Drucksache 17 / 12 571 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz und Dirk Behrendt (GRÜNE) vom 17. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2013) und Antwort Stand der Gewaltpräventionsprojekte für junge Menschen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Projekte und Maßnahmen nach dem JGG (Jugendgerichtsgesetz), im Bereich der Gewalt- und Kri- minalitätsprävention, der U-Haftvermeidung u. ä. für 14- bis 27-jährige junge Menschen finanziert das Land Berlin in welchem Ressort, bei welchen Trägern, nach welchen Konzepten? 2. Aus welchen Haushaltstiteln wurden die in Frage 1 genannten Projekte 2013 finanziert? Zu 1. und 2.: Förderungsfähige Projekte von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Gewalt- und Krimi- nalitätsprävention, insbesondere unter Berücksichtigung des erzieherischen Aspekts des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), werden durch die für Jugend zuständige Senats- verwaltung über Zuwendungen finanziert. Eine Aufstel- lung der aktuellen Projekte mit Kurzbeschreibung, durch- führenden Trägern und Zuordnung zu Haushaltstiteln ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Umsetzung der ambulanten Maßnahmen nach dem JGG wird auf der Basis von zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die für Jugend zuständige Senats- verwaltung, und den Trägern der freien Jugendhilfe abge- schlossenen Trägerverträgen gewährleistet. Die Kosten der vom Jugendgericht oder der auf Grundlage des § 45 JGG bestimmten Maßnahmen trägt das jeweils örtlich zuständige Jugendamt. Eine Aufstellung der ambulanten Maßnahmen und der durchführenden Träger ist der Anla- ge 2 zu entnehmen. Die Unterbringung straffällig gewordener Jugendli- cher in Einrichtungen der Jugendhilfe mit pädagogischer Entweicherungssicherung gemäß §§ 71 Abs. 2, 72 Abs. 4 Jugendgerichtsgesetz zur Vermeidung von Untersu- chungshaft erfolgt seit dem 1. Juni 2008 auf Grundlage eines zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die für Justiz zuständige Senatsverwaltung, und dem Träger EJF gAG geschlossenen Vertrages. Die Inhalte zur Gewähr- leistung einer verbindlichen und intensiven sozialpädago- gischen Betreuung und Erziehung zur Abwendung der Untersuchungshaft und der Entwicklung einer realisti- schen und prosozialen Perspektive für den Fall, dass keine Haftstrafe verhängt wird, sind zwischen dem Träger EJF gAG und dem Land Berlin, vertreten durch die für Jugend zuständige Senatsverwaltung, vertraglich geregelt. Aus- schließlich die Zahlungen für diese Unterbringungen erfolgen aus Kapitel 0600, Titel 63302 der für Justiz zu- ständigen Senatsverwaltung. 3. Wie haben sich die Ausgaben der in Frage 1 ge- nannten Projekte in den letzten 10 Jahren entwickelt? Zu 3.: Im Zeitraum 2004 - 2013 sind für Projekte im Bereich der Gewalt - und Kriminalitätsprävention nach dem JGG Zuwendungen wie folgt gewährt worden: 2004: 644.739 € 2005: 603.012 € 2006: 600.935 € 2007: 641.608 € 2008: 757.095 € 2009: 841.900 € 2010: 950.330 € 2011: 1.301.793 € 2012: 1.392.362 € 2013: 1.489.971 €. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 571 2 Die Abrechnung der Ausgaben für die Untersu- chungshaft-Vermeidung im Zeitraum von 2004 bis Juni 2008 erfolgte durch verfahrensbezogene Einzelrechnun- gen beim Landgericht bzw. Amtsgericht Tiergarten und wurden nicht gesondert erfasst. Angaben zu den Gesamt- kosten pro Haushaltsjahr können für diesen Zeitraum somit nicht gemacht werden (s. auch die Antworten auf die Frage zu 5. der Kleinen Anfrage Nr. 16/13604 sowie auf die Fragen zu 8. bis 10. der Kleinen Anfrage Nr. 16/13736). Die Ausgabenentwicklung 2008 - 2013 ist nachfol- gender Übersicht zu entnehmen: 2008: 958.894,95 € (ab Juli 2008) 2009: 2.016.524,45 € 2010: 1.504.012,29 € 2011: 1.341.558,46 € 2012: 1.173.617,28 € 2013: 772.266,09 € (Stand 5. September 2013) Berlin, den 27. September 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2013) SenBildJugWiss Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 17/12571 Seite 1 von 4 Aufstellung zuwendungsfinanzierter Jugendhilfeprojekte nach JGG im Bereich der Gewalt- und Kriminalitätsprävention Projekt Träger Adressaten / Inhalt (Konzeption) Veranschlagung im Haushaltsplan Kapitel / Titel Elternbezogene Einzelbetreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen mit arabischem Migrationshintergrund EJF gAG im DeutschArabischen Zentrum Für straffällig gewordene arabische Jugendliche sollen, unter Einbeziehung der Eltern und der arabischen Community , gezielt Hilfestellungen entwickelt werden. 1045 / 68435 Quartal Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH Mit dem dreimonatigen Unterstützungsangebot für jugendliche und heranwachsende Intensivtäter mit Migrationshintergrund soll durch intensive, aufsuchende und begleitende Einzelfallarbeit im Sinne einer motivierenden Kurzzeitintervention die Arbeit der Bewährungshelfer umfänglich unterstützt werden. 1045 / 68435 Startpunkt Kooperationsverbund Gangway e. V. und Freie Hilfe Berlin e. V. Für auf Endstrafe und ohne Führungsaufsicht entlassene straffällige Jugendliche und Heranwachsende soll mittels pädagogisch orientierter Nachsorge durch Jugendhilfe eine schnelle Rückfallgefahr minimiert werden. Die freiwillige Einzelfallarbeit beginnt ca. drei Monate vor der Haftentlassung in der Jugendstrafanstalt Berlin (JSA), dauert bis ca. drei Monate nach der Haftentlassung an und beinhaltet eine strukturierte Entlassungsvorbereitung, den begleitenden Übergang von der JSA in die Freiheit und eine begleitete Übergabe in einzelfallbezogen abgestimmte Netzwerke und Hilfesysteme. 1045 / 68435 Seite 2 von 4 Projekt Träger Adressaten / Inhalt (Konzeption) Veranschlagung im Haushaltsplan Kapitel / Titel Spurwechsel Kopperationsverbund Gangway e. V. und Freie Hilfe e. V. Für straffällige Jugendliche und Heranwachsende mit einer Verurteilung von mindestens zwei Wochen Jugendarrest oder einem Beugearrest wegen nicht erfüllter jugendrichterlicher Weisungen und Auflagen bzw. einem sog. Warnschussarrest soll mittels pädagogisch orientierter Nachsorge durch Jugendhilfe eine schnelle Rückfallgefahr minimiert werden. Die freiwillige Einzelfallarbeit beginnt in der Jugendarrestanstalt (JAA) in der Regel sofort nach Arrestantritt, dauert bis ca. drei Monate nach der Entlassung an und beinhaltet eine strukturierte Entlassungsvorbereitung , den begleiteten Übergang von der JAA in die Freiheit und eine begleitende Übergabe in einzelfallbezogen abgestimmte Netzwerke und Hilfesysteme. 1045 / 68435 Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen – Graffiti Pad e. V. Für Jugendliche und Heranwachsende, die Schadenswiedergutmachung durch Arbeitsleistungen beim Geschädigten (i.d.R. Bahn, S-Bahn, BVG oder Wohnungsbaugesellschaften ) durchführen. Mit ihnen soll ihre spezifische Straftat erörtert werden, sie sollen Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen und eine Sachbeschädigung als Straftat erkennen. 