Drucksache 17 / 12 604 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 02. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2013) und Antwort Strafbarkeit von Hundeködern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit ist das Auslegen von Ködern mit der Ab- sicht der Tötung oder zumindest Verletzung der den Kö- dern aufnehmenden Hunde strafbar? Zu 1.: Unter Zugrundelegung der Umstände des Ein- zelfalles ist für den Fall der Aufnahme des Köders eine Strafbarkeit nach § 17 Tierschutzgesetz zu prüfen. Schon das Auslegen kann nach Maßgabe des § 303 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Strafgesetzbuch als versuchte Sachbeschädigung strafbar sein. 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wegen des Auslegens von entsprechenden Ködern in den letzten 5 Jahren eingeleitet und wie viele dieser Verfahren führten zur Verurteilung der Täter (bitte unter Angabe des jewei- ligen Strafmaßes)? Zu 2.: Bei der Staatsanwaltschaft Berlin werden derar- tige Verfahren im Aktenverwaltungssystem nicht geson- dert ausgewiesen. Zu der Anzahl der Verfahren können daher keine Angaben gemacht werden. 3. In welchen Umfang wird insoweit im Land Berlin Präventionsarbeit zum Schutz der Hunde und ihrer Halter geleistet? Zu 3.: Wenn derartige Fälle, in der Regel über Print- und Online-Medien, öffentlich bekannt werden, häufen sich Nachfragen besorgter Hundehalterinnen und Hunde- halter bei den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern und dem Berliner Landestierschutzbeauftragten. Die Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten von diesen Stellen sachkundige Hinweise, wie ihre Hunde vor der Aufnahme evtl. ausliegender und aufgefundener verdäch- tiger Futterhappen geschützt werden können. Der Lan- destierschutzbeauftragte hat zudem in der Vergangenheit mehrfach öffentlich warnend auf entsprechende Fälle hingewiesen. Berlin, den 20. September 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2013)