Drucksache 17 / 12 568 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 16. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2013) und Antwort Braucht Berlin ein Spielplatzsanierungsprogramm? Scheitert der Kitaplatzausbau, weil die Spielplätze in der Innenstadt zu marode sind? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der Sanierungsbedarf (bitte in Euro beziffern) der Spielplätze innerhalb des S-Bahn- ringes (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Antwort zu 1: Der Fachausschuss Spielplätze der Ber- liner GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz), in dem die für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze zuständigen Mitarbeitenden der Bezirksämter organisiert sind, hat einen Sanierungsbedarf hinsichtlich der insgesamt 1.837 öffentlichen Spielplätze in Berlin von rd. 4 Mio. Euro ermittelt (Stand: 26. November 2012). Die genauen Standorte dieser Spielplätze sind dem Senat nicht bekannt, weshalb keine Unterscheidung hinsichtlich der Lage zum S-Bahnring vorgenommen werden kann. Der Senat bittet um Verständnis dafür, dass er in Anbe- tracht des mit einer Abfrage der Bezirke verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes davon abgesehen hat. Frage 2: Wie viele Spielplätze in den Bezirken inner- halb des S-Bahnringes sind derzeit nicht nutzbar oder nur stark eingeschränkt nutzbar, weil sie so marode sind, dass eine Gefahr für Leib und Leben der Kinder besteht und daher gesperrt werden müssen oder müssten? Antwort zu 2: Die Pflege und Unterhaltung der öffent- lichen Spielplätze ist Aufgabe der Bezirke. Statistische Erhebungen über die Anzahl der derzeit in den Bezirken nicht oder nur eingeschränkt nutzbaren Spielplätze wer- den auf gesamtstädtischer Ebene nicht geführt. Die Be- antwortung der Frage erfordert daher umfängliche Ermitt- lungen bei den Bezirksämtern, die im Rahmen der Be- antwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden können. Der Senat geht davon aus, dass die Bezirke die Verkehrssicherungspflicht wahrnehmen und somit dafür sorgen, dass von Spielplätzen incl. -geräten keine Gefah- ren ausgehen. Frage 3: Wie viele Kitaplätze in den Bezirken inner- halb des S-Bahnringes sind darauf angewiesen, öffentli- che Spielplätze zu nutzen? Antwort zu 3: Die Einrichtungsaufsicht für Kinderta- gesstätten (Kita-Aufsicht) erhebt keine Zahlen über Ein- richtungen, denen in begründeten Ausnahmefällen eine Betriebserlaubnis ohne eigene Außenspielfläche erteilt wurde. Eine entsprechende Erhebung würde den Rahmen einer Kleinen Anfrage überschreiten. Frage 4: Wie viele neue Kitaplätze bzw. noch zu schaffende Kitaplätze innerhalb des S-Bahnringes werden jetzt und in den nächsten Jahren zusätzlich öffentliche Spielplätze nutzen müssen? Frage 11: Für den Fall, dass bei der anhaltenden Ent- wicklung der Schließung oder massiven Nutzungsein- schränkung von öffentlichen Spielplätzen in den Innnen- stadtbezirken eine Vielzahl von Kitas die entsprechenden Vorgaben des Berliner Bildungsprogramms u. ä. öffentli- cher Vorschriften nicht mehr erfüllen können, was ge- denkt der Berliner Senat zu tun, um den Kitas, Kindern und Eltern zu helfen, müssten etwa Kitas schließen oder können neue Kitas nicht aufmachen? Antwort zu 4. und 11: Zur Erteilung einer Betriebser- laubnis durch die Einrichtungsaufsicht ist „grundsätzlich ... ein angemessener Freiflächenanteil (eine der Außen- nutzung für Kinder zur Verfügung stehende Fläche je Platz) erforderlich“ (vgl. Kindertagesförderungsgesetz [KitaFöG] § 12.3). In Berlin sind dafür 6 bis 10 m² je Kind vorgesehen. Abweichend von dieser Regelung kön- nen im innerstädtischen Bereich Einrichtungen im Ergeb- nis einer Einzelfallprüfung ohne eigene Außenspielanla- gen eine Betriebserlaubnis erhalten, wenn die Platzzahl 25 nicht überschreitet. Hier wird in einer differenzierten Prüfung besonderes Augenmerk auf Größe und Gestal- tung der pädagogischen Nutzflächen im Gebäude sowie auf Kompensationen, wie z.B. öffentliche oder gemein- sam mit anderen Einrichtungen genutzte Außenspielflä- chen, gelegt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 568 2 Infolge von verstärktem Wohnungsneubau gibt es in bestimmten innerstädtischen Regionen die Tendenz zur Übernutzung öffentlicher Spielplätze. In diesem Zusam- menhang ist bekannt, dass Pankow in solchen Regionen vorerst für 1 Jahr Anträge auf Kita-Gründungen zurück- stellen wird. Die Kapazitäten von Spielplätzen lassen dort eine intensivere Nutzung durch zusätzliche