Drucksache 17 / 12 620 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Stettner (fraktionslos) vom 02. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2013) und Antwort Sicherung der Funktion der Drainagen in Blankenburg Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, dass das Gebiet nörd- lich der Straße Alt-Blankenburg im Pankower Ortsteil Blan-kenburg mit Schmutzwasserkanälen erschlossen wird? (vgl. hierzu die kleine Anfrage des Bezirksverord- neten Johannes Kraft 0428/VII) Antwort zu 1: Ja. Frage 2: Ist es immer noch richtig, dass sich die zu- ständige Senatsverwaltung nicht in der Lage sieht, an das jeweilige Bezirksamt gerichtete Anfragen einzelner Be- zirksverordneter zuständigkeitshalber zu beantworten? Antwort zu 2: Die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung und Umwelt hat gegenüber den Bezirksämtern auf die Regelungen und Aufgabenverteilung nach Be- zirksverwaltungsgesetz hingewiesen. Frage 3: Falls Frage 2. mit „nein“ beantwortet wird: Wann erfolgt die Beantwortung der Anfrage des Bezirks- verordneten Johannes Kraft über das Bezirksamt? Antwort zu 3: Entfällt. Frage 4: Falls Frage 2 mit „ja“ beantwortet wird: Frage 4.1: Werden im Zusammenhang mit diesen in Frage 1 benannten Baumaßnahmen die vorhandenen Drainagen gewartet bzw. erneuert? Werden neue Drainagen angelegt? Ist sichergestellt, dass intakte Drainagen nicht beschädigt werden? Antwort zu 4.1: Es besteht kein Zusammenhang zwi- schen der Erschließung des Gebietes nördlich der Straße Alt-Blankenburg mit Schmutzwasserkanälen durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) und der Wartung und Erneuerung der vorhandenen Dränagen. Die Dränagen im öffentlichen Straßenland zur Aufnahme und Ableitung vom Schichtenwasser werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt regelmäßig gewartet, unabhängig von den Arbeiten der BWB an der Schmutz- wasserkanalisation. Es werden keine neuen Dränagen angelegt. Nach Beendigung der Arbeiten der BWB zur Schmutzwasserkanalisation (derzeit in der Thaler Straße und Sulzer Straße) sind diese verpflichtet, die Dränage- sammelleitung im öffentlichen Straßenland mit einer TV- Kamera zu befahren. Falls in diesem Zusammenhang durch die BWB verursachte Beschädigungen an der Drä- nagesammelleitung festgestellt werden, sind diese von den BWB zu beseitigen. Frage 4.2: Ist im Zusammenhang mit den Bauarbeiten der Anschluss der anliegenden Grundstücke an die Ent- wässerung vorgesehen bzw. möglich? Wenn ja: 4.2.1 Welche bautechnischen Voraussetzungen sind grundstückseitig notwendig? 4.2.2 In welchem Zeitraum ist der Anschluss mög- lich bzw. vorgesehen? 4.2.3 Mit welchen finanziellen Auswirkungen hätten die Grundstückseigentümer im Falle eines Anschlusses zu rechnen (einmalige Kosten, laufende Kosten)? 4.2.4 Wie ist die Information der betroffenen Anlie- ger geplant? Antwort zu 4.2: Die Erschließung mit Schmutzwas- serkanälen ist eine Aufgabe der BWB. Grundsätzlich schließen die BWB in Gebieten des Trennverfahrens nur Schmutzwasser-Anschlusskanäle an die öffentlichen Straßenkanäle der Schmutzwasserkanalisation an. Dabei erfolgen die Planungs- und Durchführungsschritte nach dem durch die BWB bekannt gemachten Prozedere. Berlin, den 01. Oktober 13 In Vertretung Christian G a e b l e r ...................................... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2013)