Drucksache 17 / 12 636 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 10. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2013) und Antwort Mediennutzung im Strafvollzug II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie und für welchen Zeitraum erfolgte die Vergabe des Betriebs der Haftraumtelefonie in der JVA Tegel? Ist es zutreffend, dass die Vergabe direkt erfolgte und keine weiteren Angebote eingeholt wurden und wenn ja, wa- rum? Zu 1.: Für die Telefonie in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ist die Firma Telio Communications GmbH (Telio) 2001 - als damals alleiniger Anbieter von Telefon- anlagen für den Justizvollzugsbereich - ausgewählt wor- den. Die Vertragsverlängerung vom 8. Juni 2007 um zehn Jahre an den weiterhin einzigen Anbieter - die Telio - war Folge der Installation einer neuen Generation von Tele- fonanlagen. Die Haftraumtelefonie, deren Einführung in die JVA Tegel bis Ende 2013 geplant ist, wird ebenfalls von der Telio eingerichtet werden, weil die bestehende Vertrags- gestaltung der Telio eine exklusive Dienstleistungskon- zession hinsichtlich der Gefangenentelefonie einräumt. Um in marktorientierte Verhandlungen mit der Telio über die Ausgestaltung der Haftraumtelefonie eintreten zu können, hat die JVA Tegel frühzeitig im Jahre 2011 ein Markterkundungsverfahren, veröffentlicht im Amtsblatt von Berlin Nr. 48 - Seite 2672 -, durchgeführt, auf das als einziger Anbieter erneut lediglich die Telio ein Angebot unterbreitet hat. 2. Wie ist der Stand des Vergabeverfahrens zur Ein- führung von Haftraumtelefonie in der JVA Moabit? Zu 2.: Das Vergabeverfahren seitens der JVA Moabit ist abgeschlossen. Den Zuschlag hat die Telio Communi- cations GmbH erhalten. Mit diesem Anbieter ist bereits im März 2012 ein Vertrag über die Erbringung von Tele- kommunikationsleistungen auf Guthabenbasis unter Ver- wendung einer Telekommunikationsanlage („ROOMio“) abgeschlossen worden. Die Vertragsdauer beträgt zehn Jahre. 3. Enthalten bestehende Verträge zum Betrieb von Ge- fangenentelefonie mit Vollzugsanstalten des Landes Ber- lin Regelungen, die sich auf die zukünftige Vergabe zu- sätzlicher Dienste (Haftraumtelefonie, Multimediaanla- gen, etc.) auswirken? Wenn ja, welchen Inhalts sind die- se? Zu 3.: Für die JVA Tegel und die Jugendstrafanstalt bestehen exklusive Dienstleistungskonzessionen hinsicht- lich der Gefangenentelefonie, und somit auch der Haft- raumtelefonie. Die Verträge der Justizvollzugsanstalt Heidering mit deren Anbieter zum Betrieb von Gefan- genentelefonie umfassen die Bereiche Anbindung an ein Telefonseelsorgesystem, interne Anrufbarkeit, Online- Brief, Interner TV-Kanal und Pay-TV. Für die JVA Mo- abit siehe zu 3. Der Vertrag der JVA für Frauen mit dem dortigen Anbieter beinhaltet die Erbringung von Multi- mediadiensten einschließlich Telefonie, Fernsehdiensten und Maildiensten. In den übrigen Anstalten bestehen keine entsprechenden Regelungen. 4. Welche Möglichkeiten bestehen bzw. welche Kos- ten wären damit verbunden, aus bestehenden Verträgen zur Gefangenentelefonie mit Laufzeiten teilweise bis 2022 vorzeitig auszusteigen? Zu 4.: Bestehende Verträge können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt ins- besondere vor, wenn aufgrund rechtlicher oder tatsächli- cher Veränderungen der Telefoniemöglichkeiten für die Gefangenen ein für den Anbieter wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich ist. Zu den mit einem vorzeitigen Ausstieg aus einem Vertrag verbundenen Kosten - insbe- sondere zu eventuellen Schadensersatzforderungen des Anbieters bei unberechtigter Kündigung - können keine sachlich fundierten und belastbaren Angaben gemacht werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 636 2 5. Wäre es möglich und welche Kosten wären schät- zungsweise damit verbunden, die Gefangenentelefonie berlinweit als Dienstleistung über das ITDZ zu organisie- ren? Zu 5.: Auf Nachfrage berichtet das ITDZ, dass es im Bereich Gefangenentelefonie über keine fundierten Kenntnisse verfügt. In einem absehbaren Zeitraum kann das ITDZ entsprechende Lösungen nicht anbieten. Berlin, den 25. Oktober 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Nov. 2013)