Kitas nicht zu. Kita-Neugründer müssen deshalb in diesen Regionen bei der Suche nach geeigneten Standorten in besonderem Maße auf geeignete Außenspielflächen achten. Dabei sind bereits Lösungen wie die Anmietung von Kleingärten bis zur Umwandlung von Parkdecks und Dachflächen zu verzeichnen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft fördert in den aktuell laufenden Ausbaupro- grammen des Landes und des Bundes die Gestaltung eigener Außenspielflächen. Im Rahmen des Programms „Grün macht Schule – KinderGARTEN“ werden vielfältige Träger- und Projektberatungen initiiert und unter- stützt. Die Erhaltung der vorhandenen Einrichtungen und die Schaffung neuer Betreuungsplätze in Regionen mit ho- hem Betreuungsbedarf sind vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches ab vollendetem 1. Lebensjahr alterna- tivlos. Alle vorhandenen Kitas und auch die übergroße Anzahl der Neugründungen haben eigene Außenspielflä- chen oder den Zugang zu öffentlichen Spielplätzen. Der überdurchschnittliche Instandsetzungsbedarf öf- fentlicher Spielplätze ist vor allem im hohen Abnutzungs- grad begründet. Die Schließung einer Kita aus den ge- nannten Gründen war bislang nicht erforderlich. Hinder- nissen beim Ausbau von Plätzen oder bei Neugründungen muss konzertiert entgegengewirkt werden. Potenzielle Kita-Gründungen in besonders verdichteten Innenstadtbe- reichen werden vorerst ihre Suche nach neuen Kita- Standorten auf Gebiete mit entsprechenden Ressourcen konzentrieren müssen. Frage 5: Welche Mängel hat der TÜV an den in den Fragen 1 – 4 genannten Spielplätzen festgestellt? Antwort zu 5: Für die Pflege und Unterhaltung der öf- fentlichen Spielplätze in Berlin und damit auch für die Kontrollen der Spielplätze und -geräte sind die Bezirks- ämter zuständig. Zu festgestellten Mängeln auf öffentli- chen Spielplätzen wird auf gesamtstädtischer Ebene keine Statistik geführt. Zur Beantwortung der Frage wäre eine Abfrage der Bezirke erforderlich. Auf Grund des hohen Verwaltungsaufwandes wurde darauf verzichtet. Frage 6: Wie hoch sind durchschnittlich die Kosten pro Spielplatz, um das Spielgerät entsprechend zu erset- zen? Antwort zu 6: Wie bereits dargelegt, sind für die Pfle- ge und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze die Be- zirksämter zuständig. Auf eine Abfrage wird auf Grund des Verwaltungsaufwandes verzichtet. Allgemein ist zu sagen, dass die Kosten für den Ersatz eines Spielgerätes von der Art des Gerätes abhängig sind und sehr stark variieren, je nachdem ob es sich beispiels- weise um eine kleine Federwippe für insgesamt rd. 500 Euro oder eine multifunktionale Spielkombination für mehrere 100.000 Euro handelt. Bezogen auf einen Spiel- platz kommt es somit darauf an, was ersetzt werden muss. Ein Durchschnittspreis pro Spielplatz kann nicht an- gegeben werden und wäre auch nicht aussagekräftig. Frage 7: Wie oft wird durchschnittlich auf den hier genannten Spielplätzen der Sand ausgewechselt? Antwort zu 7: Gemäß Nr. 3.7 „Instandsetzung“ der Ausführungsvorschriften zu den §§ 7 und 10 des Kinder- spielplatzgesetzes über die Verkehrssicherheit auf öffent- lichen Kinderspielplätzen (Ausführungsvorschriften [AV] Verkehrssicherheit öffentliche Kinderspielplätze) vom 2. August 2010 erfolgt bei Spielsandflächen in Kleinkinder- spiel- und Wasserspielbereichen ein Sandaustausch oder eine Sandreinigung bei Bedarf in erforderlichem Umfang. Im Gerätespielbereich sind die Fallschutzmaterialien ebenfalls im erforderlichen Umfang zu ergänzen. Frage 8: Welche finanziellen Mittel werden pro anno den Bezirken (bitte aufgeschlüsselt für jeden Bezirk) für die Spielplatzinstandhaltung und für den Sandaustausch von Seiten des Landes Berlin zur Verfügung gestellt (Zu- weisungen im Rahmen der KLR bzw. wie hoch ist der Median für einen Spielplatz)? Antwort zu 8: Die Bezirke erhalten Finanzmittel für die Unterhaltung und den Neubau von öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen (Produkt 72640) auf Grundlage der Istkosten des Vorvorjahres im Rahmen eines kenn- zahlgestützten Planmengenverfahrens (einschließlich der Umsetzung eines laut der Verfassung von Berlin vorzu- nehmenden Wertausgleiches zwischen den Bezirken). Die Bezugseinheit ist der Quadratmeter Spiel- und Bewe- gungsfläche. Der Zuweisungspreis basiert auf den mittle- ren Stückkosten aller Bezirke (Median). Der Zuweisungs- preis beinhaltet nicht nur die Kosten für die Unterhaltung (wie Kontrollen, Pflege des Rahmengrüns, Müllbeseiti- gung, Wartungs- und