Drucksache 17 / 12 589 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 29. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2013) und Antwort Hat der Senat die Situation der Berliner Tagesmütter und Tagesväter im Blick? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie ist das Beschäftigungsverhältnis zwischen Tagesmüttern und Tagesvätern und wie hat sich dieses seit 2007 entwickelt? 2. Was unternimmt der Senat und was unternehmen die Bezirke, um die Anzahl von Tagesvätern in Berlin zu erhöhen bzw. um männliche Fachkräfte für die Arbeit in der Tagespflege zu begeistern? Zu 1. und 2.: Tagespflegepersonen unterliegen zur Be- treuung von fremden Kindern dem Erlaubnisvorbehalt nach § 43 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinderund Jugendhilfegesetz. Sie sind im Sinne des § 2 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz (EstG) selbstständig tätig. Die Anzahl von Tagespflegepersonen wird nach Bun- desstatistik erst seit 2010 erhoben; vorher war die Anzahl von Tagespflegestellen erfasst worden. Da in Tagespfle- gestellen damals auch zwei Personen eingesetzt werden konnten, sind die Daten vor und nach 2010 nicht mitei- nander vergleichbar. Der nachfolgenden Tabelle ist somit die Anzahl der in Berlin tätigen Tagespflegepersonen sei 2010 zu entnehmen: Tagespflegepersonen in Berlin mit Stand vom 1. März Öffentlich geförderte Tagespflegepersonen Jahr weiblich männlich gesamt 2010 1.355 78 1.433 2011 1.354 71 1.425 2012 1.507 95 1.602 2013 1.590 100 1.690 Quelle: Bundesstatistik Der Anstieg der Anzahl von Tagespflegepersonen kor- respondiert mit dem Ausbau der Plätze in der Kinderta- gesbetreuung vor dem Hintergrund des Bevölkerungs- wachstums. Der Anteil der männlichen Tagespflegeper- sonen beträgt ca. 6 %. Im Vordergrund der Werbung neuer Tagespflegepersonen stehen die Eignung, die Freu- de am Umgang mit Kindern und die Erfüllung der Anfor- derungsvoraussetzungen. Die Familien für Kinder gGmbH, ein Zuwendungsträger der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, führt gesamtstädtische Werbemaßnahmen für die Kindertagespflege durch. Der Senat von Berlin begrüßt im Rahmen seiner Gender- Strategie ausdrücklich auch den Einsatz von Männern in der von weiblichen Fachkräften dominierten Kindertages- pflege. Allerdings wird von männlichen Fachkräften häu- figer die Tätigkeit mit älteren Kindern angestrebt. 3. Welche Auflagen aufgrund welcher Rechtsgrundla- gen müssen von Tagespflegestellen - abhängig von der Größe - erfüllt werden? a) Welche Probleme treten hierbei am häufigsten auf und wie wird auf diese Probleme in der Regel von welcher Stelle reagiert? Zu 3.: Die Paragraphen 22 bis 24 des SGB VIII regeln die Grundsätze der Förderung in Kindertagespflege sowie § 43 SGB VIII das Erlaubnisrecht. Das Kindertagesförde- rungsgesetz (KitaFöG) gestaltet das Bundesrecht in §§ 17 und 18 speziell für die Kindertagespflege landesrechtlich aus; dazu wurde am 21.12.2010 die Ausführungsvor- schrift zur Kindertagespflege (AV-KTPF) erlassen und durch Änderungen vom 01.08.2013 ergänzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 589 2 Auflagen werden nur dann erteilt, wenn die Erfüllung der in den landesrechtlichen Regelungen enthaltenen Qualitätsansprüche einzelfallabhängig sichergestellt wer- den muss und darüber die Erlaubnisfähigkeit nach § 43 SGB VIII hergestellt werden kann. Dabei geht es insbe- sondere um die persönlichen Eignungsvoraussetzungen und die notwendige Basisqualifikation der Bewerbe- rin/des Bewerbers als Tagespflegeperson sowie die Eig- nung des Standortes als Tagespflegestelle. Die Prüfver- fahren und Erlaubniserteilungen obliegen den Fachdiens- ten der Jugendämter von Berlin. Die Verfahren sind be- währt. Es gibt keine Probleme aus gesamtstädtischer Sicht. 4. In der Drucksache 17/0439 vom 8.8.2012 heißt es zur Frage, ob eine Reihe von EU-Lebensmittel-verord- nungen auch für die Tagespflegestellen gelten, es gäbe “keinen Anlass für zusätzliche Kontrollen in den Haushalten von Tagespflegepersonen durch die Lebensmittel- überwachungsbehörden”. a) Wie hat sich die Zahl der Lebensmittelkontrollen in Tagespflegestellen in den letzten fünf Jahren entwickelt? b) Kann der Senat eine Erhöhung der Kontrollen in den Jahren 2012 und 2013 - trotz Kompromissfin- dung hinsichtlich der Lebensmittelvorschriften - feststellen und wenn ja, wie erklärt der Senat diese Erhöhung? 