Drucksache 17 / 12 640 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 10. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. September 2013) und Antwort Wie fördert der Senat bürgerschaftliches Engagement und Anerkennungskultur? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was versteht der Senat unter bürgerschaftlichem Engagement? Zu 1: Das bürgerschaftliche Engagement ist: freiwil- lig, selbstbestimmt, es wird (in der Regel) gemeinschaft- lich und kooperativ ausgeübt, es ist auf das Gemeinwohl bezogen und nicht auf materiellen Gewinn ausgerichtet. Bürgerschaftliches Engagement zeichnet sich vor al- lem durch seine Vielfalt aus: Neben der Tätigkeit in Ver- einen und Verbänden, Kirchen, karitativen und anderen gemeinnützigen Organisationen, in Freiwilligenagenturen oder Nachbarschaftsinitiativen zählt dazu das politische Engagement in Bürgerinitiativen, Nichtregierungsorgani- sationen, Volksbegehren oder anderen Formen von di- rektdemokratischer Bürgerbeteiligung ebenso wie die Arbeit in Parteien und Gewerkschaften oder der Einsatz in Freiwilligendiensten. Neben Bürgerinnen und Bürgern engagieren sich auch Unternehmen und Stiftungen mit gemeinnütziger Zielsetzung. Der Senat orientiert sich hierbei an der im Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ vom 03. Juni 2002 zugrunde gelegten Definition, die vor allem die gesellschaftspolitische Di- mension des Bürgerengagements betont hat. Neben dem klassischen ehrenamtlichen Engagement in Sportvereinen, Jugendverbänden, Kirchen und Wohl- fahrtsverbänden, das für viele Berlinerinnen und Berliner nach wie vor attraktiv ist, haben sich während der letzten Jahre neue Formen des Engagements entwickelt. In dem terminologischen Übergang von traditionellem Ehrenamt über das bürgerschaftliche Engagement zur Bürgergesell- schaft drückt sich ein neues Selbstverständnis der in Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen sowie anderen pro- jektorientierten Zusammenschlüssen organisierten Frei- willigenszene aus. Die nachlassende Bindung an Kirchen, Vereine und klassische Wohltätigkeitsorganisationen fin- det ihr Spiegelbild in neuen Motivlagen für das Freiwilli- ge Engagement: Neben den Wunsch nach Selbstverwirk- lichung und Spaß am Engagement tritt insbesondere der Wille zu mehr gesellschaftlicher Partizipation und Mitge- staltung. Dabei ist zu beobachten, dass das früher übliche Langzeitengagement durch kurzfristiges Engagement, z.B. in Projekten, ersetzt wird. Dieser Wandel vollzieht sich mit großer Dynamik insbesondere in der jüngeren Generation. 2. Was unternimmt der Senat, um den unter 1. defi- nierten Komplex zu fördern? Zu 2: Der Senat sieht die Förderung des bürgerschaft- lichen Engagements als Querschnittsaufgabe an und hat deshalb eine Senatsbeauftragte zur Förderung des Bür- gerengagements beim Regierenden Bürgermeister im Rang einer Staatssekretärin eingesetzt. Der Senat will die Rahmenbedingungen für bürger- schaftliches Engagement weiter verbessern und zu einer neuen politischen Kultur beitragen, in der dieses Engage- ment sichtbar wird und einen angemessenen Stellenwert erhält. Die Senatsbeauftragte sorgt dafür, dass die Leit- idee einer bewussten Partnerschaft mit der Zivilgesell- schaft bei der Entwicklung von politischen Konzepten in allen Politikfeldern beachtet wird. Sie fungiert als zentrale Ansprechpartnerin und Impulsgeberin für alle Aktivitäten des Bürgerengagements in Berlin und vermittelt Kontakte zwischen Verwaltung und aktiver Bürgerschaft. Berlin verfügt über ein vielfältiges, über viele Jahre gewachsenes Netz von Engagement fördernden Infra- struktureinrichtungen. