Drucksache 17 / 12 555 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Krüger (CDU) vom 20. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. August 2013) und Antwort Weiterentwicklung des Handwerkerparkausweises Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Der Senat kann nicht alle Fragen aus eigener Zustän- digkeit und Kenntnis beantworten. Er ist gleichwohl be- müht, Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter von Berlin, die Parkraumbewirtschaftungszonen haben, um eine Stellungnahme gebeten. Die bis zum 6. September eingegangenen Antworten sind in die Beantwortung ein- geflossen. Frage 1: Wie viele Handwerksbetriebe, gegliedert nach Bezirken ihres Geschäftssitzes sowie des von ihren beantragten Ausnahmebereichs, haben seit seiner Einfüh- rung bis Mitte 2013 einen Handwerkerparkausweis bean- tragt? Antwort zu 1: Die Zahl der Handwerksbetriebe, die einen Handwerkerparkausweis beantragen und ihr Ge- schäftssitz, gegliedert nach Berliner Bezirken, werden nicht statistisch erfasst. Im Übrigen sind die erteilten Handwerkerparkausweise in allen Parkraumbewirtschaf- tungszonen Berlins gültig. Mit Stand vom 2. September 2013 wurden 3197 Handwerkerparkausweise für 3692 Kfz genehmigt. Davon gingen 668 Handwerkerparkausweise für 847 Kfz an Firmen, die ihren Geschäftssitz außerhalb Berlins haben. Daraus kann jedoch nicht die Zahl der einzelnen Hand- werksbetriebe abgeleitet werden, da jeder Betrieb mehrere Vignetten beantragen kann. Frage 2: Wie lang ist die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den Bezirken und gibt es dabei „negative Ausreißer“? Antwort zu 2: Aus den Stellungnahmen der Bezirks- ämter ergibt sich, dass bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen eine Bearbeitungszeit von ein bis zwei Wo- chen durchaus gegeben sein kann, jedoch bei persönli- chem Erscheinen mit vollständigen Unterlagen teilweise auch eine umgehende Bearbeitung in Aussicht gestellt werden kann. Negative „Ausreißer“ können durch die angespannte Personalsituation in den Bezirken, insbeson- dere bei hohem Kranken- oder Urlaubsstand, nicht ausge- schlossen werden. Frage 3: Seit wann gibt es im Land Berlin die Mög- lichkeit der Antragstellung mit Online-Formular und Formular-Assistenten? Antwort zu 3: Mit der Einführung des Handwerker- parkausweises zum 1. November 2012 wurde für die antragstellenden Firmen im Internet ein Informationsan- gebot aufgebaut, das umfassend über das Verfahren in- formiert. Außerdem wurde das Antragsformular als elekt- ronisches, ausfüllbares Formular mit Erläuterungen und Ausfüllhilfen bereitgestellt. Dabei wurde der vom Berli- ner Senat für die EU-Dienstleistungsrichtlinie beschaffte Formularserver genutzt. Frage 4: Wie hoch ist die Prozentzahl der Antragstel- lerinnen und Antragsteller, die den Weg der Antragstel- lung mit Hilfe des Online-Formulars und des Formular- Assistenten wählen? Antwort zu 4: Im Zeitraum vom 1. November 2012 bis 28. August 2013 wurde der Formularassistent 2861 mal benutzt, das PDF-Formular zum konventionellen Ausfüllen des Antrags 103 mal ausgedruckt. Es ist nicht möglich, aus diesen Zahlen Rückschlüsse auf die prozen- tuale Nutzung des Formularassistenten in Bezug auf die Gesamtzahl der gestellten Anträge zu ziehen. Die Zahl der Zugriffe auf den Formularassistenten ist nicht gleich- zusetzen mit der Zahl der tatsächlichen Antragstellungen, da nicht erkennbar ist, ob der mit Hilfe des Assistenten ausgefüllte Antrag auch abgeschickt wurde. Zudem wur- den im dargestellten Zeitraum auch die Testfälle zur Er- probung des Formularassistenten erfasst. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 555 2 Frage 5: Über welche Erfahrungen berichten die Be- zirksverwaltungen bei einer Antragstellung mit dieser Hilfestellung? Antwort zu 5: Die eingegangenen Stellungnahmen der Bezirksämter zeichnen ein uneinheitliches Bild. Während in Pankow das Online-Formular derzeit kaum Anwen- dung findet, sind in Spandau 90 Prozent aller eingehenden Anträge auf dem im Internet hinterlegten Antragsformular erstellt. Durch die Hilfestellungen im Internet haben sich nach Angaben des Bezirkes Nachfragen reduziert, wurden die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter entlastet und kürzere Bearbeitungszeiten realisiert. Frage 6: Da die Antragstellerinnen und Antragsteller den ausgefüllten Antrag noch immer ausdrucken, persön- lich unterschreiben und an das zuständige Amt übermit- teln müssen: Wann wird die Möglichkeit zur digitalen Unterschrift mit Hilfe des neuen Personalausweises reali- siert sein bzw. welche Hindernisse stehen dem derzeit noch entgegen? Antwort zu 6: Die Antragsbearbeitung zur Ausstellung von Handwerkerparkausweisen kann noch nicht in einem voll elektronischen Verfahren erfolgen, da es dafür noch kein entsprechend nutzbares IT-Fachverfahren gibt. Um die Bearbeitungszeiten in den Ordnungsämtern zu effektivieren, hat man sich entschlossen, den Antragstelle- rinnen und Antragstellern den Antragsbogen in einem elektronisch nutzbaren Interviewmodus zur Verfügung zu stellen. Dieses Verfahren erspart den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in den bezirklichen Straßenverkehrs- behörden insbesondere Nachfragen und ermöglicht dadurch eine zeitnahe Parkausweiserteilung. Um eine vollelektronische Bearbeitung zur Ausstel- lung von Handwerkerparkausweisen zu ermöglichen, müsste das IT-Fachverfahren um Festlegungen und Tech- niken für die Formatierung, den Versand und die struktu- rierte Ablage von z.T. umfangreichen Bilddokumenten (Fotos, Fotokopien), eine rechtssichere elektronische Akte und um Möglichkeiten der elektronischen Bezahlung erheblich erweitert werden. Da eine ausschließlich voll- elektronische Bearbeitung derzeit nicht vorgesehen ist, müssten diese Komponenten zusätzlich zur analogen Bearbeitung bereitgestellt werden. Da es für die Antragstellung kein geregeltes Schrift- formerfordernis gibt, besteht keine Notwendigkeit zur Nutzung von Funktionen des neuen Personalausweises. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt hat in Anbetracht der derzeit geringen Fallzahlen auch nicht vorgesehen, für den Handwerkerparkausweis vorab ein eigenes Fachverfahren zu entwickeln. Berlin, den 10. Oktober 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2013)