Reparaturarbeiten, Spielsandreini- gung/-austausch), sondern auch unterschiedliche Umla- gen, kalkulatorische Kosten und die Kosten für die Stra- ßenreinigung und den Winterdienst auf dem angrenzen- den öffentlichen Straßenland. Das Produktbudget geht in die bezirkliche Globalsumme ein. Dem Bezirk obliegt die Verausgabung dieser Mittel. Somit kann je nach bezirks- interner Schwerpunktsetzung das Budget, das dem für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze zuständigen Fachbereich letztendlich zur Verfügung steht, von der Zuweisung durch die Senatsverwaltung für Fi- nanzen abweichen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 568 3 Eine Aufstellung der Istkosten und der Produktbud- gets für das Produkt 72640 der Jahre 2010 bis 2012 ein- schließlich des Medians aufgeschlüsselt nach Bezirken ist mit der Anlage 1 beigefügt. Dabei ist zu beachten, dass die Bezirke die Erfüllung ihrer Aufgaben neben den Glo- balsummen auch aus eigenen Einnahmen finanzieren. Die Bezirke erhalten zusätzlich eine pauschale Zuwei- sung für Investitionen, aus der - neben dem Neubau - auch Sanierungen von öffentlichen Spielplätzen bezahlt werden. Die Mittelverteilung obliegt den Bezirken. Frage 9: Wie hoch ist die Belastung der Berliner Spielplätze durch Schadstoffe (u.a. durch Zigarettenkip- pen, Plastikabrieb, Glasscherben)? Antwort zu 9: Die Beantwortung der Frage nach der Belastung der Spielplätze erfordert umfängliche Ermitt- lungen bei den Bezirksämtern, da diese für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze zuständig sind. Diese Ermittlungen können aber im Rahmen der Beant- wortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden. Frage 10: Was unternimmt der Senat, um den in den oberen Fragen aufgezeigten Mängeln abzuhelfen, gibt es einen Bedarf an einem Spielplatzsanierungsprogramm? Antwort zu 10: Den Bezirken wird jeweils eine Glo- balsumme für das Produkt 72640 „öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen“ bereitgestellt (siehe Antwort auf Frage 8). Die konkrete Mittelausstattung der Fachämter obliegt aber letztlich den Bezirken, die im Rahmen ihrer bezirklichen Globalsumme über ihre Haushaltspläne ei- gene Schwerpunkte bei der Finanzierung im Bezirk setzen können. Daneben wurden über Programme des Senates wie beispielsweise „Soziale Stadt“ allein in den Jahren 2010 bis 2012 zusätzlich rd. 7 Mio. Euro für den Neubau und die Sanierung von Spielplätzen bereitgestellt. Über diese Formen der Sonderfinanzierung hinaus ist nicht beabsichtigt, auf gesamtstädtischer Ebene ein Spiel- platzsanierungsprogramm aufzulegen. Berlin, den 17. September 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Sep. 2013) Anlage 1 Bezirk Mitte Fried.- Kreuzbg. Pankow Charlbg.- Wilmersd. Spandau Steglitz- Zehlend. Tempelh.- Schönebg. Neukölln Treptow- Köpenick Marzahn- Hellersd. Lichtenbg. Rei- nickend. Summe in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € Budget 2010 1.811.672 1.345.681 1.983.381 1.050.331 992.106 1.121.094 1.984.610 1.478.545 1.001.197 1.341.694 1.632.072 949.256 16.691.638 Istkosten 2010 2.152.602 1.191.863 2.558.950 1.300.765 1.656.998 1.262.550 1.550.037 1.602.624 1.653.798 1.298.018 1.631.684 1.166.436 19.026.324 Budget 2011 1.860.615 1.364.007 2.025.319 1.159.787 1.010.982 1.193.516 2.037.926 1.527.569 1.077.288 1.398.858 1.590.742 973.260 17.219.870 Istkosten 2011 2.124.989 1.352.746 2.611.302 1.482.788 1.680.353 1.323.827 1.694.611 1.478.425 1.797.625 1.392.199 1.745.375 1.340.115 20.024.354 Budget 2012 2.115.375 1.551.807 2.238.051 1.203.495 1.050.208 1.352.946 2.368.016 1.612.789 1.254.550 1.392.463 1.820.931 1.064.863 19.025.495 Istkosten 2012 1.987.791 1.455.886 2.940.298 1.438.190 1.729.555 1.506.056 1.845.068 1.540.194 1.620.133 1.396.888 1.814.045 1.357.778 20.631.881 Entwicklung des Medians für das Produkt 72640 öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen Jahr Median in €/m²Jahr 2010 6,39 2011 6,60 2012 6,64 Seit dem Jahr 2011 beinhalten die Istkosten auch die Kosten für die Abfallbewirtschaftung, die zuvor ein eigenes Produkt darstellten. Basiskorrekturen sind in dieser Darstellung nicht berücksichtigt. Quelle: Produktbudget-Vergleichsberichte von SenFin erstellt: SenStadtUm I C 211 am 26.8.2013 Entwicklung der finanziellen Mittel für das Produkt 72640 öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen (Produktbereich 52 Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen) ka17-12568 k1712568_Anlage_Frage8