 ha) und eine besondere Eignung für größere Produktionsbetriebe und das Bauge- werbe aus. Zur Revitalisierung der Flächen ist die Profi- lierung des Standortes und die gebietsinterne Erschlie- ßung erforderlich. Frage 2: Wie beurteilt der Senat die verkehrliche Er- schließung des Gewerbegebietes Heinersdorf und welche Veränderungen/Verbesserungen sind aus Sicht des Sena- tes erforderlich? Antwort zu 2: Das Gewerbegebiet ist zurzeit nur in Teilbereichen entwickelt, die Erschließung für eine voll- ständige Gewerbeentwicklung ist nicht vorhanden. Für die Erschließung der Gewerbegebietserweiterung gemäß den Zielen des V- und E-Plans 3-48 VE ist der Bau einer neuen Gewerbeerschließungsstraße mit neuer Anbindung an die Blankenburger Straße geplant. Für diese neue Nutzung gibt es einen vorabgestimm- ten verkehrsplanerischen Lösungsansatz, der zurzeit in Form eines Verkehrsgutachtens begleitend zum Vorha- ben- und Erschließungsplan bearbeitet wird. Frage 3: Welche Maßnahmen planen Senat und Bezirk kurz- und mittelfristig, um die Verkehrssituation zu ent- spannen und die Beeinträchtigung der unmittelbar be- nachbarten Wohnbebauung zu verringern? Antwort zu 3: Mit Ausnahme der unter Punkt 2. im Rahmen des V-und E-Planverfahrens genannten Maß- nahmen gibt es keine konkreten Investitionsmaßnahmen des Landes Berlin in diesem Bereich. Zu den sich beglei- tend zum Vorhaben der geplanten Gewerbeansiedlung ergebenden notwendigen Lärm- und Emissionsschutz- maßnahmen kann zum gegenwärtigen Verfahrensstand noch keine Auskunft erteilt werden. Frage 4: Ist der Senat bereit, mit dem Bezirk und An- wohnerinitiativen über eine veränderte städtebauliche Entwicklungsperspektive des derzeitigen Gewerbegebie- tes Heinersdorf in Richtung Wohnen und Mischnutzung in einen Dialog zu treten? Antwort zu 4: Der Senat sieht gegenwärtig keine Ver- anlassung, die mit dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Industrie und Gewerbe (Senatsbeschluss von 2011) sowie dem kurz vor der Beschlussfassung stehenden Entwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen formulierten Ziele zu dem Standort in Frage zu stellen. Frage 5: Seit wann ist dem Senat die Absicht zur An- siedlung eines Fleischzerlegebetriebes und -großhandels in Heinersdorf bekannt und wie beurteilt er dieses Vorha- ben insbesondere hinsichtlich der verkehrlichen Auswir- kungen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 553 2 Antwort zu 5: Mit Schreiben vom 17.07.2012 hat das Bezirksamt Pankow der Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt gemäß § 5 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB) die Absicht mitgeteilt, für das o.g. Grundstück ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan (3-48 VE) einzulei- ten. Als Ziel wurde die Sicherung einer gewerblichen Bebauung zur Ansiedlung einer Fleischgroßhandelsge- sellschaft genannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 6: In welcher Weise unterstützt bzw. begleitet der Senat das Ansiedlungsvorhaben Antwort zu 6: Die von der Planung berührten Senats- verwaltungen nehmen im Rahmen der Behördenbeteili- gung gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB) Stellung. So- bald das Bezirksamt den vorhabenbezogenen Bebauungs- plan (3-48 VE) gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB anzeigt, prüft die Senatsverwaltung, ob der vorhabenbezogene Bebauungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist und mit den Rechtsvorschriften im Einklang steht. Frage 7: Ist das ansiedlungswillige Unternehmen Ei- gentümer des Grundstücks im Gewerbegebiet Heiners- dorf? Antwort zu 7: Ja. Frage 8: Trifft es zu, dass bis zu 100 Lkw-Fahrten pro Tag durch das Ansiedlungsvorhaben zu erwarten sein werden und hält der Senat das lokale Straßennetz für ausreichend belastbar und leistungsfähig? Antwort zu 8: Mit dem unter Punkt 3 genannten