Drucksache 17 / 12 584 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 29. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2013) und Antwort Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat das von der Bundesregie- rung aufgelegte Programm „Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“, mit dem für den Zeitraum von 2013 bis 2017 bis zu 230 Mio. Euro Fördermittel zur Stärkung der außerschulischen kulturellen Bildung bereitgestellt werden sollen? Zu 1.: Das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ wird grundsätzlich positiv bewertet. Hervorzuheben ist das finanzielle Volumen (2013 stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung; für die Folgejahre ist eine Steigerung auf bis zu 50 Millionen Euro p.a. geplant) und die bei Projekten der kulturellen Bildung selten zu gewährleistende Mehrjährigkeit. 2. Wie sind die Länder in die Erarbeitung des Bunde- sprogramms einbezogen und ihre Vorschläge und Hin- weise berücksichtigt worden? Zu 2.: Die föderative Staatsstruktur der Bundesrepublik Deutschland bestimmt auch die Verteilung der Verantwortlichkeiten für das Bildungswesen und die Kulturförderung zwischen Bund und Ländern. Die Kompetenz für die allgemeine und damit für die schulische Bildung sowie für die Kultur, sofern nicht von gesamtstaatlicher Bedeutung, liegt bei den Ländern. Da der Bund aufgrund des „Kooperationsverbots“ in den Bundesländern hier nicht unmittelbar fördernd tätig werden kann, sind deutschlandweit auf dem Feld der Bildung und Kultur agierende Bundesverbände Partner und Erstzuwen- dungsempfänger im Rahmen des Programms „Kultur macht stark“. Die Bundesländer sind nicht an der Programmentwicklung, -ausschreibung, -umsetzung und – auswertung beteiligt. 3. In welcher Art und Weise partizipieren das Land Berlin und seine Bezirke von den Fördermöglichkeiten, nachdem die Konzepte von 35 Bundesverbänden und - initiativen ausgewählt und über sie die Programmab- wicklung bis zur Mittelvergabe organisiert wird? 4. In welcher Art und Weise und durch wen sind Se- nat und Bezirksämter in die Umsetzung des Bundespro- gramms, einschließlich Antragstellung und Bewilligung, einbezogen? 5. Wer ist im Land Berlin Ansprechpartner und Ko- ordinator für das Bundesprogramm? Zu 3. bis 5.: Die Umsetzung des Programms „Kultur macht stark“ wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung auf die Bundesverbandsebene delegiert. In Berlin haben die Landesvereinigung kulturelle Jugendbil- dung (LKJ) und die Kulturprojekte Berlin GmbH (KPB) bislang drei Informationsveranstaltungen durchgeführt, zu denen auch die Bundesverbände eingeladen worden sind. Darüber hinaus vermitteln die KPB und die LKJ im Rah- men von Beratungsgesprächen Interessenten an die am Programm beteiligten Bundesverbände. Die KPB beab- sichtigt, die am Bundesprogramm beteiligten Berliner Museen einrichtungsübergreifend zu koordinieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2. verwiesen. 6. In welchem Umfang sind Mittel zur Kofinanzie- rung der Fördersummen erforderlich und in welcher Höhe stehen dafür Haushaltsmittel des Landes Berlin zur Ver- fügung? Zu 6.: Gemäß der „Förderrichtlinien von außerschulischen Maßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bündnissen für Bildung“ in der Fassung vom 10. Mai 2012, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sind, können Zuwendungen im Wege der Projektförderung „…als Anteilfinanzierung, in begründeten Ausnahmefällen bis zur Vollfinanzierung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 584 2 gewährt werden“. Folglich ist die Bereitstellung von (Eigen-)Mitteln zur Ko-Finanzierung nicht zwingend erforderlich. Etwaig erforderliche Eigenanteile müssen von den Projektträgern aus ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln beigebracht werden. Zweckgebundene Haushaltsmittel des Landes Berlin für das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ stehen nicht zur Verfügung. 7. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen wel- cher Träger und Initiativen werden 2013 in jeweils wel- chem Umfang gefördert (bitte bezirklich zuordnen) und wie viele Kinder und Jugendliche werden 2013 durch das Programm erreicht? 8. In welcher Höhe stehen dem Land Berlin aus dem o.g. Programm Bundesmittel für 2014 zur Verfügung und welche Förderschwerpunkte setzt das Land Berlin für 2014? Zu 7. und 8.: Verlässliche Informationen über die geförderten Projekte und Maßnahmen sowie über die Höhe der Mittel, die für in Berlin stattfindende Projekte im Jahr 2014 bereitgestellt werden, können nur über das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die beteiligten Bundesverbände bezogen werden (http://www.buendnisse-fuer-bildung.de/). Die Frage nach der Förderschwerpunktsetzung durch das Land Berlin stellt sich angesichts der Programmstruktur nicht. 9. Wie und durch wen wird gewährleistet, dass die im Rahmen des Bundesprogramms geförderten Pro- jekte/Maßnahmen tatsächlich zusätzliche Angebote der kulturellen Bildung darstellen und eine Koordinierung mit dem Berliner Rahmenkonzept kulturelle Bildung und anderen Aktivitäten in diesem Bereich erfolgt? In welcher Verantwortung sieht sich der Senat diesbezüglich? Zu 9.: Die Gewährleistung der Zusätzlichkeit zu bereits bestehenden Angeboten in den jeweiligen Bundesländern und Kommunen liegt bei den für das Bundesprogramm verantwortlichen Stellen und setzt dabei eine dezidierte Kenntnis der Förder- und Angebotsstrukturen in den jeweiligen Bundesländern voraus. Die KPB und die LKJ werden die am Programm be- teiligten Bundesverbände einladen, die in Berlin geför- derten Projekte in die Internet-Plattform „KUBINAUT – Navigation kulturelle Bildung“ einzupflegen. 10. Wird das Bundesprogramm „Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“ evaluiert und wenn ja, durch wen und wann sind erste Ergebnisse zu erwarten? Zu 10.: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, nach Ablauf der ersten beiden Jahre das Programm zu evaluieren. 11. Wie bewertet der Senat kritische Meinungen, wonach die Bundesregierung die Mittel besser in die Regelangebote von Bildung und Kultur hätte investieren sollen, statt in befristete und möglicherweise nicht die Mehrheit erreichende Projekte und Maßnahmen? Zu 11.: Einem Engagement der Bundesregierung in Regelangebote von Bildung und Kultur in den Bundesländern sind verfassungsrechtlich enge Grenzen gesetzt (vgl. Antwort zu 2.). Berlin, den 5. September 2013 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2013)