Drucksache 17 / 12 598 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 02. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2013) und Antwort Wie einheitlich darf's denn sein? - Fragen zum standardisierten IT-Arbeitsplatz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Eigenschaften des zu konzipierenden stan- dardisierten IT-Arbeitsplatzes sollen einheitlich gestaltet werden - in Bezug auf Hardware, Hardwareanforderun- gen, Betriebssystem, Software, Schnittstellen? Zu 1.: Der Anforderungskatalog zum standardisierten IT-Arbeitsplatz - Bereitstellung und effizienter Betrieb der informationstechnischen Infrastruktur in der Berliner Verwaltung - vom 12. März 2013 (Version 1.1), be- schreibt die einheitlich zu gestaltenden Eigenschaften. Die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen auf Pro- duktebene und die Mechanismen zur künftigen Fort- schreibung der Inhalte werden zurzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe erarbeitet. 2. Ist die Anforderung Steu-11 aus dem Anforde- rungskatalog an den standardisierten IT-Arbeitsplatz ("Der IT-Arbeitsplatz muss so ausgestattet sein, dass alle derzeit freigegebenen Betriebssysteme unterstützt und betrieben werden können") so zu verstehen, dass unter dem Dach des standardisierten IT-Arbeitsplatzes Rechner mit verschiedenen Betriebssystemen zusammengefasst werden sollen? Zu 2.: Die Anforderung Steu-11 aus dem Anforde- rungskatalog an den standardisierten IT-Arbeitsplatz ist so zu verstehen, dass unter dem Dach des standardisierten IT-Arbeitsplatzes verschiedene Betriebssysteme im Sinne einer „Virtualisierung“ lauffähig sein müssen, um einerseits die schrittweise Migration von „Altverfahren“ absichern zu können und andererseits um die vom Land Ber- lin nicht beeinflussbaren Anforderungen an einen IT- Arbeitsplatz, z.B. bei Einführung eines europa- oder bun- desweiten IT-Verfahrens, abdecken zu können. 3. Welche Betriebssysteme sind im Sinne des unter 2. zitierten Anforderungskatalogs derzeit freigegeben und wo ist dies festgelegt? Zu 3.: Der Anforderungskatalog ist eine allgemeine Beschreibung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes der Berliner Verwaltung. Er dient nicht dazu, konkrete Pro- dukte festzulegen, sondern definiert vielmehr die inhaltli- chen Anforderungen an die künftig einzusetzenden Pro- dukte. Anhand dieser allgemeinen Beschreibung soll der konkrete IT-Arbeitsplatz ausgestaltet werden. Der Anfor- derungskatalog bildet die Basis zur Definition der einzu- setzenden Produkte. Die dazu notwendigen Gremien (s. Abschnitte „Strategie“ und „IT-Steuerung“ im Anforderungskatalog ) werden zurzeit institutionalisiert. 4. Warum spiegelt sich die Beschlusslage des Abge- ordnetenhauses, bei der Konzeption auf die Nutzung von offenen Standards und von OSS-Programmen zu achten (Auflagenbeschluss zum Haushalt 2012/2013), im Anfor- derungskatalog nicht wieder? Zu 4.: Das Berliner IT-Planungskonzept basiert auf den folgenden vier Säulen: • Entwicklung eines standardisierten, verfahrensunabhängigen IT-Arbeitsplatzes, • Erfassung der IT-Fachverfahren und Bereitstellung von IT-Basisdiensten, • Konsolidierung des Serverbetriebs und Fortentwicklung der verfahrensunabhängigen IT-Infra- struktur sowie • Strategische (Neu-)Ausrichtung und künftiges Aufgabenportfolio des IT Dienstleistungszentrums als IT-Dienstleister. Das IT-Planungskonzept geht in der Berliner IT- Strategie auf. Diese wiederum beinhaltet als einen we- sentlichen Bestandteil den Kriterienkatalog zur Auswahl und Beschaffung von IT-Systemen. Damit wird eine hin- reichende Berücksichtigung von offenen Standards und von Open Source Software-Programmen sichergestellt. Die bestehende Beschlusslage des Abgeordnetenhauses wird damit berücksichtigt. Berlin, den 02. Oktober 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2013)