Drucksache 17 / 12 579 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 26. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2013) und Antwort Lässt der Senat die Bezirke bei der Sanierung von Spielplätzen im Stich? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Spielplätze sind aktuell aus Sicher- heitsgründen ganz oder teilweise gesperrt? (bitte pro Be- zirk aufschlüsseln) Frage 2: Wie hat sich die Zahl der aufgrund von Si- cherheitsmängeln ganz und der teilweise gesperrten Spielplätze in den letzten fünf Jahren entwickelt? (bitte pro Bezirk aufschlüsseln) Frage 3: Wie viele dieser ganz oder teilweise gesperr- ten Spielplätze wurden in den letzten fünf Jahren in wel- chen zeitlichen Abständen saniert? (bitte pro Bezirk auf- schlüsseln) Frage 4: Was sind die aktuellen durchschnittlichen Sperrzeiten eines Spielplatzes aufgrund ausbleibender Sanierung? (bitte pro Bezirk aufschlüsseln) Antwort zu 1, 2, 3, und 4: Die Pflege und Unterhal- tung der öffentlichen Spielplätze ist Aufgabe der Bezirke. Statistische Erhebungen über die Anzahl der derzeit in den Bezirken nicht oder nur eingeschränkt nutzbaren Spielplätze werden auf gesamtstädtischer Ebene nicht geführt. Die Beantwortung der Frage erfordert daher umfängliche Ermittlungen bei den Bezirksämtern, die im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden können. Frage 5: Wie häufig werden Spielplätze hinsichtlich Sicherheitsmängeln von den Ordnungs- und Grünflächen- ämtern in den Bezirken kontrolliert und wie hat sich die Häufigkeit in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort zu 5: In der Zeit vom 1. Januar 1997 bis 1. August 2010 gab es keine einheitlichen Vorschriften, wie öffentliche Spielplätze in Berlin zu kontrollieren sind. Eine allgemeine Übersicht darüber, wie die einzelnen Bezirke in dieser Zeit eigenverantwortlich verfahren sind, liegt dem Senat nicht vor. Seit dem 2. August 2010 erfolgt die Kontrolle der öf- fentlichen Spielplätze auf Grundlage der Ausführungsvor- schriften zu den §§ 7 und 10 des Kinderspielplatzgesetzes über die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Kinderspiel- plätzen (Ausführungsvorschriften [AV] Verkehrssicher- heit öffentliche Kinderspielplätze). Die Betreiber öffentli- cher Spielplätze haben die regelmäßigen Kontrollen, Wartungsarbeiten und Instandsetzungsmaßnahmen in eigener Zuständigkeit durchzuführen oder sie qualifizier- ten und sorgfältig ausgewählten Fachfirmen zu übertra- gen. Vorgeschrieben sind eine wöchentliche (visuelle Routineinspektion), monatliche (operative Inspektion) und jährliche Kontrolle (jährliche Hauptinspektion) aller öffentlichen Spielplätze. Zuständig für die Durchführung der Kontrollen ist der für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze zuständige Fachbereich des je- weiligen Bezirksamtes. Der Senat geht davon aus, dass diese vorgeschriebe- nen Kontrollen durch die Bezirksämter vorgenommen bzw. veranlasst werden. Frage 6: Wie viele VZÄ stehen den Bezirken zur Kon- trolle von Sicherheitsmängeln auf Spielplätzen zur Verfü- gung und wie hat sich die Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort zu 6: Wie bereits dargelegt, sind für die Pfle- ge und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze die Be- zirksämter zuständig. Statistische Erhebungen über die Anzahl der den Bezirken zur Kontrolle von Sicherheits- mängeln auf Spielplätzen zur Verfügung stehenden Voll- zeitäquivalenten (VZÄ) werden auf gesamtstädtischer Ebene nicht geführt. Auf Grund des Verwaltungsaufwan- des