4. Welche weiteren Angebote – unabhängig von den in der Kleinen Anfrage, Drucksache 17/11974 genannten Schulungsangeboten für die Durchführung der Lebens- mittelüberwachung - stellt der Senat bereit, um Tages- mütter und Tagesväter in ihren weiteren Tätigkeiten und Problemen zu unterstützen? Zu 4.: Zu Lebensmittelkontrollen in Tagespflegestel- len werden hier keine Statistiken geführt. Es liegen somit keine Erkenntnisse über die Entwicklung der Zahl der Lebensmittelkontrollen in Tagespflegestellen vor. In Berlin steht den Tagespflegepersonen ein umfas- sendes Qualifizierungs- und Fortbildungsangebot zur Verfügung. Die Sozialpädagogische Fortbildungsstätte Berlin-Brandenburg bietet unter anderem eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen rund um die Förderung und Betreuung von kleinen Kindern, die Arbeit mit dem Berliner Bildungsprogramm und dem Sprachlerntage- buch, den (präventiven) Kinderschutz an, die den Tages- pflegepersonen offen stehen. Darüber hinaus führen Ju- gendämter und anerkannte Bildungsträger Fortbildungs- kurse speziell für Tagespflegepersonen durch. Zwei Bil- dungsträger haben das Gütesiegel des Landes erhalten und können Qualifizierungskurse für Tagespflegeperso- nen im Rahmen des Aktionsprogramms des Bundesmi- nisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) durchführen. Die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss) steuert landesweit die Fortbildung und Qualifizierung von Ta- gespflegepersonen und informiert über die Jugendämter mindestens einmal jährlich die in Berlin tätigen Tages- pflegepersonen über Qualifizierungs- und Fortbildungs- möglichkeiten. 5. Wie und wo sind Tagespflegestellen im Netzwerk Kinderschutz eingebunden? a) Sieht der Senat Defizite bei der Einbindung von Tagespflegestellen im Netzwerk Kinderschutz? b) Wenn ja, welche? c) Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Der Senat von Berlin stellt über ein differen- ziertes Vertragssystem die Einbindung der Tagespflege- personen in das Netzwerk Kinderschutz sicher. So ist zum Beispiel in den zwischen Standortjugendamt und Tages- pflegeperson abgeschlossenen Tagespflegeverträgen die Pflicht zu Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII verankert. Den Tagespflegepersonen stehen in den bezirklichen Jugendämtern Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Rahmen des Netzwerkes Kinder- schutz zur Verfügung, in der Regel direkt in den Fachbe- reichen für Kindertagespflege. Mit Tätigkeitsaufnahme kennen sie die für sie zuständigen und nach dem Wortlaut der Bundesgesetzgebung insoweit erfahrenen Fachkräfte. Tagespflegepersonen werden grundsätzlich in speziellen Fortbildungen zum Thema Kinderschutz geschult und befinden sich in regelmäßigem fachlichem Austausch mit dem zuständigen Standortjugendamt. 6. Welchen rechtlichen Schutz genießen Tagesmütter und Tagesväter in der Ausübung ihrer Tätigkeit? Zu 6.: Die Rechte von Tagespflegepersonen sind auf der Grundlage der bundes- und landesrechtlichen Rege- lungen und der Tagespflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII vertraglich gesichert. Maßgeblich sind die Vereinbarun- gen der Tagespflegepersonen im Rahmen der Renten-, Kranken-, Haftpflichtversicherung sowie dem zwischen Jugendamt und Tagespflegeperson abzuschließenden Tagespflegevertrag. Nicht zuletzt trägt auch die gesetzli- che Unfallversicherung aller Kinder in Kindertagespflege in der Unfallkasse Berlin zur rechtlichen Absicherung der Tagespflegepersonen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bei. 7. Wie wird das aus Mitteln des Europäischen Sozial- fonds finanzierte “Aktionsprogramm Tagespflege” des BMFSFJ in Berlin umgesetzt? Zu 7.: Berlin beteiligt sich von Beginn an am Akti- onsprogramm des BMFSFJ. In drei Programmteilen (Säu- len) werden Steuerungsimpulse zur fachlichen Wei- terentwicklung der Kindertagespflege und Profilierung eines