Drucksache 17 / 12 628 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Doering (LINKE) vom 09. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2013) und Antwort Sozialraumorientierte Planungskoordination Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die neue Organisationseinheit „Sozialraumorientierte Planungskoordination" (OE SR PK) bei den Bezirksämtern in den einzelnen Bezirken personell ausgestattet? Frage 2: Welche Qualifizierung haben die Mitarbei- ter/-innen in den jeweiligen Bezirken? Frage 8: Wie bewertet der Senat die sozialraumorien- tierte und bürgernahe Arbeit u. a. der Bezirksverordneten, der Stadtteilkonferenzen, der AG 78 SGBVIII, von Senio- renvertretungen? Frage 9: Welche konkreten Ergebnisse für die Bür- ger/-innen bzw. für die Verwaltung lassen sich aus der Einführung der SR PK in den drei Pilotbezirken Fried- richshain/Kreuzberg, Pankow und Steglitz konstatieren? Was wurde bisher erreicht in Bezug auf die Schwerpunkt- themen: - Einrichtung von „regionalen“ qualifizierten Bildungsnetzwerken „rund um die Schule“, - „Bildungschancen für alle“: Erhöhung der Schulabschlussquote und Verringerung von Gewalt an Schulen, - Einrichtung von Familienzentren und Verstärkung der Elternarbeit, - Weiterentwicklung der „Bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit“ als bezirkliche Koordinierungsgremien, - Nutzung einer gezielten Beschäftigungsförderung als Instrument des Stadtteilmanagements, - Stärkung und Einbeziehung der Lokalen Ökonomie in die Entwicklungsprozesse der Stadtteile, - Schaffung und Stärkung der Rolle sozialer Treffpunkte in den Stadtteilen, - aktivere Einbindung der Wohnungswirtschaft in die Entwicklungsprozesse von Stadtteilen, - Stärkung der objektiven und subjektiven Sicherheit und des zivilgesellschaftlichen Engagements, - stärkere Nutzung der integrativen Rolle des Sports mit seinen Ressourcen und Chance? Frage 12: Ist dem Senat bekannt, dass beispielsweise im Bezirk Treptow-Köpenick zwar eine Organisations- einheit SR PK aktiv arbeitet, aber – aufgrund des Personaleinspardrucks , verbunden mit einer Einstellungssperre – verschiedene Fachbereiche, welche man für eine soziale Stadtentwicklung benötigt, wie der Regionale Soziale Dienst/ Jugendamt und das Stadtplanungsamt, bereits jetzt oder in den nächsten zwei Jahren unter Personalmangel leiden? Frage 13: Welche Ergebnisse kann die SPK in Trep- tow-Köpenick bisher vorweisen? Antwort zu 1, 2, 8, 9, 12 und 13: Dem Senat liegen keine der erbetenen Angaben vor, da die Zuständigkeit allein bei den Bezirken liegt. Der Senat bittet um Ver- ständnis, dass im Hinblick auf die bei Kleinen Anfragen zur Beantwortung zur Verfügung stehende Zeit auf eine zeitaufwändige Abfrage bei den hierfür zuständigen Be- zirken verzichtet wurde. Frage 3: Welche Bezirke haben ab welchem Jahr für die SR PK zusätzliche Sach- und Personalmitteln im Haushalt in welcher Höhe erhalten (siehe „Bericht zur Umsetzung der Sozialraumorientierung“ vom 2.10.2012, Punkt 1, letzter Satz)? Antwort zu 3: Die Umsetzung der Sozialraumorientie- rung in den Bezirken erfolgt in eigener Verantwortung der Bezirke im Rahmen der zugewiesenen Globalsummen. Bei der Bemessung der Globalsummen wurden zusätzli- che Personal- und Sachmittel für die Sozialraumorientier- te Planungskoordination (SR PK) nicht berücksichtigt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 628 2 Frage 4: Welche Erkenntnisse folgen für den Senat aus den erstellten Bezirksregionenprofilen bzw. Daten- pools hinsichtlich der finanziellen Zuweisungen an die Bezirke? Wie wurden die 120.000 Euro Anschubfinanzie- rung auf die einzelnen Bezirke verteilt? Antwort zu 4: Bestandteil des regulären Budgetie- rungsverfahrens für die Bezirke ist das kennzahlgestützte Planmengenverfahren, welches neben anderen Kennzif- fern auf der sozialräumlichen Entwicklungstendenz des jeweiligen Bezirks aufsetzt. Einzelne Bezirksregionenpro- file unterhalb der Bezirksebene werden verfahrensbedingt bei der Ermittlung der Globalsummen nicht berücksich- tigt. Die Verteilung der im Kapitel 12 Titel 54048 einge- stellten Mittel zur Unterstützung bei der Umsetzung der Sozialraumorientierung an die Bezirke erfolgt auf Antrag- stellung der Bezirke an den Senat. Die Mittel werden den Bezirken nach erfolgter Prüfung in Höhe von max. 10.000 € p.a. pro Bezirk zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Daneben konnten die Bezirke in 2010-2012 auch eine vom Senat