Drucksache 17 / 12 639 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Delius und Alexander Morlang (PIRATEN) vom 10. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2013) und Antwort Wie geht es weiter mit Berlins außeruniversitärer Forschung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. a) Wie bewertet der Senat die Perspektiven für eine Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innova- tion nach 2015? b) Wann rechnet der Senat hierfür mit der Aufnahme von Verhandlungen? Zu 1.a) und b): Aussagen über die Perspektiven für ei- ne Fortsetzung des Paktes für Forschung und Innovation nach 2015 wären verfrüht. Entsprechend den Empfehlun- gen des Wissenschaftsrates zu den Perspektiven des Deut- schen Wissenschaftssystems vom 12. Juli 2013 (WR Drs 3228/13) ist davon auszugehen, dass Entscheidungen darüber im Gesamtzusammenhang auch mit den hoch- schulbezogenen Pakten getroffen werden. Die entspre- chenden Beratungen und Verhandlungen dürften 2014 beginnen. 2. Welche Maßnahmen erachtet der Senat zur weiteren Stärkung der außeruniversitären Forschung als wichtig und mit welchen Zielsetzungen werden Verhandlungen aufgenommen? Zu 2.: Ausgehend von den bisherigen Erfolgen des Paktes für Forschung und Innovation sind zentrales Ele- ment entsprechende Finanzierungsvereinbarungen zur Sicherung und Steigerung der Forschungsleistungen; sie bilden die Grundlage für die Intensivierung der Zusam- menarbeit entlang der wissenschaftlichen Wertschöp- fungskette von Grundlagenforschung über die Vorlauffor- schung zur Überführung der Ergebnisse der Grundlagen- forschung in realitätsnahe Szenarien bis hin zur ange- wandten Forschung, die aus Ideen Produkte und schließ- lich Arbeitsplätze werden lässt. Dies erfordert stabile Rahmenbedingungen, die Planungssicherheit schaffen. 3. a) Hält der Senat die Fortsetzung der derzeitig verein- barten Etatsteigerung von 5 % des Jahreshaushalts pro Forschungseinrichtung weiterhin für angemes- sen auch über 2015 hinaus? b) Wenn nein, welche Anpassung der jährlichen Stei- gerung wird als sinnvoll erachtet? c) Hat der Senat den jeweils notwendigen Landesan- teil für Einrichtungen in Berlin bereits in seiner Finanzplanung bis 2017 abgeschätzt? Zu 3. a) und b): Aussagen zur Angemessenheit von Etatsteigerungen wären zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Zu 3. c): In der Finanzplanung bis 2017 konnte man- gels Veranschlagungsreife keine Haushaltsvorsorge ge- troffen werden. 4. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit der Schaf- fung von Anreizen im Rahmen einer Neuverhandlung des Paktes für Forschung und Innovation hinsichtlich a) der Schaffung von Anreizen für die schnellere Er- reichung eines höheren Frauenanteils in den Ein- richtungen b) Schaffung von Anreizen für die Erhöhung des An- teils unbefristeter Arbeitsverträge für wissen- schaftliches Personal an außeruniversitären Ein- richtungen und insbesondere in Kooperationen mit den Berliner Hochschulen und Universitäten? Zu 4. a) und b): Ebenso wie die Frage nach Etatsteige- rungen sind auch Aussagen zu den Inhalten einer künfti- gen Bund-Länder-Vereinbarung derzeit verfrüht. 5. a) Wie bewertet der Senat die Kritik seitens einiger Forschungseinrichtungen, dass derzeit nur die Helmholtz-Gemeinschaft zu 90% durch den Bun- deshaushalt finanziert wird und erwartet der Senat für die Berliner Standorte anderer Forschungsein- richtungen in der Zukunft negative Auswirkungen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 639 2 b) Wie bewertet der Senat das Papier „Helmholtz 2020“, insbesondere im Hinblick auf die avisierte Stärkung der eigenen Projektförderaktivitäten und die hierauf geäußerte Kritik seitens anderer For- schungsgemeinschaften? 6. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 5. a), b) und 6): Eine Kritik von Forschungsein- richtungen, dass derzeit nur die Einrichtungen der Helm- holtz-Gemeinschaft zu 90 % durch den Bundeshaushalt finanziert werden, ist dem Senat nicht bekannt. Ebenso wie in der Gegenwart erwartet er auch für die Zukunft keine negativen Auswirkungen für die Berliner Standorte anderer Forschungseinrichtungen. Der Senat teilt die Aussagen des Wissenschaftsrates in seinen Empfehlungen vom 12. Juli 2013, dass sich die Helmholtz-Gemeinschaft auch weiterhin auf eigene Forschungsaktivitäten konzent- rieren sollte. Berlin, den 7. Oktober 2013 In Vertretung Guido B e e r m a n n …………………………………….. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2013)