Drucksache 17 / 12 612 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2013) und Antwort NSA-Skandal – Sind die Mitglieder des Senats oder des Berliner Abgeordnetenhauses betroffen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Gibt es konkrete Hinweise, dass Mitglieder des Se- nats oder Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses vom Abhörskandal der NSA betroffen sind? Zu 1.: Derzeit liegen hierzu keine Hinweise vor. Es wird auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 17/12427 verwiesen. 2. In welcher Form zieht das Land Berlin Konsequen- zen? Zu 2.: Für die Sicherheit der Berliner Behördenkom- munikation wird auf die Beantwortung der Kleinen An- frage Nr. 17/12393 verwiesen. Die Zuständigkeit zur Aufarbeitung der Maßnahmen der „National Security Agency“ (NSA) obliegt den zuständigen Bundesbehörden. Auch eine (völker-)rechtliche Bewertung obliegt in erster Linie den zuständigen Stellen des Bundes, da die Pflege der Beziehungen zu auswärti- gen Staaten Sache des Bundes ist (Artikel 32 Absatz 1 Grundgesetz). Insofern sieht der Senat derzeit keine Ver- anlassung, Konsequenzen zu ziehen. Berlin, den 14. Oktober 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2013)