entsprechenden Berufbildes gesetzt:  Säule 1 – „Leuchtturmprojekte“ – mit Beteiligung von drei Berliner Bezirken,  Säule 2 – Qualifizierung und Fortbildungsförderung - Grundqualifizierung – mit Beteiligung aller Berliner Jugendämter, - berufsbegleitende Ausbildung – mit Beteiligung der Mehrheit der Jugendämter, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 589 3 - Erprobung eines Festanstellungsmodells – mit Beteiligung eines Jugendamtes, - Ausbau der Qualifizierungsvoraussetzungen in Verantwortung des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) – mit Beteiligung aller Berliner Jugendämter,  Säule 3 – Entwicklung eines Onlinehandbuches zur Kindertagespflege in Federführung des BMFSFJ – mit Beteiligung der SenBildJugWiss. 8. Geht mit dem im Jahr 2012 begonnenen Ausbau der Kitaplätze in Berlin auch ein Ausbau der Tagespflege- stellen einher? a) Wenn ja, wie viele zusätzliche Tagespflegestellen wurden im Jahr 2012 geschafften und wie viele Mittel wurden hierbei ausgegeben? (bitte pro Be- zirk aufschlüsseln) b) Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Der Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbe- treuung - speziell für Kinder unter drei Jahren - begann bereits im Jahr 2008 auf der Grundlage des damals ge- starteten Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung “ 2008 - 2013 des Bundes. Das Programm schließt - ebenso wie das im Februar 2013 gestartete Investitions- programm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013 – 2014 des Bundes zur zusätzlichen Förderung des Ausbaus der Plätze für Kinder unter drei Jahren - die Kindertages- pflege grundsätzlich mit ein. Der Senat hat mit den Förderrichtlinien für die Umset- zung der beiden Bundesprogramme in Berlin den be- darfsgerechten Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren insbesondere auch in der Kindertagespflege gere- gelt. Danach erhalten die Jugendämter auf Antrag bei der SenBildJugWiss Fördermittel für die Realisierung von Maßnahmen zur Schaffung neuer und Sicherung beste- hender Plätze in den Tagespflegestellen ihrer Region. In der Tabelle (Anhang 1) sind die im Rahmen des Investiti- onsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 - 2013 bisher geförderten Plätze und die Höhe der zur Ver- fügung gestellten Fördermittel aufgeführt. Auch für das neue Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung “ 2013 – 2014 liegen Anträge von den Jugendämtern für den Ausbau von Kindertagespflege-Plätzen vor. Die Förderung läuft, Auswertungen werden zum Stichtag 31.12.2013 vorgenommen. 9. Teilt der Senat die Meinung des Oberverwaltungs- gerichts Münster vom 14.08.2013 (Az.: 12 B 793/13), dass der seit dem 1.8.2013 geltende Rechtsanspruch auf eine U3-Betreuung auch dann erfüllt ist, wenn den Eltern ein Platz in einer Tagespflegestelle, statt in einer Kita angeboten wird? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? 10. Sieht der Senat in der genannten Entscheidung des OVG Münster eine Einschränkung der Wahlfreiheit der Eltern über die Betreuungsform für deren Kinder? a) Wenn ja, hält der Senat hier Gesetzesänderungen auf Bundes- oder Landesebene für notwendig? b) Wenn nein, warum nicht? Zu 9. u. 10.: Die Urteilssprechung des Oberverwal- tungsgerichtes Münster steht im Einklang mit den Positi- onen des Senats von Berlin, den rechtlichen Grundlagen zur Kindertagesbetreuung, insbesondere Kindertages- pflege in Berlin und dem Verwaltungshandeln der Ju- gendämter von Berlin. Gesetzesänderungen auf Bundes- oder Landesebene sind nicht erforderlich, vielmehr ist ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu sichern, so wie dies im Land Berlin kontinuierlich erfolgt. 11. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen, welche Referate, welche Ämter in welchen Bezirken und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung die- ser Kleinen Anfrage beteiligt? 12. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 11. u. 12.