1045 / 68435 Täter – Opfer – Ausgleich sowie Tatausgleich EJF gAG Für Minderjährige, Jugendliche und Heranwachsende, die im Rahmen einer Straftat natürliche Personen geschädigt haben und Opfer, die den Konflikt oder dessen Folgen regeln wollen. Der Versuch des Ausgleichs bietet Tätern und Opfern die Chance, subjektive und emotionale Ursachen und Folgen der Straftat zu artikulieren und eine ihren Bedürfnissen und Erwartungen gemäße Lösung zu finden. Die aktive Auseinandersetzung des Täters mit seiner Tat und deren Folgen für das Opfer soll ihn nachhaltig beein- 1045 / 68435 Seite 3 von 4 Projekt Träger Adressaten / Inhalt (Konzeption) Veranschlagung im Haushaltsplan Kapitel / Titel drucken und insoweit Normen verdeutlichend wirken. Er muss soziale Verantwortung übernehmen, in dem er sich den physischen und emotionalen Verletzungen des Geschädigten stellt. In Fällen, in denen es um finanzielle Wiedergutmachung geht, sollen Zivilprozesse vermieden werden. Das Verfahren kann sich über mehrere Sitzungen erstrecken und bis zu drei Monaten dauern. Ausblick Ziegner-Stiftung Die Maßnahme, die einen Zeitraum von 3 Monaten umfasst , ist für straffällige junge Menschen vorgesehen, die oft durch Arbeitsämter und Jobcenter nicht gefördert werden können. Neben einer beruflichen Orientierung, dem Training von Arbeitstugenden sowie dem Erwerb von beruflichen Basiskenntnissen im Werkstatteinsatz, einem sozialen Kompetenz- und Bewerbungstraining erfolgt eine Abklärung und Vermittlung in weiterführende Maßnahmen. 1042 / 68424 Sozialtraining für Haschischmissbraucher – Kiff im Griff BalanX e. V. Für Jugendliche und Heranwachsende, die Straftaten häufig im Zusammenhang mit Cannabisprodukten verübt haben und es ablehnen, Drogenberatungsstellen aufzusuchen . Sie sollen durch gezieltes Training lernen entweder abstinent zu werden oder eine Konsumreduktion zu erreichen und für sie problematische Situationen frühzeitig einschätzen zu können. Das Training besteht aus insgesamt 9 verpflichtenden Terminen. 1045 / 68435 Sexualpädagogischer Trainingskurs Kind im Zentrum (KiZ), EJF gAG Der 3-monatige Kurs richtet sich an männliche Jugendliche und Heranwachsende die es nicht gelernt haben, angemessene Grenzen im zwischenmenschlichen Kontakt zu wahren und die sexuell grenzverletzend auffällig geworden sind. 1045 / 68435 Seite 4 von 4 Projekt Träger Adressaten / Inhalt (Konzeption) Veranschlagung im Haushaltsplan Kapitel / Titel Berliner Büro für Diversionsvermittlung und -beratung Stiftung SPI - Sozialpädagogisches Institut „Walter May“ Für jugendliche und heranwachsende Ersttäter bei Delikten oberhalb des Bagatellbereiches und Wiederholungstäter , auf die entsprechend der Berliner Diversionsrichtlinie § 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) angewendet werden kann. Die Polizei schickt nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft die Jugendlichen / Heranwachsenden zu den Diversionsmittlern. Mit den Tätern wird je nach Bedarf eine der zuvor beschriebenen Maßnahmen durchgeführt und der Erfolg oder Misserfolg der Staatsanwaltschaft zurückgemeldet, die dann entscheidet, ob das Strafverfahren eingestellt oder durchgeführt wird. Neu entwickelt und 2013 eingeführt wurde ein spezielles Elterntraining. 1045 / 68435 Freistoß BalanX e. V. In dem dreimonatigen Training für jugendliche und heranwachsende Probanden der Bewährungshilfe soll durch sozialpädagogisch betreute Einzeltrainings, Exkursionen und sportliche Maßnahmen die Motivation zum Einstieg in das Berufsleben gesteigert werden. 