Ver- kehrsgutachten wird der Nachweis der Erschließung für das Gewerbegebiet erwartet. Mit einem Ergebnis wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2013 gerechnet. Dann sind auch belastbare Aussagen über das zu erwar- tende Verkehrsaufkommen möglich. Frage 9: Ist aus Sicht des Senates der beantragte 24- Stunden-Betrieb an diesem Standort vertretbar? Antwort zu 9: Eine verbindliche genehmigungsrecht- liche Aussage ist dem Senat zzt. nicht möglich. Frage 10: Welche Auswirkungen auf die dort ausge- wiesene/bestehende Kalt- und Frischluftschneise sind durch den geplanten hohen Gebäuderiegel zu erwarten? Antwort zu 10: Diese Frage wird im Rahmen der ver- bindlichen Bauleitplanung (Umweltbericht) geprüft und bewertet werden. Frage 11: Teilt der Senat die Auffassung, dass für ei- nen Fleischzerlegebetrieb und -großhandel und ein Zent- rallager für Lebensmittel der geplanten Größenordnung ein Standort mit unmittelbarer Autobahnanbindung und größerem Abstand zur Wohnbebauung besser geeignet wäre? Antwort zu 11: Grundsätzlich verfügt Berlin lt. StEP Industrie und Gewerbe über ein ausreichendes Potenzial an gewerblichen Bauflächen. Großstandorte mit besonde- rer Erschließungsqualität (in der Nähe der Bundesautob- ahn) sind hingegen begrenzt vorhanden. Der Standort Heinersdorf bietet nach Auffassung des Senats gute Mög- lichkeiten für die betrieblichen Erfordernisse der Fa. K. unter Berücksichtigung der im weiteren Umfeld angren- zenden Wohnnutzung. Frage 12: Wie beurteilt der Senat die weitere Ent- wicklung des Gebietes, insbesondere mit Blick auf die Entwicklung von Logistikunternehmen? Antwort zu 12: Das Gewerbegebiet Heinersdorf bietet grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten der ge- werblich-industriellen Nutzung. Die besondere Bedeutung der EpB-Gebiete des StEP Industrie und Gewerbe schlägt sich vor allem in der Abgrenzung der darin zugelassenen Nutzungen nieder. Dies soll bestehenden und ansied- lungswilligen Unternehmen langfristig und zu angemes- senen Preisen die Sicherheit geben, ihrer unternehmeri- schen Tätigkeit nachgehen zu können. Zu den zulässigen Nutzungen zählt neben verarbeitendem Gewerbe, Bauge- werbe, Großhandel sowie sonstigen unternehmensbezo- genen Dienstleistungen auch der Bereich des Transport-, Logistik- und Lagereigewerbes. Schließlich wird das Gewerbegebiet mit der geplanten neuen Erschließung nicht nur über eine gute Anbindung an die Autobahn, sondern insbesondere auch zur Berliner Innenstadt verfü- gen. Die Ansiedlung von Logistikunternehmen bedarf stets einer verkehrsgutachterlichen Untersuchung. Frage 13: Wie viele Arbeitsplätze würden bei An- siedlung des Fleischzerlegebetriebs und -großhandels in Heinersdorf gegenüber dem bisherigen Standort an der Beusselstraße neu geschaffen oder ggf. reduziert? Antwort zu 13: Laut Begründung zum vorhabenbezo- genen Bebauungsplan 3-48 VE sollen vor Ort ca. 195 Arbeitsplätze entstehen (Bestand Beusselstraße 2013: 108 Beschäftigte). Frage 14: Ist der Senat bereit und in der Lage, dem an- siedlungswilligen Unternehmen besser geeignete Ersatz- grundstücke, zum Beispiel im Gewerbegebiet Pankow- Nord, anzubieten und zu empfehlen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 553 3 Antwort zu 14: Die für die Realisierung des Vorha- bens erforderlichen Flächen befinden sich im Eigentum der Fa. K. Das Vorhaben entspricht den wirtschaftspoliti- schen und stadtstrukturellen Zielen für das Gewerbegebiet Heinersdorf. Insofern wird ein Erfordernis für die Bereit- stellung von Ersatzflächen nicht gesehen. Zudem ist eine zeitnahe Ansiedlung auf einem Ersatzgrundstück am Standort Pankow Nord aufgrund des dort noch längerfris- tig fehlenden Planungs- und Baurechts nicht möglich. Berlin, den 27. September 2013 In Vertretung Ephraim G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Okt. 2013)