Drucksache 17 / 12 624 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 05. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2013) und Antwort Nutzung von De-Mail für vertrauliche Kommunikation? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Plant der Senat, Berliner Behörden den Versand von Verschlusssachen über De-Mail ohne zusätzliche Verschlüsselung zu erlauben? Wenn ja, bis zu welchem Verschlusssachengrad? Zu 1.: Die Vorbereitungen zum Einsatz von De-Mail im Land Berlin sind noch nicht abgeschlossen, so dass noch keine organisatorischen und rechtlichen Vorgaben zum Versand von Verschlusssachen getroffen werden konnten. Somit können keine Angaben zum Verschluss- sachengrad gemacht werden. De-Mail ist nicht explizit für den Versand von Ver- schlusssachen entwickelt worden, obwohl die Kommuni- kationen zwischen De-Mail-Nutzerinnen / De-Mail- Nutzern und den De-Mail-Anbietern sowie der Transport der Daten zwischen den Anbietern untereinander aus- schließlich über verschlüsselte Kanäle stattfinden. Die über De-Mail versendeten Nachrichten können jedoch zusätzlich zwischen Sender und Empfänger verschlüsselt werden (sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung). Der Versand von Verschlusssachen unterliegt den Re- gelungen der Verschlusssachenanweisung; dies gilt auch für die Nutzung elektronische Übertragungswege. Danach wäre bei Einsatz von Kryptierungsverfahren oder -Pro- dukten nach Zulassung durch das Bundesamt für Sicher- heit in der Informationstechnik auch ein Versand mit De- Mail erlaubt. Dies würde dann einen zusätzlicher Sicherheitsgewinn darstellen. 2. Plant der Senat, Berliner Behörden den Versand sensibler personenbezogener Daten über De-Mail ohne zusätzliche Verschlüsselung zu erlauben? Wenn ja, wel- che Daten und in welchen Zusammenhängen? Zu 2.: Die Vorbereitungen zum Einsatz von De-Mail im Land Berlin sind noch nicht abgeschlossen, so dass auch noch keine organisatorischen und rechtlichen Vor- gaben zum Versand sensibler personenbezogener Daten getroffen werden konnten. Somit können keine Angaben zu betroffenen Daten oder Zusammenhängen gemacht werden. De-Mail verhindert bereits in der Regelanwendung die ungewollte Öffentlichkeit personenbezogener Daten durch Verschlüsselung der Transportwege, durch eindeu- tige Identifizierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie durch Nachweisbarkeit von Versand und Empfang der Nachrichten. Ob im Einzelfall bei besonders sensiblen Daten eine zusätzliche Verschlüsselung angebracht er- scheint, wird im Rahmen der organisatorischen und recht- lichen Regelungen festzulegen sein. 3. Welche Schlussfolgerung ergibt sich nach Ansicht des Senats insgesamt für die behördenseitige Nutzung von De-Mail daraus, dass darüber verschickte Inhalte Dritten unverschlüsselt zugänglich sind? Zu 3.: Da die Vorbereitungen zum Einsatz von De- Mail im Land Berlin noch nicht abgeschlossen sind, hat der Senat noch keine Schlussfolgerungen daraus gezogen, dass über DE-Mail verschickte Inhalte angeblich Dritten unverschlüsselt zugänglich sind. Somit können auch noch keine Angaben gemacht werden, ob für Berlin eine Ende- zu-Ende-Verschlüsselung für die behördenseitige Nut- zung von DE-Mail regelmäßig zum Einsatz kommen wird, wenn die Vertraulichkeit der Daten dies erfordern. In jedem Fall wird mit De-Mail ein wesentlich höhe- res Maß an Sicherheit bei der elektronischen Kommuni- kation erreicht. Gegenwärtig sind maximal 5 % der E- Mails verschlüsselt, obwohl die technischen Vorausset- zungen für eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bereits heute in den meisten E-Mail-Programmen eingebaut sind. Ein zusätzlicher Aufwand zu mehr Sicherheit wird durch die Mehrheit gescheut. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 624 2 Beim Einsatz von De-Mail ist die Übertragung zwi- schen Benutzerinnen / Benutzern und den Anbietern als auch bei der Übermittlung zwischen den Anbietern unter- einander jeweils hoch verschlüsselt. Auch wenn die Nachrichten für eine automatisierte "Umschlüsselung" für einen sehr kurzen Moment beim De-Mail-Anbieter unverschlüsselt sind, bedeutet dies nicht, dass die Nachrichten dann allgemein zugänglich sind. Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens werden aus diesem Grunde höchste Anforderungen an die techni- sche und organisatorische Sicherheit der De-Mail- Anbieter nach den strengen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft. Berlin, den 02. Oktober 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2013)