Drucksache 17 / 12 577 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 27. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2013) und Antwort „Ich fühl’ mich Brandenburg“ – Wo wählen Insassen der JVA Heidering? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele wahlberechtigte Insassen wird Heidering bei voller Belegung voraussichtlich haben? Zu 1.: In der Justizvollzugsanstalt Heidering werden bei voller Belegung 648 Gefangene untergebracht sein. Wie viele dieser Gefangenen wahlberechtigt sein werden, richtet sich nach den jeweils geltenden Wahlvorausset- zungen und kann insbesondere im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit bei Wahlen zum Deutschen Bundes- tag, zum Europäischen Parlament oder anderen Wahlen unterschiedlich sein. 2. Wo und auf welcher rechtlichen Grundlage werden die wahlberechtigten Insassen der JVA Heidering ihr Wahlrecht auf Landes- und Kommunalebene wahrneh- men? Gilt dies unabhängig von der Meldeadresse der Betroffenen? Zu 2.: In der Justizvollzugsanstalt Heidering unterge- brachte Gefangene werden nach Maßgabe des Gesetzes über das Meldewesen im Land Brandenburg unmittelbar nach ihrer Aufnahme in das Melderegister der Gemeinde Großbeeren (Landkreis Teltow-Fläming) eingetragen und sind - bei alleinigem Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz in Großbeeren - bei Brandenburger Landtagswahlen im Wahlkreis 23 (Teltow-Fläming I) und bei Brandenburger Kommunalwahlen im Landkreis Teltow-Fläming wahlbe- rechtigt. Rechtliche Grundlage für die Durchführung dieser Wahlen sind das Wahlgesetz für den Landtag Brandenburg und die Brandenburgische Landeswahlver- ordnung. Berlin, den 12. September 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2013)