finanzierte unterstützen- de Transferberatung beantragen. Die Inanspruchnahme der Mittel durch die Bezirke ab 2009 ist in Tab. 1 darge- stellt. Tabelle 1 : Inanspruchnahme der Mittel zur Unterstützung bei der Umsetzung der Sozialraumorientierung in den Bezirken 2009-2013 Bezirk vom Senat finanzierte Transferberatung Mittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung an die Bezirke (2013 mit Stand 13.09.2013) Mitte 2011 / 2012 2010 / 2013 Friedrichshain-Kreuzberg 2010 / 2012 / 2013 Pankow 2012 / 2013 Spandau 2012 / 2013 Steglitz-Zehlendorf 2010 / 2012 / 2013 Tempelhof-Schöneberg 2010 / 2011 / 2012 2013 Treptow-Köpenick 2009 / 2012 / 2013 Marzahn-Hellersdorf 2012 2012 / 2013 Lichtenberg 2010 / 2011 2013 Reinickendorf 2010 / 2011 Frage 5: Welche fachlichen Konzepte, die „die Voraussetzung schaffen, damit auf der bezirklichen Ebene besser fachübergreifend und raumbezogen geplant und gehandelt werden kann“, haben die Senatsressorts als fachlich-inhaltliche Unterstützung für die Bezirke bei der Sozialraumorientierung zur Verfügung gestellt (siehe 2.2 Bericht vom 2.10.2012, Seite 8 Anlage)? Antwort zu 5: Eigenständige, fachliche Konzepte, im Sinne einer übergreifenden Maßnahmenstrategie, die darauf ausgerichtet sind, die fachübergreifende Zusam- menarbeit raumbezogen zu verbessern, sind das Berliner Quartiersmanagement und die Ende 2013 endende Senats- initiative Aktionsräume Plus. Im Rahmen ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf Stär- kung nachbarschaftlicher Beziehungen und den Kernthe- men soziale und ethnische Integration, Förderung von Bildung und Erwerbstätigkeit organisiert das Berliner Quartiersmanagement auf bezirklicher Ebene ressortüber- greifende Arbeitszusammenhänge, in denen neben der Verwaltung auch die Stadtteile intensiv in die Aufwer- tungs- und Stabilisierungsstrategie mit einbezogen wer- den. Arbeitsgrundlage in den Bezirken bilden die mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dazu abgeschlossenen Kooperationsvereinbarungen. In den Aktionsräumen Plus wurde die fachübergrei- fende Zusammenarbeit über 5 thematische Facharbeits- gruppen (Gesundheit, Bildung, öffentlicher Raum, Wirt- schaft und Soziales) umgesetzt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 628 3 Frage 6: Wie bewertet der Senat die Bereichsentwick- lungsplanung als bereits vorhandenes „ämterübergreifendes abgestimmtes Entwicklungskonzept für die jeweiligen Bezirksregionen“ und „integrierte Betrachtung von Stadtteilen “ in Bezug auf die Aktivitäten (u. a. Erstellung Bezirksregionenprofile / Datenpools) im Rahmen der SR PK? Antwort zu 6: Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) sichert als räumlich integrierte Entwicklungspla- nung den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungspla- nung und Bebauungsplänen ab. In den Ausführungsvor- schriften zu §4 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) vom 5. 11.2011 (AV BEP) ist das Verhältnis unter Abs. 7 wie folgt beschrieben: „Zu den Bezirksregionenprofilen (BZRP) .... ist eine Wechselbeziehung anzustreben, bei der gegebenenfalls Aussagen der BEP in die integrierte Zielsetzung der BZRP übernommen werden und umgekehrt die in BZRP enthaltenen integrierten Zielsetzungen bei der Erstellung der BEP berücksichtigt werden. ....“ Frage 7: Ist dem Senat bekannt, dass in verschiedenen Bezirken – insbesondere nach Einführung des sozialraumorientierten Arbeitens u. a. in den Jugendämtern – das ressortübergreifende Zusammenarbeiten und Planen in den Ortsteilen und Sozialräumen zwischen Verwaltung, Bürger/-innen, Schulen und freien Trägern bereits ohne die Organisationseinheit SR PK erfolgreich praktiziert wurde? Antwort zu 7: Ja. Frage 10: Wie bewertet der Senat im Rahmen der so- zialen Stadtentwicklung die befristete Finanzierung der Stadtteilzentren, Ortsteiltreffs und Familienzentren? Antwort zu 10: Im Rahmen der Landesprogramme „Infrastrukturförderprogramm Stadtteilzentren (IFP STZ)“ und „Aufbau Berliner Familienzentren“ erhalten Träger jährliche Zuwendungen. Dies entspricht dem Haushaltsrecht. Frage 11: Was versteht der Senat darunter, dass die Organisationseinheit SR PK „aufgabenneutral“ arbeiten möge? Antwort zu 11: Die Organisationseinheit SR PK ist ei- ne Querschnittsorganisation und arbeitet somit fachüber- greifend neutral. Berlin, den 26. September 2013 In Vertretung Ephraim G o t h e ................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2013)