wird auf eine Abfrage bei den Bezirken verzichtet. Frage 7: Wie viele finanzielle Mittel stehen den Be- zirken für die Sanierung von Spielplätzen, insb. für die Reparatur oder für den Wiederaufbau von Spielgeräten zur Verfügung und wie hat sich die Höhe in den letzten fünf Jahren entwickelt? (bitte pro Bezirk aufschlüsseln) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 579 2 Antwort zu 7: Die Bezirke erhalten Finanzmittel für die Unterhaltung und den Neubau von öffentlichen Spiel- und Bewegungsflächen (Produkt 72640) auf Grundlage der Ist-Kosten des Vorvorjahres im Rahmen eines kenn- zahlgestützten Planmengenverfahrens (einschließlich der Umsetzung eines laut der Verfassung von Berlin vorzu- nehmenden Wertausgleiches zwischen den Bezirken). Das Produktbudget geht in die bezirkliche Globalsumme ein. Dem Bezirk obliegt dann die Entscheidung, wofür diese Mittel verausgabt werden. Somit kann das Budget je nach bezirksinterner Schwerpunktsetzung, das dem für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze zuständigen Fachbereich letztendlich zur Verfügung steht, von der Zuweisung durch die Senatsverwaltung für Fi- nanzen abweichen. Eine Aufstellung des Budgets für das Produkt 72640 der Jahre 2009 bis 2013, aufgeschlüsselt nach Bezirken, ist mit der Anlage 1 beigefügt. Dabei ist zu beachten, dass die Bezirke die Erfüllung ihrer Aufgaben neben den Glo- balsummen auch aus eigenen Einnahmen finanzieren. Zusätzlich erhalten die Bezirke eine Pauschale für in- vestive Maßnahmen, zu denen auch umfangreiche Sanie- rungsmaßnahmen auf öffentlichen Spielplätzen gehören. Der Mitteleinsatz wird von den Bezirken entschieden. Es werden keine statistischen Erhebungen zur Verwendung dieser Mittel auf gesamtstädtische Ebene durchgeführt. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde wegen des erheblichen Aufwandes auf eine diesbezügli- che Abfrage bei den Bezirken verzichtet. Frage 8: Wie hoch ist der Sanierungsstau bei Spielge- räten auf Spielplätzen pro Bezirk und in Berlin insge- samt? Antwort zu 8: Der Fachausschuss Spielplätze der Ber- liner GALK (Gartenamtsleiterkonferenz), in dem die für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze zuständigen Mitarbeitenden der Bezirksämter organisiert sind, hat einen Sanierungsbedarf hinsichtlich der insge- samt 1.837 öffentlichen Spielplätze in Berlin von rd. 4 Mio. Euro ermittelt (Stand: 26. November 2012). Dabei wurden die Kosten nicht nach Spielplatz und Spielgeräten unterschieden. Auf eine diesbezügliche Abfrage der für die Pflege und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze zuständigen Bezirksämter wurde verzichtet, da diese im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. Frage 9: Wie bewertet der Senat die Veröffentlichung von Spielplatzmaßnahmelisten im Internet, in denen Si- cherheitsmängel ausgewiesen sind, und wie bewertet der Senat die entsprechende Umsetzung durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg? Antwort zu 9: Der Senat begrüßt grundsätzlich eine Transparenz der öffentlichen Verwaltung und hält die Veröffentlichung der oben genannten Spielplatzmaßnah- meliste für eine bürgerfreundliche Serviceleistung des Bezirksamtes. Frage 10: Wie bewertet der Senat die Forderung des Stadtrats Hans Panhoff (Grüne) aus Friedrichshain- Kreuzberg, ein berlinweites „Spielgerätesanierungsprogramm “ ins Leben zu rufen, um den Sanierungsstau auf Spielplätzen zu beheben? Antwort zu 10: Den Bezirken wird jeweils eine Glo- balsumme für das Produkt 72640 „öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen“ bereitgestellt. Die konkrete Mittelausstattung der Fachämter obliegt aber letztlich den Be- zirken, die im Rahmen ihrer bezirklichen Globalsumme über ihre Haushaltspläne eigene Schwerpunkte bei der Finanzierung im Bezirk setzen können (siehe Antwort auf Frage 7). Daneben wurden über Programme des Senates wie beispielsweise „Soziale Stadt“ allein in den Jahren 2010 bis 2012 zusätzlich rd. 7 Mio. Euro für den Neubau und die Sanierung von Spielplätzen bereitgestellt. Über diese Formen der Sonderfinanzierung hinaus ist derzeit nicht beabsichtigt, auf gesamtstädtischer Ebene ein Spielplatzsanierungsprogramm aufzulegen. Frage 11: Hält der Senat es für sinnvoll, den Bezirken mehr finanzielle Mittel zur Sanierung von Spielplätzen zuzuweisen? a) Wenn ja, wann und in welcher Höhe? b) Wenn nein, warum nicht? Frage 13: Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Antwort zu 11 und 13: Auf die Antwort zur Frage 10 wird verwiesen. Frage 12: Welche Senatsverwaltungen, welche Abtei- lungen, welche Referate, welche Ämter in welchen Bezir- ken und welche weiteren Stellen waren an der Beantwor- tung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? Antwort zu 12: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführenden Senatsverwal- tung für Stadtentwicklung und Umwelt. Berlin, den 20. September 2013 In Vertretung Christian G a e b l e r ..................................... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2013) Anlage 1 Bezirk Mitte Fried.- Kreuzbg. Pankow Charlbg.- Wilmersd. Spandau Steglitz- Zehlend. Tempelh.- Schönebg. Neukölln Treptow- Köpenick Marzahn- Hellersd. Lichtenbg. Rei- nickend. Summe in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € in € Budget 2009 1.600.980 1.212.570 1.788.674 943.444 896.256 1.072.948 1.812.392 1.313.065 900.166 1.255.795 1.504.895 848.497 15.149.682 Budget 2010 1.811.672 1.345.681 1.983.381 1.050.331 992.106 1.121.094 1.984.610 1.478.545 1.001.197 1.341.694 1.632.072 949.256 16.691.638 Budget 2011 1.860.615 1.364.007 2.025.319 1.159.787 1.010.982 1.193.516 2.037.926 1.527.569 1.077.288 1.398.858 1.590.742 973.260 17.219.870 Budget 2012 2.115.375 1.551.807 2.238.051 1.203.495 1.050.208 1.352.946 2.368.016 1.612.789 1.254.550 1.392.463 1.820.931 1.064.863 19.025.495 Budget 2013 2.243.565 1.652.486 2.405.746 1.281.243 1.118.932 1.333.472 2.564.867 1.727.426 1.366.186 1.322.476 1.873.993 1.132.986 20.023.378 Basiskorrekturen sind in dieser Darstellung nicht berücksichtigt. Quelle: Produktbudget-Vergleichsberichte von SenFin erstellt: SenStadtUm I C 211 am 04.09.2013 Entwicklung der finanziellen Mittel für das Produkt 72640 öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen (Produktbereich 52 Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen) Bis zum Jahr 2008 gab es ein seperates Produkt "Abfallbewirtschaftung". Ab 2011 finden die Aufwände für die Abfallbewirtschaftung über die Istkosten Berücksichtigung im Budget für öffentliche Spiel- und Bewegungsflächen. Seit dem Jahr 2010 werden die Produktbudgets aus den Zuweisungspreisen ermittelt (Menge * Zuweisungspreis). Der Zuweisungspreis beinhaltet budgetwirksame und budgetunwirksame Anteile. Zuvor galt die Berechnung Menge * Zuweisungssatz. Der Zuweisungssatz ergab sich nach Abzug der bezirkseigenen budgetunwirksamen Anteile vom Zuweisungspreis. Zur Vereinheitlichung der Darstellung wurde das Budget für das Jahr 2009 auf Grundlage des Zuweisungspreises ermittelt. ka17-12579 k1712579_Anlage