1045 / 68435 1042 / 68424 – – SenBildJugWiss Anlage 2 zur Kleine Anfrage 17/12 571 Seite 1 von 4 Aufstellung ambulanter Maßnahmen nach dem JGG ambulante Maßnahmen Träger Beratungsgespräche / Beratungseinheit § 10 JGG AHB-Berlin Süd gGmbH Aufstieg e. V. Diakonisches Werk Tempelhof-Schöneberg e. V. EJF gAG FAB Familienarbeit und Beratung e. V. FOKUS e. V. Freie Hilfe Berlin e. V. Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e. V. H.U.G.O. e. V. KIDS e. V. KIDZ e. V. Lebenswelt gGmbH MITTENDRIN in Hellersdorf – Verein zur Integration Behinderter e. V. Nachbarschaftshaus Urbanstraße e.V V. Neues Wohnen im Kiez gGmbH Notdienst für Suchtmittelgefährdete und -–abhängige Berlin e. V. NUSZ e. V. / Ufafabrik Pad e. V. Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH Sbh-service gGmbH Trialog e. V. Zephir e. V. SenBildJugWiss Anlage 2 zur Kleine Anfrage 17/12 571 Seite 2 von 4 ambulante Maßnahmen Träger Betreuungsweisung § 10 JGG AHB-Berlin Süd gGmbH Aufstieg e. V. Diakonisches Werk Tempelhof-Schöneberg e. V. EJF gAG FAB Familienarbeit und Beratung e. V. FOKUS e. V. Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e. V. H.U.G.O. e. V. KIDS e. V. KIDZ e. V. Lebenswelt gGmbH MITTENDRIN in Hellersdorf – Verein zur Integration Behinderter e. V. Neues Wohnen im Kiez gGmbH Notdienst für Suchtmittelgefährdete und -–abhängige Berlin e. V. NUSZ e. V. / Ufafabrik Pad e. V. Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH Sbh-service gGmbH Trialog e. V. Zephir e. V. Kompetenztrainings / Einzeltrainings § 10 JGG Ifgg - Institut für genderreflektierte Gewaltprävention gGmbH Sozialkognitives Einzeltraining § 10 JGG Denkzeit-Gesellschaft e. V. EJF gAG Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH Stützrad e.V V. Trialog e. V. SenBildJugWiss Anlage 2 zur Kleine Anfrage 17/12 571 Seite 3 von 4 ambulante Maßnahmen Träger Vermittlung in nicht pädagogisch betreute Arbeitsleistungen / Freizeitarbeiten §§ 10, 15 JGG AHB-Berlin Süd gGmbH EJF gAG Freie Hilfe Berlin e. V. G.A.L.B. Förderung gGmbH Gemeinwesen Heerstraße Nord e. V. Integra Integrative Sozialarbeit e. V. KIDZ e. V. MITTENDRIN in Hellersdorf – Verein zur Integration Behinderter e. V. Nachbarschaftsheim Schöneberg e. V. NUSZ e. V. / Ufafabrik Pad e. V. Sbh-service gGmbH Zephir e. V. Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen / Freizeitarbeiten §§ 10, 15 JGG Aufstieg e. V. Diakonisches Werk Tempelhof-Schöneberg e. V. EJF gAG HOLZKIRCHE e. V. Integra Integrative Sozialarbeit e. V. KIDZ e. V. MITTENDRIN in Hellersdorf – Verein zur Integration Behinderter e. V. Nachbarschaftshaus Urbanstraße e. V. Nachbarschaftsheim Schöneberg e. V. Neues Wohnen im Kiez gGmbH Notdienst für Suchtmittelgefährdete und -abhängige Berlin e. V. Pad e. V. Sbh-service gGmbH Zephir e. V. SenBildJugWiss Anlage 2 zur Kleine Anfrage 17/12 571 Seite 4 von 4 ambulante Maßnahmen Träger Soziale Trainingskurse § 10 JGG EJF gAG Neues Wohnen im Kiez gGmbH Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH Suchtpräventive Trainingskurse § 10 JGG BalanX e. V. („SmS – Schluss mit Suff“) Themenspezifische Kurzzeitkurse § 10 JGG EJF gAG (Anti-Gewalt-Kurse) Integra Integrative Sozialarbeit e. V. (Anti-Gewalt-Kurse, Toleranzseminare) Lebenswelt gGmbH (Anti-Gewalt-Kurse) Nachbarschaftshaus Urbanstraße e. V. (Anti-Gewalt-Kurse) Neues Wohnen im Kiez gGmbH (Anti-Gewalt-Kurse) Pad e. V. (Anti-Gewalt-Kurse, Toleranzseminare) Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH (Anti-Gewalt-Kurse) Verkehrserziehungskurse § 10 JGG Aufstieg e. V. EJF gAG Verkehr Human e. V. ka17-12571 K1712571-Anlage 1 K1712571-Anlage 2