Drucksache 17 / 12 580 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 27. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2013) und Antwort Ein Wasserbecken als technische Anlage oder als Freizeitspaß? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchem Planungsrecht ist der Bau des Wasserbeckens auf dem Tempelhofer Feld genehmigt worden? Antwort zu 1: Das ehemalige Roll- und Flugfeld ist Außenbereich und somit auf Grundlage des § 35 Bauge- setzbuch (BauGB) zu beurteilen. Bei dem Wasserbecken handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. Frage 2: Welche Funktionen soll das 3 ha große Was- serbecken auf dem Tempelhofer Feld erfüllen? Antwort zu 2: Das Wasserbecken soll zukünftig der zentrale Bestandteil des integrierten nachhaltigen Regen- wassermanagements sein, das auf der Tempelhofer Frei- heit ökologisch und wirtschaftlich vorbildliche Lösungen in der Bewirtschaftung von Niederschlägen umsetzt und gleichzeitig neue Erholungsmöglichkeiten bietet. Im Vor- feld des Wettbewerbs wurde aus der Bevölkerung heraus sehr stark das Thema Wasser betont und in Umfragen der Wunsch nach einer offenen Wasserfläche geäußert. Ökologische Funktionen: - Das Wasserbecken soll die Niederschläge vom Dach des Flughafengebäudes, des befestigten Vorfeldes und Teilen der angrenzenden Straßen- und Park- platzflächen sammeln. Damit kann die Wasserablei- tung in das Regenrückhaltebecken und in den Land- wehrkanal reduziert werden. Das lokale Kleinklima kann durch die offene Wasserfläche auf der Tempel- hofer Freiheit aufgrund der Verdunstung und Ent- wicklung von Kaltluft verbessert werden. Gleichzei- tig können die Säume und Flachwasserbereiche des Wasserbeckens die Biotopvielfalt erhöhen und neue Lebensräume für z.B. Insekten und Amphibien schaffen. Bei Starkregen und erhöhtem Nieder- schlagsaufkommen soll das Überschusswasser vor Ort über eine Rigole in den Untergrund versickert werden. Wirtschaftliche Funktion: - Bei Abtrennung der Niederschlagsentwässerung vom Netz der Berliner Wasserbetriebe käme es bei der Tempelhof Projekt GmbH zu Einsparungen beim Entwässerungsentgelt i.H.v. bis zu 300.000 € / Jahr. Erholungsfunktion: - Das Wasserbecken mit den Uferzonen und den an- grenzenden Randbereichen soll das Landschaftsbild bereichern und es sollen neue Aufenthaltsbereiche für unterschiedliche Nutzungen mit hoher Aufent- haltsqualität entstehen. Frage 3: Wie bewertet der Senat das Kosten-Nutzen- Verhältnis des geplanten Beckens hinsichtlich des Ver- hältnisses zwischen aufzunehmender Wassermenge und Oberfläche der Beckenkonstruktion? Welche Rolle hat das ungünstige Verhältnis von Volumen zur Oberfläche bei der Wahl der Materialien gespielt, um ein im gesam- ten Lebenszyklus betrachtet nachhaltiges Produkt zu erstellen? Antwort zu 3: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wurde im Rahmen der ingenieurtechnischen Planung geprüft. Bezogen auf den damaligen Planungsstand gab es eine positive Empfehlung. Die vorgesehenen Materialien wurden in Hinblick auf deren Kosten-Nutzen-Verhältnis (z.B. Langlebigkeit / erforderliche Wartungszyklen) ausgewählt. Frage 4: Welche Umgestaltungsmaßnahmen sind am Regenwasserauffangbecken an der Züllichauer Straße in der Kleingartenanlage Am Flughafen wann und wie ge- plant, um die verbleibenden Regenwassermengen von immerhin noch ca. 27 Prozent aus den umliegenden Stra- ßen und von Nachbargrundstücken aufzufangen bzw. abzuleiten? Welche Kosten fallen für diese Maßnahmen an und wer trägt diese Kosten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 580 2 Antwort zu 4: Die Reinigung und der zeitweise Rück- halt des verbleibenden Regenwassers von den Straßen und Anliegergrundstücken wird derzeit untersucht. Denk- bar sind sowohl dezentrale als auch zentralisierte Systeme bzw. eine Kombination davon. Ziel ist es, sowohl große Teilflächen des Regenrückhaltebeckens für eine Umnut- zung als Sportanlagen freizuziehen, wie auch die gewäs- serökologische Situation zu verbessern. Über Kostenzu- ordnungen und ggf. den Einsatz weiterer Förderungen für diesen Teil der Gesamtlösung kann erst nach weiterer Klärung entschieden werden. Frage 5: Welche Auflagen wurden zur Baudurchfüh- rung für die Errichtung des Wasserbeckens auf dem Tem- pelhofer Feld erteilt? Welche Maßnahmen sind zu ergrei- fen, wenn der Bodenaushub den vorhandenen Altlasten- verdacht bestätigt? Antwort zu 5: Die Auflagen für die Baudurchführung sowie die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit vorhandenen Altlasten werden in der Baugenehmi- gung festgelegt. Frage 6: Welche Auflagen sind hinsichtlich der zu- künftigen Wasserqualität und der Bewirtschaftung der offenen für jedermann zugänglichen Anlage ergangen? Antwort zu 6: Gemäß der wasserbehördlichen Erlaub- nis vom 21.05.2013 zur Versickerung von Überschuss- wasser des Wasserbeckens 1 mit einer Passage über be- pflanzte Bodenfilter in eine Rigolenanlage in den Unter- grund dürfen keine wassergefährdenden Stoffe in die Anlage gelangen bzw. eingeleitet werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist im Bereich der Rigole ver- boten. Die ordnungsgemäße bauliche Beschaffenheit der Anlage sowie deren Betriebssicherheit sind zu gewähr- leisten. Frage 7: Wie sieht das Regenwassernutzungskonzept für das ehemalige Flughafengebäude aus? Welchen Ein- fluss hat die nachhaltige Regenwassernutzung im Gebäu- de auf die Regenwassermenge für das Regenwasserbe- cken in der Freianlage? Antwort zu 7: Im Rahmen der Anlage des Wasserbe- ckens soll der bestehende Hauptsammler unter dem Vor- feld zu einer Zisterne umgebaut werden. Dadurch soll ein umfangreiches Speichervolumen entstehen. Das gespei- cherte Wasser soll zur Nachspeisung des Wasserbeckens verwendet werden. Daneben wird auch ein Potential ent- stehen, um es für eine Bewirtschaftung innerhalb des Gebäudes zu nutzen. Konzepte hierfür liegen aktuell nicht vor. Berlin, den 01. Oktober 2013 In Vertretung Christian G a e b l e r ...................................... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2013)