Drucksache 17 / 12 561 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 21. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2013) und Antwort Zebrastreifen in Kaulsdorf und Mahlsdorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird mit der Errichtung der beiden be- reits angeordneten Fußgängerüberwege Hönower Straße/ Giesestraße und Chemnitzer Straße 89 endlich begonnen? Antwort zu 1: Der Bau der beiden Fußgängerüber- wege Hönower Straße/Giesestraße und Chemnitzer Straße 89 kann frühestens ab dem Jahr 2014 beginnen, da der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in diesem Jahr keine zusätzlichen Mittel für die Umsetzung von Fußgängerüberwegen mehr zur Verfügung stehen. Es steht aber dem zuständigen Bezirksamt Marzahn- Hellerdorf frei, eigene Straßenunterhaltungsmittel für den sofortigen Bau des Zebrastreifens einzusetzen. Frage 2: Welche Dringlichkeit misst der Senat der Er- richtung der beiden vorbezeichneten Fußgängerüberwege bei? Antwort zu 2: Da alle angeordneten Fußgängerüber- wege der Verkerhssicherheit dienen, sind sie alle von der Bedeutung her gleichwertig und somit auch die beiden benannten Fußgänger-überwege wichtig und dringlich. Eine explizierte Rangfolge der angeordneten Fußgänger- wege gibt es daher nicht. Die Mittel für den Bau der Fuß- gängerüberwege werden jährlich auf die Maßnahmen verteilt, von denen eine Kostenschätzung von den Be- zirksämtern vorliegt. Dabei wird auch auf eine ausgewo- gene Verteilung der Mittel auf alle zwölf Bezirke geach- tet. Mit den jeweiligen Bezirksämtern werden zu diesem Zeitpunkt Ab-sprachen hinsichtlich der Umsetzungsmög- lichkeiten der jeweiligen Maßnahmen geführt. Dem Be- zirk Marzahn-Hellersdorf wurden in diesem Jahr die Mit- tel für den Bau zwei anderer Fußgängerüberwege übertra- gen. Frage 3: Mit welchen Kosten wird für die beiden vor- bezeichneten Fußgängerüberwege durch den Senat ge- rechnet? Antwort zu 3: Das Tiefbauamt Marzahn-Hellersdorf hat für den Fußgängerüberweg Hönower Straße/Gie- sestraße Kosten in Höhe von 56.104,45 € und für den Fußgängerüberweg Chemnitzer Straße 89 Kosten in Höhe von 39.523,02 € ermittelt. Frage 4: Plant der Senat bis zur Fertigstellung der bei- den vorbezeichneten Fußgängerüberwege die Verkehrssi- cherheit gegebenenfalls durch Errichtung einer temporä- ren mobilen Ampelanlage zu erhöhen? Antwort zu 4: Eine vorübergehende Installation einer mobilen Ampelanlage bis zur Realisierung der beiden Fußgängerüberwege ist nicht vorgesehen, da keine weite- ren Mittel zur Verfügung stehen. Berlin, den 05. September 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2013)