Drucksache 17 / 12 635 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 09. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2013) und Antwort Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) in der Justiz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele elektronische Dokumente wurden seit dem Jahr 2010 über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) an Berliner Gerichte und Staatsanwaltschaften rechtswirksam eingereicht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und einzelnen Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften) Anzahl der eingehenden EGVP-Nachrichten: Zu 1.: Die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden des Landes Berlin empfingen im Rahmen des Elektronischen Rechtsverkehrs seit 2010 die nachstehenden EGVP- Nachrichten. Eine EGVP-Nachricht kann mehrere elekt- ronische Dokumente bzw. Dateien enthalten. Gericht / Strafverfolgungsbehörde 2010 2011 2012 2013 (01-07) Kammergericht 259 1.011 554 384 Landgericht Berlin 1.654 4.111 2.764 2.483 Amtsgericht Charlottenburg 57.319 68.247 69.605 42.955 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 220 734 1.094 1.101 Amtsgericht Lichtenberg 91 225 367 405 Amtsgericht Spandau 46 174 218 250 Amtsgericht Tiergarten 178 384 482 287 Amtsgericht Mitte 165 586 1.450 42.586 Amtsgericht Neukölln 86 201 473 601 Amtsgericht Köpenick 65 211 382 523 Amtsgericht Pankow-Weißensee 112 272 533 503 Amtsgericht Schöneberg 225 532 891 837 Amtsgericht Wedding 57.851 63.561 62.353 36.405 Sozialgericht Berlin 432 930 1.899 1.970 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 20 73 229 144 Verwaltungsgericht Berlin 168 260 723 644 Generalstaatsanwaltschaft Berlin 5 8 58 25 Staatsanwaltschaft Berlin 58 177 223 181 Amtsanwaltschaft Berlin 51 56 62 40 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 13 36 169 134 Arbeitsgericht Berlin 114 424 1020 722 SUMME 119.132 142.213 145.549 133.180 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 635 2 2. Wie viele der eingereichten Dokumente waren jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen? 3. Wie viele der Einreichungen unter 1. fanden in Fällen statt, in welchen die elektronische Einreichung vorgeschrieben ist? Zu 2. und 3.: Im Elektronischen Rechtsverkehr geben die Parteien überwiegend Anträge und Erklärungen ab, für die die Schriftform vorgesehen ist. Diese Anträge und Erklärung müssen nach den Verfahrensordnungen (zum Beispiel § 130a Zivilprozessordnung) mit einer qualifi- zierten elektronischen Signatur versehen werden. Deshalb sind die EGVP-Nachrichten bzw. einzelne mit der EGVP- Nachricht übermittelte elektronische Dokumente fast immer qualifiziert signiert. Ausnahmen davon: Einlieferungen zum Zentralen Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Mitte durch Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher und sonstige Stellen mit EGVP erfolgen ohne Signatur. Die Authentifizierung wird durch ein Registrierungsverfahren mit Freischaltung sicherge- stellt. Bei jedem Nachrichteneingang wird geprüft, ob die Absenderin/der Absender der EGVP-Nachricht zur Ein- lieferung von Daten berechtigt ist. Für die Übersendung von elektronischen Unterlagen im Europäischen Mahnverfahren beim Amtsgericht Wed- ding genügt nach EU-Vorschriften die fortgeschrittene Signatur. Die elektronische Einreichung ist in Handelsregister- sachen beim Amtsgericht Charlottenburg, in gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht Wedding und seit 01.01.2013 zum Zentralen Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Mitte gesetzlich vorgeschrieben. 4. Wie beurteilt der Senat die bisherigen Erfahrungen mit dem elektronischen Rechtsverkehr über EGVP? Zu 4.: Die Eingangszahlen zeigen, dass sich der Elekt- ronische Rechtsverkehr in den Bereichen etabliert hat, in denen die ausschließlich elektronische Einreichung ge- setzlich vorgeschrieben ist. Mit dem jüngst beschlossenen Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sind Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Behörden spätestens ab 2022 bundesweit verpflichtet, Dokumente elektronisch bei Gericht einzureichen. Da- durch wird der elektronische Rechtverkehr in den nächs- ten Jahren an Bedeutung gewinnen und die Eingangszah- len weiter steigen. Sehr erfolgreich gestaltet sich die bisherige Zusam- menarbeit der Justizverwaltungen der Länder und des Bundes auf diesem Gebiet. Mit dem EGVP-System ist es gelungen, den elektronischen Rechtverkehr unter einheit- lichen technischen und organisatorischen Rahmenbedin- gungen bundesweit einzuführen. Berlin, den 17. September 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2013)