Drucksache 17 / 12 562 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 21. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2013) und Antwort Zebrastreifen in Kaulsdorf-Nord Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wird mit der Errichtung des bereits an- geordneten Fußgängerüberwegs Gülzower Straße/Lily- Braun-Straße endlich begonnen? Antwort zu 1: Der Bau des Fußgängerüberweges Gül- zower Straße/Lily-Braun-Straße kann frühestens ab dem Jahr 2014 beginnen, da im laufenden Jahr die Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Umsetzung von Fußgängerüberwegen bereits voll- ständig für früher angeordnete Maßnahmen übertragen worden sind. Es steht aber dem zuständigen Bezirksamt Marzahn-Hellerdorf frei, eigene Straßenunterhaltungs- mittel für den sofortigen Bau des Zebrastreifens einzuset- zen. Frage 2: Welche Dringlichkeit misst der Senat der Er- richtung des vorbezeichneten Fußgängerüberweges zu? Antwort zu 2: Da alle angeordneten Fußgängerüber- wege der Verkehrssicherheit dienen, sind sie alle von der Bedeutung her gleichwertig. Eine explizierte Rangfolge der angeordneten Fußgängerwege gibt es daher nicht. Die Mittel für den Bau der Fußgängerüberwege werden jähr- lich auf die Maßnahmen verteilt, von denen eine Kosten- schätzung der Bezirksämter vorliegt. Dabei wird auch auf eine ausgewogene Verteilung der Mittel auf alle zwölf Bezirke geachtet. Mit den jeweiligen Bezirksämtern wer- den zu diesem Zeitpunkt Absprachen hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeiten der jeweiligen Maßnahmen geführt. Dem Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurden in diesem Jahr die Mittel für den Bau zwei anderer Fußgän- gerüberwege übertragen. Frage 3: Ist dem Senat insoweit bekannt, dass die Gülzower Straße in Höhe der Lily-Braun-Straße insbe- sondere auch von zahlreichen Schulkindern auf dem Weg zu den nahe gelegenen Grundschulen sowie Senioren auf dem Weg zu verschiedenen Einkaufs- und Arztstandorten derzeit gänzlich schutzlos überquert werden? Antwort zu 3: Dieser Sachverhalt ist dem Senat be- kannt. Ortskundige Autofahrer nutzen die Gülzower Stra- ße in diesem Bereich als kurze Verbindung von den östl- lichen der Hellersdorfer Straße gelegenen Wohngebiete in Kaulsdorf-Nord zum Straßenhauptnetz. Deshalb soll in der Gülzower Straße in Höhe der Lily-Braun-Straße ein Fußgängerüberweg angelegt werden. Frage 4: Mit welchen Kosten wird für den vorbe- zeichneten Fußgängerüberweg durch den Senat gerech- net? Antwort zu 4: Das Tiefbauamt Marzahn-Hellersdorf hat für den Fußgängerüberweg Gülzower Straße/Lily- Braun-Straße Kosten in Höhe von 33.236,39 € ermittelt. Frage 5: Wie gedenkt der Senat bis zur Fertigstellung des vorbezeichneten Fußgängerüberwegs, die Sicherheit der Schulwege für die Schülerinnen und Schüler der Klas- senstufen 1 bis 6 zu erhöhen, gegebenenfalls durch Er- richtung einer temporären mobilen Ampelanlage? Antwort zu 5: Bis zur Realisierung des Fußgänger- überweges gibt es wie bisher bei allen anderen bereits angeordneten Fußgängerquerungshilfen keine mit Kosten verbundenen vorübergehenden Sicherungsmaßnahmen wie z. B. temporäre mobile Ampelanlagen. Die zur Verfügung stehenden Mittel für den Bau von Fußgängerquerungshilfen lassen derzeit leider keine sofortige Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu. Berlin, den 05. September 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2013)