Drucksache 17 / 12 592 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 29. August 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2013) und Antwort Datenerfassung im POLIKS bei der Berliner Polizei (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen wurden durch eine jeweilige Datenerfassung in den Jahren seit 2008 im POLIKS neu- erfasst und wie viele waren im jeweiligen Jahr gespei- chert? (Bitte eine Einzelauflistung nach Jahr, Bestands- zahlen und Neuerfassungen.) Zu 1.: Aufgrund der stetigen Löschung von Vor- gangsdaten im Polizeilichen Landessystem zur Informati- on, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) entsprechend der Löschfristen kann eine Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht erfolgen. Festgestellt wer- den können nur die Personen, die in den betreffenden Jahren neu erfasst wurden und sich noch im Datenbestand befinden. 2013 (Stand 08/13) = 165872 2012 = 236088 2011 = 248646 2010 = 239736 2009 = 243732 2008 = 247369 2. Zu wie vielen Personen wurden in den Jahren seit 2008 personengebundene Hinweise (PHW) im POLIKS neuerfasst, wie viele waren im jeweiligen Jahr gespeichert und welche PHW waren dies jeweils? (Bitte eine Einzel- auflistung nach Jahr und der jeweiligen Personenzahl.) a) Wie sind die einzelnen Zugangskriterien für die Vergabe von personengebundenen Hinweisen im INPOL Verbund? (Bitte alle Zugangskriterien im oben genannten Sinne im Originalwortlaut beifügen.) b) Unter welchen Voraussetzungen werden die perso- nengebundenen Hinweise „geisteskrank“ und „Ansteckungsgefahr “ wieder gelöscht? c) Welche Themenfelder werden aktuell bei einer Klassifizierung als PHW „Straftäter links motiviert“ zu Grunde gelegt, wer legt diese fest und welche Änderun- gen gab es in den letzten Jahren? Zu 2.:Gemäß dem Hinweis in Frage 1 zu den Lösch- fristen kann lediglich eine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Personengebundene Hinweise (PHW) in den jeweiligen Jahren angelegt worden und heute noch im Bestand sind. 2013 (Stand 08/13) = 15434 2012 = 15752 2011 = 12707 2010 = 10245 2009 = 11260 2008 = 9586 Zu 2 a): Die Vergabe von personengebundenen Hin- weisen im Polizei-Informationssystem (INPOL-Verbund) erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlicher Hinweise, die als „Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch“ (VS Nfd) eingestuft sind. Herausgeber dieser Hinweise ist das Bundeskriminalamt (BKA), das der Weitergabe nicht zugestimmt hat. Zu 2 b): Personenbezogene Hinweise sind zu löschen, wenn die Voraussetzungen für deren Vergabe entfallen sind. Für die angeführten Hinweise ist eine ärztliche Fest- stellung maßgeblich, dass die jeweilige Erkrankung nicht mehr vorliegt. Zu 2 c): Jeder Straftat der Politisch motivierten Kri- minalität (PMK) werden bundeseinheitlich verbindliche Themenfelder bzw. Unterthemen zugeordnet, um das Motiv eines Falls statistisch auswerten zu können. Diese werden im Rahmen der Bewertung eines Falls durch den Polizeilichen Staatsschutz nach Vorgabe des Definitions- systems PMK vergeben. Der Themenfeldkatalog ist nach bundesweiter Festlegung als „VS – NfD“ (Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch) eingestuft und ist des- halb für eine Weitergabe nicht geeignet. 