Drucksache 17 / 12 630 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 09. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2013) und Antwort Personalnot in den Bezirken: Wie gut sind die Bezirke für zusätzliche und neue wohnungspo- litische Aufgaben personell ausgestattet? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die unterschiedliche Personalausstattung in den Bezirken in den Fachbereichen Bauaufsicht und Stadtplanung (siehe Drs. 17/11538), wonach z.B. dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf fast dreimal so viel Personal zur Verfügung steht wie dem Bezirk Pankow? Frage 2: Ergeben sich die in den Bezirken unter- schiedlich hohen Stellenzahlen aus dem tatsächlich unter- schiedlichen Aufgabenspektrum und -pensum? Antwort zu 1. und 2.: Eine erneute Anfrage beim Be- zirksamt Pankow ergab, dass auf Grund eines Missver- ständnisses bei der Beantwortung der Frage 3 zu Drs. 17/11538 (Personalausstattung der Stadtentwicklungs- ämter, Fachbereich Bauaufsicht) der Bezirk fälschlicher- weise nur 11,5 Stellen für das Produkt 79733 (Genehmi- gungen/Befreiungen/Ausnahmen/Brand-schutztechnische Prüfung) gemeldet hatte. Tatsächlich ergeben sich für alle Produkte der Bauaufsicht im Bezirk Pankow insgesamt 32,61 Stellenanteile, im Bezirk Charlottenburg-Wilmers- dorf 33,9 besetzte Stellenanteile. So ist auch die Relation zwischen der im Zeitraum 2006-2011 dargestellten Ausstattung mit Personalstellen bzw. Stellenanteilen zu den ebenfalls dargestellten Men- gen des Produkts 79733, das die Hauptaufgaben der Fachbereiche Bauaufsicht beschreibt, nachvollziehbar: Bei den Bezirken Neukölln, Lichtenberg und Reini- ckendorf korrespondieren die geringeren Produktmengen (6163-7094) mit der geringen Anzahl von Personalstellen bzw. Stellen-anteilen (besetzt 9-22, insgesamt 11-23,5). Bei den Bezirken Mitte, Pankow und Charlottenburg- Wilmersdorf korrespondieren die größeren Produktmen- gen (18092-20790) mit der größeren Anzahl von Perso- nalstellen bzw. Stellenanteilen (besetzt 23-33, insgesamt 24-41,1). Den Bezirken wird entsprechend Art. 85 Abs. 2 Ver- fassung von Berlin (VvB) eine Globalsumme zugewiesen, über deren Aufteilung sie in eigener Verantwortung ent- scheiden. Bei der Bemessung der den Bezirken insgesamt zur Verfügung zu stellenden Mittel sind die Auswirkun- gen der Senatsbeschlüsse für den Personalbereich zu berücksichtigen, vgl. Absatz 1 der Antwort zu 4. bis 6. Frage 3: Wie kann mit der personell sehr unterschied- lichen Ausstattung die beabsichtigte Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren für Wohnungsbauvorhaben, insbesondere in Schwerpunktbezirken des Wohnungs- baus, gelingen? Antwort zu 3.: Bei der Angabe der Personalausstat- tung der Fachbereiche Stadtplanung in der Kleinen An- frage 17/11538 ergaben sich große Differenzen. Diese resultieren aus der jeweiligen Arbeitsorganisation des Stadtplanungsamtes. In manchen Stadtplanungsämtern sind nur einige wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Erarbeitung von Bebauungsplänen befasst, in anderen Stadtplanungsämtern herrscht eine regionale Arbeitsteilung, so dass alle Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter - neben anderen Aufgaben - auch mit der Erarbei- tung von Bebauungsplänen in ihren jeweiligen Ortsteilen betraut sind. Im Laufe der letzten Jahre ist eine Situation entstan- den, die es notwendig macht, dass in allen Bezirken die Bauaufsichts- und Stadtplanungsämter personell verstärkt werden, um Planungs- und Genehmigungsverfahren in ganz Berlin zu beschleunigen. Frage 4: Warum wird den Bezirken für die Einführung des Zweckentfremdungsverbots nicht zusätzliches Perso- nal zugewiesen – anders als noch in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 17/11 634 beschrieben, in der da- von ausgegangen wurde, dass pro Bezirk ca. drei Voll- zeitäquivalente anzusetzen sind? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 630 2 Frage 5: Wie gedenkt der Senat vor diesem Hinter- grund die stadtweit einheitliche Umsetzung wohnungspo- litischer Ziele wie die Unterbindung von Zweckentfrem- dung oder das Vorgehen gegen Mietpreisüberhöhung zu gewährleisten? Frage 6: Wie verhält sich der Senat zur Stellungnahme des Rates der Bürgermeister, dass die organisatorischen Voraussetzungen und personalwirtschaftlichen Auswir- kungen zum Zweckentfremdungsverbots-Gesetz geklärt sein müssen und unter Beachtung des neuen Aufgaben- volumens eine Personalbedarfsanalyse erstellt werden muss? Antwort zu 4. bis 6.: Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 17/11634 dargelegt, obliegt die personelle Ausstattung der Zuständigkeit des jeweiligen Bezirkes. Im Rahmen der zugewiesenen Globalsummen entscheiden die Bezirke in eigenständiger Verantwortung über die Stellenausstattung der einzelnen Fachbereiche, das heißt, in welchem Umfang und an welcher Stelle innerhalb der Bezirksverwaltung wie viel Personal für die zuständigkeits-halber anfallenden Aufgaben eingesetzt wird. In Folge der Stellungnahme des Rates der Bürger- meister zur Vorlage des Zweckentfremdungsverbot- Gesetzes wurde vom Senat im Juni d.J. an die Bezirke mit der Bitte um Aufschlüsselung des notwendigen Personal- bedarfs bis Ende August d.J. herangetreten, um von den Bezirken spezifizierte Angaben hierzu zu erhalten. Bis dato liegen allerdings erst von sieben Bezirken Angaben vor, wobei die jeweiligen Angaben zur notwendigen Per- sonalausstattung von 2 bis zu 21 Vollzeitäquivalenten reichen und noch nicht als plausibel betrachtet werden. Berlin, den 28. Oktober 2013 In Vertretung Ephraim Gothe ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Nov. 2013)