Drucksache 17 / 12 572 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 27. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2013) und Antwort Wie lange müssen Eltern auf das Elterngeld oder einen Kitagutschein warten? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie lange ist derzeit die durchschnittliche Warte- zeit für Eltern, wenn sie das Elterngeld beim Jugendamt beantragen bzw. wie lange warten sie auf einen Kitagut- schein für ihre Kinder jeweils seit Antragstellung (bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)? 2. Wie lange war die jeweilige Wartezeit (Elterngeld und Kitagutschein) in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bezirken)? Zu 1. und 2.: Da hierzu keine Erhebungsermächtigung besteht, können nur die von den Bezirken kurzfristig als Schätzwerte übermittelten Angaben weitergegeben wer- den. Elterngeld: Hiernach ergibt sich - mit Ausnahme des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf - eine übliche Bear- beitungszeit zwischen vier und sechs Wochen ab Eingang eines vollständigen Antrages. Elterngeldanträge mit EU- Bezug erfordern verfahrensbedingt ein zusätzliches und in der Regel zeitaufwändiges Abstimmungsverfahren mit den Familienkassen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und somit eine längere Bearbei- tungszeit. Gleiches galt für die Jahre 2010 bis 2012. Seit dem letzten Quartal des vergangenen Jahres ha- ben in der Elterngeldstelle Charlottenburg-Wilmersdorf insbesondere unplanmäßige Personalengpässe zum An- steigen der Bearbeitungszeiten geführt und waren bereits Auslöser einer Kleinen Anfrage (17/11322) im Dezember 2012. Nach erfolgversprechenden personalwirtschaftli- chen Maßnahmen des Bezirks kann erwartet werden, dass zum Jahresende 2013 zu den Bearbeitungszeiten der an- deren Elterngeldstellen aufgeschlossen wird. Kitagutschein: Ein Anspruch oder Bedarf kann frühes- tens neun Monate und spätestens zwei Monate vor Beginn der gewünschten Förderung geltend gemacht werden. Die Eltern haben an der Feststellung des geltend gemachten Bedarfs durch die notwendigen Angaben insbesondere zur Familiensituation und zur Arbeitssituation mitzuwirken. Eine bezirkliche Abfrage in den Jugendämtern hat er- geben, dass, soweit die erforderlichen Unterlagen als Voraussetzung im Jugendamt vorliegen, die Gutscheiner- teilung durchschnittlich innerhalb von ein bis vier, maxi- mal sechs Wochen erfolgt. Bei kurzfristiger Arbeitsauf- nahme oder Weiterbildung u.ä. wird der Gutschein i.d.R. umgehend erstellt. Gleiches galt für 2010 bis 2012. 3. Wie viele MitarbeiterInnen stehen in den einzelnen Bezirken für die Bearbeitung der in 1. genannten Anträge jeweils zur Verfügung (wie viele waren es pro Bezirk in den Jahren 2010 und 2011)? Zu 3.: Eine differenzierte bezirkliche Abfrage in den Jugendämtern übersteigt den einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Rahmen für die Beantwortung. Elterngeld: Landesweit sind nach hiesigem Sachstand derzeit 67 Dienstkräfte (teilweise in Teilzeitbeschäfti- gung) mit der Sachbearbeitung betraut. Der Personalbe- stand ist seit der Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) im Jahr 2007 konstant bzw. leicht gestiegen und setzt sich im Wesentlichen aus den Dienstkräften der früheren bezirklichen Erziehungsgeld- stellen zusammen. Die jeweiligen Personalausstattungen sind je nach Fallzahlen und individuellen Wochenarbeits- zeiten unterschiedlich. Kitagutschein: Nach Information der Bezirksämter stehen 136,925 Dienstkräfte zur Verfügung. Zu beachten ist, dass sich die Teams in den Gutscheinstellen oft aus personellen Ressourcen mit unterschiedlichen Stellenan- teilen zusammensetzen (Vollzeit-, Teilzeit- oder Halb- tagsbeschäftigung). Die Anzahl der Dienstkräfte liegt zwischen neun und 13. Die unterschiedlichen Größen der Bezirke insbesondere im Hinblick auf die für die Gut- scheinerteilung relevanten Bevölkerungsgruppen sind maßgeblich für die Personalausstattung der jeweiligen Organisationseinheit. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 572 2 4. Wie viele Anträge muss eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aufgeschlüsselt nach Bezirken im Jahr oder pro Monat (und unterschieden nach Elterngeld und Kitagutschein) jeweils bearbeiten? Zu 4.: Da hierzu keine Erhebungsermächtigung be- steht, können nur die von den Bezirken übermittelten Angaben weitergegeben werden. Elterngeld: Hiernach ergeben sich auf ein Vollzeit- äquivalent (VZÄ) umgerechnet im Durchschnitt 650 Anträge jährlich in eigener Verantwortlichkeit. Kitagutschein: Durchschnittlich werden zwischen 500 bis 970 Anträge pro Dienstkraft/Jahr bearbeitet. Die Ertei- lung von Kita-Gutscheinen stellt in den meisten Jugend- ämtern nur eine Teilaufgabe dar, weitere Aufgaben sind unter u.a. die Bewilligung ergänzender Betreuung (Hortanträge), Bearbeitung lfd. Fälle und die jährliche Kostenbeitragsüberprüfung. 5. Wie sah die Arbeitsbelastung für die Jahre 2010, 2011 und 2012 aus? Zu 5.: Elterngeld: Im Vergleich zu den Vorjahren ha- ben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben, da Antragszahlen und Personalausstattungen in den Elternge- ldstellen konstant bzw. leicht steigend waren. Kitagutschein: Die Auswertung der Anzahl der ausge- gebenen Gutscheine ergab keine signifikanten Unter- schiede. Aussagen zu individuellen Arbeitsbelastungen können nicht getroffen werden. 