3. Wie viele Personen haben in den Jahren seit 2008 gemäß § 50 ASOG Bln davon Gebrauch gemacht, Aus- künfte über die zu ihrer Person im POLIKS gespeicherten Daten zu erhalten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 592 2 a) Wie oft wurde betroffenen Personen eine Aus- kunftserteilung verweigert (§ 50 Abs. 2 ASOG)? b) Wie oft erfolgte eine Verweigerung der Aus- kunftserteilung ohne eine Begründung (§ 50 Abs. 3 ASOG) für die Antragssteller*innen? c) Warum erhalten Antragssteller*innen lediglich eine schriftliche Auskunft über die zu ihrer Person erfassten Daten und keinen geschwärzten Originalauszug aus PO- LIKS, um eine Offenlegung Daten Dritter zu vermeiden? d) Wie können die jeweiligen Antragssteller*innen bei dem unter c. genannten Verfahren sicher gehen, dass die schriftliche Auskunft dem Originalauszug entspricht und vollständig ist? Zu 3.: Im Zeitraum 2008 bis Ende Juli 2013 haben insgesamt 1.962 Personen gem. § 50 Allgemeines Sicher- heits- und Ordnungsgesetz Berlin (ASOG) davon Ge- brauch gemacht, Auskünfte über die zu ihrer Person in POLIKS gespeicherten Daten zu erhalten. Zu 3 a): Dies ist zahlenmäßig nicht dokumentiert. Die Antragsteller können sich in diesen Fällen an den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden. Zu 3 b): Dies ist zahlenmäßig nicht dokumentiert. Zu 3 c): Das Auskunftsverfahren, das mit dem Berli- ner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt ist, entspricht dem in § 50 ASOG geregelten Anspruch, wonach den Betroffenen Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erteilt werden muss. Ein Akteneinsichtsrecht ist danach nicht vorgesehen bzw. kommt gemäß § 50 Abs. 6 ASOG nur bei Daten in Akten in Betracht und gerade nicht bei Daten aus POLIKS. Zu 3 d): Die erteilte Auskunft versetzt die Betroffenen in die Situation, gezielt zu weiteren Datenerhebungen zu ihrer Person bei der gleichen Stelle nachzufragen. Ebenso steht es ihnen offen, dem erteilten Bescheid zu widerspre- chen, was zu einer erneuten Prüfung der mitgeteilten Daten führt. 4. Welche recherchierbaren Zusatzmerkmale können im POLIKS erfasst werden und wann wurden diese je- weils eingeführt? (Bitte eine genaue Einzelauflistung beifügen.) Zu 4.: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 17/12356 (Frage 1) wurde hierzu bereits umfänglich Stel- lung genommen. 5. Welche Datenabfragen aus Systemen anderer Be- hörden sind der Berliner Polizei möglich? (Bitte eine abschließende Einzelauflistung.) a)Wie viele Datenabfragen aus welchen Systemen (aus dem Verfahren Einwohnerwesen (EWW), Register der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Berlin (KAV) etc.) sind in den Jahren seit 2008 jeweils erfolgt? (Bitte eine Einzelauflistung nach Jahr und der Anzahl der jeweiligen Systemabfragen.) Zu 5.:  Einwohnermeldewesen beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsaufgaben (EWW)  Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle (KVA)  Zentrales Verkehrsinformationssystem (ZEVIS )  Ausländerzentralregister / Zentrale für Visumbeantragung (AZR/VISA)  Bundesländerübergreifendes Informationssystem der Polizei (INPOL) Zu 5.a): Auskunftsart 2008 2009 2010 2011 2012 EWW-Anfragen 5319446 5450000 5394228 5942134 6108735 KVA Auskunft 874017 929674 917584 971520 991598 ZEVIS Auskunft 420789 474519 501691 560693 621177 AZR/VISA Auskunft 175509 217617 213199 213614 230197 INPOL-Auskünfte 383953 1673192 1695313 1834806 2032598 6. An welche Personen oder Stellen außerhalb des öf- fentlichen Bereichs hat die Polizei gemäß § 45 ASOG Bln unter welchen Voraussetzungen in den Jahren seit 2008 personenbezogene Daten aus POLIKS übermittelt? (Bitte Einzelauflistung nach Jahr, Voraussetzung und Stelle.) Zu 6.: Übermittlungen nach § 45 ASOG werden zah- lenmäßig nicht dokumentiert. Berlin, den 02. Oktober 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2013)