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage sei als Beispiel der Sozialbereich ge- nannt. Hier existieren Vereine, Initiativen und Projekte für die unterschiedlichsten Anliegen und Interessen. Ins- besondere das Infrastrukturförderpro-gramm Stadtteilzen- tren trägt zur Engagementförderung im Bereich der Nachbarschaftsarbeit und Selbsthilfe bei. Mit dem Infra- strukturförderprogramm Stadtteilzentren steht den Bürge- rinnen und Bürgern eine Beteiligungs- und Gestaltungs- infrastruktur zur Verfügung, die es ihnen u. a. ermöglicht, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 640 2 unmittelbaren Einfluss auf ihr Lebensumfeld zu nehmen. Der sozial-kulturelle Ansatz der Stadtteilzentren fördert Gemeinschaft, Solidarität und Integration. Neben den sozialräumlich orientierten Einrichtungen gibt es landesweit wirkende Einrichtungen, wie z.B. die Landesfreiwilligenagentur „Treffpunkt Hilfsbereitschaft“, SEKIS zur Unterstützung der Selbsthilfe oder der Lan- desverband Selbsthilfe für den Bereich Menschen mit Behinderung. Mit der zu Beginn des Jahres 2005 abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich Aktive und freiwillig Engagierte in Berlin hat der Senat den Forderungen Rechnung getragen, Aktivitäten enga- gierter Bürgerinnen und Bürger gegen Risiken und Scha- densfälle besser abzusichern. Weitere Initiativen des Senats gelten der Erweiterung des zivilgesellschaftlichen Potentials, z. B. bei Bürgerin- nen und Bürgern mit Einwanderungsgeschichte und sol- chen ohne festen Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Schwerpunkte der Förderpolitik liegen darüber hinaus in den Politikfeldern „Demografischer Wandel“ und „Bildung “. Neben der Entwicklung und Ausgestaltung der enga- gementfördernden Infrastruktur ist die Politik des Senats darauf ausgerichtet, der politischen Dimension des Bür- gerengagements Rechnung zu tragen. Partizipation und Mitverantwortung – ob bei der Gestaltung der Stadtquartiere , der Mitbestimmung über die Quartiersfonds, der Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen, wie z.B. beim Neubau und der Sanierung von Spiel- und Freiflächen oder im Rahmen der Bürgerhaushalte – haben für den Senat einen herausragenden Stellenwert, auch wenn dies Entscheidungsprozesse mitunter nicht leichter macht, zumindest aber verändert. Mit dem Handlungs- und Strukturkonzept Sozial- raumorientierung schaffen Senat und Bezirke daher ge- meinsam die Grundlagen für eine neue Qualität urbaner Mitwirkungs-, Verantwortungs- und Steuerungskultur („governance“) in den Stadtteilen. 3. Wie bildet sich die Bestrebung, bürgerschaftliches Engagement zu fördern, in Berliner Behörden ab (bitte auflisten welche Referate/Organisationseinheiten in wel- chen Behörden für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements durch welche Maßnahmen verantwortlich sind)? 4. An welchen Stellen (organisatorisch und inhaltlich) bestehen nach Auffassung des Senats Defizite in der der- zeitigen Förderstruktur für den unter 1. definierten Kom- plex? Welche Maßnahmen organisatorischer und inhaltli- cher Art plant der Senat, um diese Defizite zu beseitigen? 8. Wie bildet sich die Bestrebung, den unter 6. defi- nierten Komplex zu fördern in Berliner Behörden ab (bitte auflisten, welche Referate/Organisationseinheiten in wel- chen Behörden für die Förderung von Anerkennungskul- tur durch welche Maßnahmen verantwortlich sind)? Zu 3, 4 und 8: Die Berliner Senatsverwaltungen und Bezirke fördern bürgerschaftliches Engagement ressort- und bezirksspezifisch in den unterschiedlichsten Formen. Die koordinierende Arbeits-gruppe des Senats, die AG Bürgergesellschaft, die aus Vertreterinnen und Vertretern aller Senatsverwaltungen und Bezirke besteht, hat es sich zur Aufgabe gemacht, erstmals einen Überblick über die unterschiedlichen Förderansätze zu gewinnen. In ihrem Auftrag hat die Senatskanzlei im Frühjahr d. J. eine Über- sicht über die Programme, Projekte und Aktivitäten zur Förderung des Bürgerengagements mit wissenschaftlicher Unterstützung der Martin-Luther-Universität Halle- Wittenberg in Auftrag gegeben. Nach Auswertung – die derzeit noch nicht abgeschlossen ist – werden die Ergebnisse dem Ausschuss für bürgerschaftliches Engagement des Abgeordnetenhauses zur Verfügung gestellt. 5. Welche Rolle kann nach Auffassung des Senats hierbei der Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement des Berliner Abgeordnetenhauses spielen? 10. Welche Rolle kann nach Auffassung des Senats hierbei der Ausschuss für bürgerschaftliches Engagement des Berliner Abgeordnetenhauses übernehmen? 11. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 5, 10 und 11: Mit der Einrichtung des Ausschusses hat das Abgeordnetenhaus ein deutliches Zeichen ge- setzt. Die parlamentarische Anerkennung des bürger- schaftlichen Engagements bietet eine herausragende Mög- lichkeit, dieses Engagement zu würdigen, es in die Öf- fentlichkeit zu tragen, mit den Akteurinnen und Akteuren in den Dialog zu treten und so die Bedeutung des bürger- schaftlichen Engagements in der Stadt hervorzuheben. Insofern ist die Einrichtung des Ausschusses aus der Sicht des Senats gelebte Anerkennungskultur. 