Drucksache 17 / 12 590 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Graf (PIRATEN) vom 29. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2013) und Antwort Kinderschutz online? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Laut Ihrer Pressemitteilung vom 27.08.2013 will der Senat künftig Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation zur Verbesserung des Kinderschutzes nutzen. Die Rede ist von einer „SMS-Kommunikation“, von „Online Beratungsforen und -chats“, von einer Aufbereitung „für eine Nutzung mit mobilen Endgeräten“. a) Um welche Software handelt es sich jeweils konk- ret? Bitte nennen Sie uns jeweils den Titel der Software, sowie den Hersteller bzw. die Firma! b) Wurde ein Hersteller oder eine Firma beauftragt, um eine eigene Software hierzu zu programmieren oder zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, welche Firmen oder Herstellen wurden beauftragt und welche Kosten sind hierbei entstanden? c) Plant der Senat zur Realisierung des Modellvorha- bens „Kinderschutz online“ neue Hardware anzuschaffen ? Wenn ja, welche, von welchen Firmen und Herstellern und wie hoch sind die Mehrkos- ten? d) Warum taucht die Idee der Piratenfraktion, eine „E-Mail Kinderschutz“ einzurichten (Drs. 17/0382) hier nicht auf, obwohl Senatorin Schee- res in der Plenarsitzung vom 23.2.2012 zu meiner diesbezüglichen Mündlichen Anfrage sagte, sie wollte diesen Vorschlag prüfen? 2. Die Rede ist in der genannten Pressemittelung von einer „sicheren und etablierten technischen Infrastruktur“ und von einem „ausreichenden Schutz bei der Übermittlung vertraulicher Daten“. a) Welche Maßnahmen plant der Senat, um Unbefug- ten den Zugriff auf die jeweilige Beratungs-kom- munikation zu untersagen und den Datenschutz der Beratungs- und Hilfe-Suchenden im Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) und im Sinne der §§ 61 – 76 SGB VIII zu gewährleisten? b) Wird die Beratungskommunikation aufgezeichnet, werden Log-Dateien angelegt und wenn ja, wer er- hält Zugriffe auf die Dateien und bis wann werden sie gelöscht? 3. In der Pressemitteilung heißt es weiter: „Soziale Onlin-Medien, wie etwa Facebook oder Google+, sowie Instant-Messaging-Dienste kommen demgegenüber als vertrauliche Beratungs- und Kontaktplattform nicht in Frage. Hier ist keine Gewähr für einen ausreichenden Schutz personenbezogener Daten gegeben.“ a) Welche Instant-Messaging-Dienste hat der Senat geprüft? b) Wie unterscheiden sich die Instant-Messaging- Dienste von den vermeintlich sicheren Chats? 4. Werden im Modellprojekt “Kinderschutz online” mehr Mittel für Personal ausgegeben? Wenn ja, in wel- cher Höhe und wie viele Mitarbeiterinnen und wie viele VZÄ verbergen sich dahinter? Zu 1. – 4.: Ausgehend von dem Berichtsauftrag des Abgeordnetenhauses, neue Möglichkeiten der Nutzung elektronischer Kommunikation im Bereich Kinderschutz zu untersuchen, werden mit dem Bericht „Netzwerk Kinderschutz “: Online-Beratung bei der „Hotline Kinderschutz “ (Mitteilung zur Kenntnisnahme – Drs 17/0219, 17/0219-1, 17/0392, 17/0469 und 17/0713 – Schlussbericht ) die Ergebnisse der Prüfung sowie Schlussfolgerun- gen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Berlin vorgelegt. Wie im Erfahrungsteil des Berichts dargestellt wird, stellt die „E-Mail-Beratung“ einen Teil der Internet-Beratung dar. Das im Jahr 2014 vorgesehene Modellprojekt „Kinderschutz online“ wird auch diese Form der Beratung in die Erprobung mit einbeziehen. Eine Beantwortung der in der Kleinen Anfrage aufge- worfenen weiteren Fragestellungen ist dem o.g. Bericht zu entnehmen bzw. kann erst im Rahmen des vorgesehe- nen Modellprojektes erfolgen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 590 2 5. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen, welche Referate, welche Ämter in welchen Bezirken und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung die- ser Kleinen Anfrage beteiligt? 6. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 5. und 6.: Zuständig für die Bearbeitung ist der Se- nat, vertreten durch die federführende Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 26. September 2013 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Okt. 2013)