Drucksache 17 / 12 563 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 22. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2013) und Antwort Kartenmaterial auf berlin.de und fahrinfo-berlin.de Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kosten entstehen der BerlinOnline GmbH bzw. dem Land Berlin durch die Nutzung des Stadtplandienstes der Euro-Cities AG unter ber- lin.de/stadtplan/? Sind damit Nutzungsrechte über die Einbindung des Kartenmaterials an dieser spezifischen Stelle hinaus verbunden und wenn ja, welche? Zu 1.: Dem Land Berlin Land entstehen durch die Nutzung des Stadtplandienstes unter www.berlin.de/stadtplan keine Kosten. Der Dienst ist Bestandteil des auf Basis eines Betreibervertrags von der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co. KG betriebenen Stadtportals Berlin.de. Der Betrieb des Stadtportals www.berlin.de erfolgt für das Land Berlin insgesamt kostenfrei. Die Nutzungsrechte an dem Stadtplandienst beschrän- ken sich auf die Einbindung des Kartenmaterials unter www.berlin.de/stadtplan. Lediglich ein Verlinken auf spezielle Adressen des Stadtplans (mittels sog. Deep- Links) ist gestattet. 2. Welche Kartendienste (z.B. Google Maps, Bing) werden darüber hinaus auf Seiten von berlin.de zur Ein- bindung von Kartenmaterial verwendet? a) Existieren hierzu Nutzungsvereinbarungen und wenn ja, welchen Inhalts sind diese? b) Fallen dadurch Kosten an, und wenn ja, in welcher Höhe? Zu 2.: Auf www.berlin.de werden neben dem Stadt- plan der Euro-Cities AG auch die Kartendienste Google Maps, Bing Maps und OpenStreetMap genutzt. Für deren Einsatz gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Diensteanbieter. Dem Land Berlin entstehen hierdurch keine Kosten; solche trägt der Betreiber Stadt- portals berlin.de, die BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co KG. 3. Existieren zur Verwendung von Kartenmaterial Richtlinien, Empfehlungen oder sonstige Vorgaben für öffentliche Stellen, die Inhalte auf berlin.de einstellen? Wenn ja, welchen Inhalts sind diese? Zu 3.: Zur Verwendung von Kartenmaterial auf ber- lin.de existieren keine spezifischen Richtlinien. 4. Gab es insbesondere spezielle Vereinbarungen bezüglich der Nutzung von Google Maps auf lei- ses.berlin.de und wenn ja, wie lauten diese? Ist für dieses Portal die Verwendung frei lizenzierten Kartenmaterials (z.B. OpenStreetMap) geprüft worden bzw. wird dies bei künftigen Projekten ähnlicher Art geschehen? Zu 4.: Da www.leises.berlin.de Bestandteil des Stadt- portals berlin.de ist, waren spezielle Vereinbarungen zur Nutzung von Google Maps nicht erforderlich. Der Einsatz von OpenStreetMap zur Umsetzung der Kartenfunktionen auf leises.berlin.de wurde geprüft. Zur Umsetzung wären jedoch Anpassungsentwicklungen – insbesondere zur Herstellung einer vergleichbaren Nutzerfreundlichkeit – erforderlich geworden, die finanziell und zeitlich nicht vertretbar gewesen wären. Grundsätzlich wird der Einsatz freier Software befürwortet und wenn möglich in ähnli- chen Projekten umgesetzt. 5. Liegen die Rechte an dem Stadtplan auf fahrinfoberlin .de (Layer "BVG") vollständig bei der BVG? a) In welchem Rahmen und unter welchen Voraussetzungen ist eine Weiterverwendung dieses Karten- materials erlaubt (und wenn die Weiterverwen- dung eingeschränkt ist, warum)? b) Dürfen insbesondere öffentliche Stellen des Lands Berlin dieses Kartenmaterial verwenden? Zu 5.: Die Rechte liegen vollständig bei der BVG. Ei- ne entsprechende Eintragung in das Geschmacksmus- terregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist erfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 563 2 Eine Verwendung durch Dritte ist nur mit gebühren- pflichtiger Genehmigung der BVG (Lizenz) möglich. Der BVG als Anstalt des öffentlichen Rechts entstanden und entstehen für die Entwicklung, die Pflege und Aktualisie- rung der Stadtplansubstanz „Berlin und Umland“ Sachund Personalkosten, die durch die gebührenpflichtige Lizenzvergabe wenigstens teilweise aufgefangen werden können. Als Anstalt des öffentlichen Rechts muss die BVG eigenwirtschaftlich handeln. Dazu gehört unter anderem, die Ausgaben für die Aufrechterhaltung des Betriebs so gering wie möglich zu halten. Hierzu kann die Erhebung von Lizenzgebühren für die Nutzung der gra- phischen und kartographischen Produkte einen kleinen Beitrag leisten. Öffentliche Stellen des Landes Berlin können dieses Kartenmaterial nach Beantragung und Erhalt der entspre- chenden Lizenz verwenden. Berlin, den 17. September 2013 Klaus W o w e r e i t Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Okt. 2013)