Drucksache 17 / 12 634 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 09. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2013) und Antwort Aufschiebende Wirkung von Gnadengesuchen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie lang war seit dem Jahr 2010 die durchschnittliche Dauer zwischen Ladung und Strafantritt in Straf- vollstreckungsverfahren in Berlin? Zu 1.: Die gewünschten Angaben werden statistisch nicht erfasst. Von der nachträglichen händischen Aus- wertung der betroffenen Strafakten wurde im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand Abstand genommen. 2. Wie viele Gnadengesuche wurden von wie vielen Gnadensuchenden in Strafvollstreckungsangelegenheiten seit dem Jahr 2010 gestellt und wie vielen davon wurde stattgegeben? Jahr 2010 2011 2012 2013* Verfahren insgesamt 2.060 1.989 1.483 658 stattgegebene Verfahren 773 835 641 314 *Die in Gnadensachen statistisch erfassten Daten werden jeweils zum Quartalsende ausgewertet. Aus diesem Grund geben die vor- stehenden Zahlen für das Jahr 2013 lediglich die Daten bis ein- schließlich 30. Juni 2013 wieder. In Gnadensachen werden statistisch nur die Verfah- renseingänge an sich erfasst. Aus diesem Grund ist die Angabe der Anzahl der Gnadensuchenden nicht möglich. Auf eine händische Auswertung der Gnadeverfahren wurde im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand verzichtet. 3. Wie viele Gnadengesuche in Strafvollstreckungsan- gelegenheiten vor Strafantritt wurden seit dem Jahr 2010 gestellt, die nach § 5 der Berliner Gnadenordnung eine vollstreckungshemmende Wirkung hatten? Wie vielen davon wurde stattgegeben? 4. Um welche Dauer hat sich der Strafantritt durch die (nicht erfolgreichen) Gnadengesuche unter 3. durch- schnittlich verzögert? Zu 3. und 4.: Die gewünschten Angaben werden sta- tistisch nicht erfasst. Von der nachträglichen händischen Auswertung der betroffenen Strafakten und der Gnaden- vorgänge wurde im Hinblick auf den hohen Verwaltungs- aufwand Abstand genommen. Berlin, den 27. September 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Okt. 2013)