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Der Senat von Berlin sieht die Kindertagespflege als unverzichtbaren Bestandteil der Kindertagesbetreuung an, der nicht nur einen eigenen Betreuungsauftrag bezogen auf die Förderung von Kindern unter drei Jahren erfüllt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Flexibilisie- rung des Systems der Kindesbetreuung in Berlin für Kin- der, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Kin- dertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und schulischer Ganztagsbetreuung leistet. Das Angebot ist gleichwertig zur Förderung von Kindern in Kindertages- einrichtungen, Bildungsprogramm und Sprachlerntage- buch sind die fachlichen Grundlagen der Förderung der Kinder. Die öffentlich geförderte Kindertagespflege ist – im Gegensatz zu den landesrechtlichen Regelungen ande- rer Bundesländer – in das KitaFöG integriert. Langjährige Erfahrungen zeigen, dass grundsätzlich ein Anteil von ca. 4 % an Plätzen in der Kindertagespflege an der Gesamt- heit der vorschulischen Kindertagesbetreuung ausreicht, um die Nachfrage und den Bedarf zu decken und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu entsprechen. Aus- schließlich bezogen auf Kinder unter drei Jahren liegt der Anteil der Plätze zur Bedarfsdeckung bei knapp 10,5 %. Die Inanspruchnahme der Kindertagespflege langjährig betrachtet zeigt, dass es neben Eltern, die für ihr kleines Kind das familiäre Setting der Kindertagespflege bevor- zugen, auch Eltern gibt, die sich von Anfang an für eine Kindertageseinrichtung entscheiden, z.B. wenn ein älteres Geschwisterkind die Kita besucht. Berlin, den 25. September 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2013) P lä tz e i n s g e s a m t d a v o n : g e s c h a ff e n e P lä tz e H ö h e d e r Z u w e n d u n g P lä tz e i n s g e s a m t d a v o n : g e s c h a ff e n e P lä tz e H ö h e d e r Z u w e n d u n g P lä tz e i n s g e s a m t d a v o n : g e s c h a ff e n e P lä tz e H ö h e d e r Z u w e n d u n g P lä tz e i n s g e s a m t d a v o n : g e s c h a ff e n e P lä tz e H ö h e d e r Z u w e n d u n g P lä tz e i n s g e s a m t d a v o n : g e s c h a ff e n e P lä tz e H ö h e d e r Z u w e n d u n g P lä tz e i n s g e s a m t d a v o n : g e s c h a ff e n e P lä tz e H ö h e d e r Z u w e n d u n g P lä tz e i n s g e s a m t d a v o n : g e s c h a ff e n e P lä tz e H ö h e d e r Z u w e n d u n g Mitte 66 0 34.190,00 10 10 27.295,00 132 0 72.133,00 122 0 73.581,00 50 50 104.218,00 8 8 55.836,00 388 68 367.253,00 Friedrichshain- Kreuzberg 66 12 31.130,00 20 20 113.147,00 128 20 98.806,00 89 35 195.801,00 46 46 286.303,00 17 17 21.362,00 366 150 746.549,00 Pankow 0 0 0,00 173 52 148.578,00 52 52 119.366,00 121 0 111.939,00 53 53 104.599,00 0 0 0,00 399 157 484.482,00 Charlottenburg- Wilmersdorf 101 10 17.060,00 141 13 50.852,00 151 23 108.398,00 61 61 130.978,00 59 59 94.291,00 20 20 13.074,00 533 186 414.653,00 Spandau 48 8 18.730,00 40 20 32.066,00 89 20 81.993,00 25 25 102.610,00 38 38 46.298,00 0 0 0,00 240 111 281.697,00 Steglitz- Zehlendorf 226 10 91.710,00 119 12 82.148,00 20 20 76.110,00 9 9 32.029,00 48 30 109.089,00 10 10 46.678,00 432 91 437.764,00 Tempelhof- Schöneberg 46 14 39.430,00 95 41 96.078,00 121 16 38.909,00 179 74 97.410,00 106 106 102.452,00 29 29 25.757,00 576 280 400.036,00 Neukölln 54 0 37.470,00 62 8 49.651,00 18 18 113.977,00 42 0 56.096,00 20 0 35.027,00 0 0 0,00 196 26 292.221,00 Treptow- Köpenick 63 21 54.650,00 43 43 51.975,00 25 25 71.914,00 40 14 48.978,00 40 40 70.376,00 22 22 35.568,00 233 165 333.461,00 Marzahn- Hellersdorf 61 36 31.550,00 25 15 17.004,00 46 0 24.541,00 26 0 23.167,00 14 14 16.560,00 0 0 0,00 172 65 112.822,00 Lichtenberg 97 10 52.710,00 10 10 28.506,00 10 10 35.882,60 10 10 62.686,00 31 31 74.844,00 13 13 3.873,00 171 84 258.501,60 Reinickendorf 72 2 48.460,00 42 0 12.095,00 76 0 89.830,00 43 5 115.258,00 17 17 44.286,00 25 10 36.547,00 275 34 346.476,00 Berlin 900 123 457.090,00 780 244 709.395,00 868 204 931.859,60 767 233 1.050.533,00 522 484 965.509,00 144 129 238.695,00 3.981 1.417 4.353.081,60 Anhang 1Stand: 06.09.2013 öffentlich geförderte Kindertagespflege Förderjahr 2010 Förderjahr 2011 Förderjahr 2012 Förderjahre 2008 bis 2013Förderjahr 2013Bezirk Förderjahr 2008 Förderjahr 2009 ka17-12589 K1712589 Anlage