Drucksache 17 / 12 599 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 02. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2013) und Antwort Ist in Gebäuden des Flughafens Tegel Asbest verbaut? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Der Senat kann die Kleine Anfrage in eigener Zustän- digkeit nicht beantworten. Der Flughafen Tegel wird derzeit noch als Flughafen durch die Flughafengesell- schaft betrieben. Untersuchungen zu etwaigen Altlasten im Gebäude sind durch das Land Berlin erst nach Einstel- lung des Flugbetriebes und Übernahme der Gebäude möglich. Die nachstehenden Aussagen basieren deshalb auf den Angaben der Flughafengesellschaft. 1. Wurde in Gebäuden des Flughafens Tegel Asbest verbaut? Wenn ja, in welchen Gebäuden bzw. Gebäude- teilen? Zu 1.: Asbest ist in gebundener Form nach derzeitiger Kenntnis vereinzelt in wenigen Gebäudeteilen vorhanden. Es besteht kein aktueller Handlungsbedarf, solange die fraglichen Gebäudeteile nicht geöffnet/demontiert wer- den. 2. Wurden seit Errichtung des Flughafens Tegel Sa- nierungsmaßnahmen vorgenommen, um Asbest zu besei- tigen? Wenn ja, in welchem Jahr und in welchem Um- fang? Zu 2.: Asbesthaltige Teile von technischen Anlagen wie z.B. Abgasanlagen der Notstromaggregate wurden Anfang der 90er Jahre erneuert. 3. In welcher Art und Weise wirkte und wirkt sich das Vorhandensein von Asbest in Gebäuden des Flughafens Tegel auf die Risikosituation der Flughafen Berlin Bran- denburg GmbH aus? Zu 3.: Es bestehen nach derzeitigem gutachterlichem Kenntnisstand keine Auswirkungen. 4. Plant die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, die bedingt durch die Nichtinbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) auf unbestimmte Zeit weiter genutzten Gebäude des Flughafens Tegel einer Asbestsa- nierung zu unterziehen? Wenn ja, wann wird mit der Sanierung begonnen? Wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Zunächst s. Antwort auf Frage 1. Soweit künf- tig im Laufe des weiteren Betriebes Umbauarbeiten bzw. Maßnahmen zum Bauunterhalt erforderlich werden, sind diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorzu- nehmen. 5. Haben Sie dem noch etwas hinzuzufügen? Zu 5.: Nein. Berlin, den 17. September 2013 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2013)