Drucksache 17 / 12 564 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 22. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2013) und Antwort Nichts genaues weiß man nicht - was macht eigentlich der Hinweisgeber zur Korruptionsbekämpfung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist der derzeitige Stand bezüglich der Umset- zung des Abgeordnetenhausbeschlusses vom 01.07.2010 hinsichtlich der Einführung eines elektronischen Hin- weisgebersystems zur Korruptionsbekämpfung (Drucksa- che 16/3361)? Beabsichtigt der Senat, dieses Projekt noch in den kommenden Haushaltsjahren 2014/15 bzw. der laufenden Legislaturperiode in Angriff zu nehmen? Zu 1.: Dem Beschluss des Abgeordnetenhauses fol- gend beabsichtigt der Senat die Einführung einer Inter- netplattform zur Korruptionsbekämpfung. Das Hinweis- gebersystem zur Korruptionsbekämpfung konnte in den kommenden Haushaltsjahren 2014/2015 noch nicht ver- anschlagt werden. 2. Hat der Senat inzwischen bezüglich der organisa- torischen Ansiedlung einer entsprechenden Stelle und der nötigen rechtlichen Voraussetzungen eine Entscheidung getroffen? a) Wenn ja, wie lautet diese? b) Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen? Zu 2.: Das Hinweisgebersystem soll beim Landeskri- minalamt angesiedelt werden. 3. Welche Mittel müssten voraussichtlich für den Be- trieb des Systems bereitgestellt werden? Zu 3.: Für die Einrichtung der Internetplattform zur Korruptionsbekämpfung ist nach einer ersten Schätzung mit folgendem Finanzbedarf zu rechnen: Die Einführungskosten belaufen sich für eine Sprache (deutsch) auf ca. 7.140 € (inkl. Mehrwertsteuer). Jede weitere Sprache würde Einmalkosten in Höhe von ca. 1.600 € verursachen. Die laufenden Kosten betragen ca. 28.560 € jährlich. Für die Bereitstellung von drei PCArbeitsplätzen entstehen einmalige Kosten in Höhe von ca. 3.000 €. Darüber hinaus entsteht für die Einrichtung von drei zusätzlichen Planstellen des gehobenen Polizei- vollzugsdienstes ein Personalmittelbedarf in Höhe von 155.000 € jährlich. Berlin, den 21. September 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2013)