6. Wie lang sollte eine bürgerfreundliche Bearbei- tungszeit für einen Elterngeldbescheid und einen Kitagut- schein sein? Zu 6.: Elterngeld: Die Bundesvorgaben (Ausfüh- rungsvorschriften – Richtlinien zum BEEG) korrespondieren mit hiesiger Bewertung und dem Gesetzesauftrag. Danach tragen Bearbeitungszeiten von bis zu zwei Mona- ten ab Vorliegen eines vollständigen Antrages dem Dienstleistungsgedanken einer bürgerfreundlichen Ver- waltung Rechnung. Kitagutschein: 2008 wurde in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und unter Einbeziehung der Trägerver- bände und der Kita-Eigenbetriebe des Landes die „Orientierungshilfe zur Feststellung des Bedarfs für Kinder bis zum Schuleintritt“ entwickelt. Darin heißt es: „Im Interesse der Planbarkeit für Eltern, Träger und Jugendamt soll die Erteilung von Kita-Gutscheinen unverzüglich nach Beantragung, spätestens 4 Wochen nach Antragstellung erfolgen“. Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Höhe der Kostenbeteiligung dürfen dabei gemäß § 5 Abs.1 Satz 2 der Kindertagesförderungsverordnung nicht zu einer Verzögerung der Erteilung des Gutscheines führen; hier sind im Interesse einer zügigen Ausstellung die Möglich- keiten der vorläufigen Kostenbeteiligungsfestsetzung nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz zu nutzen. Bei kurzfristiger Aufnahme einer bedarfsbegrün- denden Tätigkeit oder bei Auftreten besonderer pädagogi- scher, familiärer oder sozialer Situationen wird der Be- ginn der Förderung i.d.R. zu einem früheren Termin be- schieden. 7. Welchen zusätzlichen Personalbedarf machen die Bezirke (aufgeschlüsselt nach denjenigen Bezirken, die einen zusätzlichen Personalbedarf geltend machen), um die Wartezeit auf den Elterngeldbescheid oder den Kita- gutschein in der in Frage 6 benannten Zeit bearbeiten zu können? 8. Wie viele Fälle sollte durchschnittlich ein Mitar- beiter oder eine Mitarbeiterin bearbeiten, um dem in der Beantwortung auf die Frage 6 benannten Standard gerecht werden zu können (eingeschlossenen diejenigen schwie- rigen Fälle, die bei Auslandsbezügen entstehen können)? 9. Wie unterstützt das Land Berlin die Bezirke, um den in den Antworten auf die Fragen 6 - 8 aufgeführten Bedarfe gerecht zu werden? Zu 7., 8. und 9.: Elterngeld: Mit den Ergebnissen des Projekts „Personalausstattung eines sozialräumlich organisierten Berliner Jugendamtes“ gibt der Senat konkrete Hinweise zur Organisation und zum Personalbedarf der Jugendämter. Die Bezirke sind nach dem Allgemeinen Zuständig- keitsgesetz (AZG) mit der Durchführung und dem Voll- zug des BEEG betraut. Dies umfasst sowohl die unmittel- bare Dienst- als auch die Fachaufsicht. Die Bezirke haben hiernach alle erforderlichen Vorkehrungen selbst zu tref- fen und handeln in personeller Eigenverantwortung. Der Hauptverwaltung obliegen die fachliche Koordinierung bei der einheitlichen Erfüllung des gesetzlichen Auftrages in den jeweiligen Landesgremien und die Vertretung des Landes Berlin vor dem Bund und den Ländern. Im Rah- men seiner gesamtstädtischen Verantwortung unterstützt der Senat die Bezirke bei der Erfüllung neuer gesetzlicher Aufgaben. So wurde in Vorbereitung des zum 01. August 2013 in Kraft getretenen Betreuungsgeldgesetzes - aufge- nommen in § 4 BEEG - unter hiesiger Federführung eine Personalbedarfsanmeldung erstellt und der Senatsverwal- tung für Finanzen vorgelegt. Im Ergebnis wurde je Bezirk ein zusätzliches Vollzeitäquivalent bewilligt. Die Bearbeitungszeiten der bezirklichen Elterngeld- stellen bewegen sich seit der Einführung des BEEG im Rahmen der unter 6. genannten Vorgaben und Zeiträume, sodass auch im Ergebnis der Prüfungen des Bundesrech- nungshofs zur Durchführung und dem Vollzug des BEEG keine darüber hinausgehenden Vorgaben angeregt wur- den. Kitagutschein: Der Senat geht davon aus, dass die Be- zirke für eine ausreichende personelle Ausstattung der Jugendämter Sorge tragen, um alle gesetzlichen Aufgaben der Jugendhilfe zeitnah und mit der nötigen Sorgfalt zu erledigen. Die Bezirke sind verpflichtet, die Leistungsfä- higkeit der Jugendämter in eigener Verantwortung sicher- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 572 3 zustellen. Der Senat ist gemäß § 45 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) verpflichtet, darauf hinzuwirken, „dass die Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe so ausgestattet werden, dass sie geeignet sind, ihr Leistungsziel zu errei- chen“. Im Rahmen der Einführung des zentralen Vormerk- managements ist neben weiteren Funktionalitäten die Realisierung des Online-Gutscheinantrages für Eltern und Träger vorgesehen, was zu einer deutlichen Entlastung der Bezirksämter führen wird, da die Übertragung der antragsrelevanten Daten nicht mehr händisch durch die Dienstkräfte der Kita-Gutscheinstellen erfolgen muss. Berlin, den 05. September 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Sep. 2013)