6. Im Zusammenhang mit bürgerschaftlichem Enga- gement fällt häufig der Begriff „Anerkennungskultur". Was versteht der Senat unter Anerkennungskultur? Zu 6: Unter Anerkennungskultur werden die unter- schiedlichen Formen der öffentlichen Wertschätzung bür- gerschaftlichen Engagements verstanden. Der Senat ori- entiert sich hierbei an den im Bericht der Enquete- Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements “ vom 03. Juni 2002, Drucksache 14/8900 ausgeführten Definitionen und Empfehlungen zur Anerken- nungskultur. Der Ausdruck von Anerkennung und Wert- schätzung von bürgerschaftlichem Engagement ist dabei sowohl Aufgabe von Senat und Bezirken als auch der zivilgesellschaftlichen Organisationen. Im Land Berlin werden die verschiedensten Möglich- keiten genutzt, Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement auszudrücken. Hierbei stehen sowohl auf der Seite des Senats als auch auf Seiten der zivilgesellschaft- lichen Organisationen unter Berücksichtigung der Vielfalt und Unterschiedlichkeit von Engagementformen und -fel- dern neben finanziellen Formen der Wertschätzung (Auf- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 640 3 wandsentschädigungen, Entschädigungen gem. Verord- nung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädi- gung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversamm- lungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen) insbesondere nichtmonetäre Arten von Anerkennung (Festveranstaltungen, Zertifikate und Nach- weise, Möglichkeiten der Partizipation bei der Ausübung des Engagements, Sichtbarmachung des Engagements in der Öffentlichkeit). Mit der Einführung des Berliner Freiwilligenpasses zu Beginn des Jahres 2005 und der Ehrenamtskarte zum 01. Januar 2011 hat Berlin Instru- mente geschaffen, die von den Organisationen des Dritten Sektors als Qualifikationsnachweis bzw. zur Anerken- nung ehrenamtlich erbrachter Leistungen eingesetzt wer- den können. 7. Was unternimmt der Senat, um den unter 6. defi- nierten Komplex zu fördern? Zu 7:Bereits in den vergangenen Jahren hat der Senat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Anerkennungs- kultur in Berlin weiter auszubauen. Beispielhaft seien erwähnt: Entwicklung des Berliner Freiwilligenpasses und des Berliner Schüler-Freiwilligenpasses, Entwicklung der Berliner Ehrenamtskarte, Durchführung von ressort- spezifischen und bezirklichen Ehrungen, besondere Wür- digung von Stifterinnen und Stiftern und Mäzenen, ver- stärkte Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage seien exemplarisch für die Vielfalt der Anerkennungskul- tur im Land Berlin nur einige Beispiele der Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements im sozialen Bereich durch die Senatsverwaltung für Soziales genannt. Zweimal im Jahr verleiht der Berliner Senat an ver- diente Bürgerinnen und Bürger die "Berliner Ehrennadel für besonderes soziales Engagement" im Rahmen einer festlichen Veranstaltung im Berliner Rathaus. Personen, die sich durch mindestens zehnjährige, freiwillige Tätig- keit in Vereinen, Organisationen und Initiativen oder bei der Betreuung und Begleitung von Personen herausgeho- bene Dienste erworben haben, können hierfür bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vorge- schlagen werden. Ebenfalls im Rahmen einer Festveran- staltung im Berliner Rathaus wird vom Senator für Sozia- les gemeinsam mit der Beauftragten für Bürgerschaftli- ches Engagement zweimal jährlich der Berliner Freiwilli- genPass bzw. der Berliner SchülerFreiwilligenPass an engagierte Bürgerinnen und Bürger verliehen. Beide Festveranstaltungen drücken die Wertschätzung des Ber- liner Senats aus und tragen durch die Berichterstattung in den Berliner Medien zur Engagementförderung bei. Darüber hinaus unterstützt die Senatsverwaltung für Soziales das Bürgerschaftliche Engagement im Rahmen der Anerkennungskultur indirekt durch die fachliche Begleitung von Projektmaßnahmen aus sog. Lotterieerträ- gen. Diese Projektmaßnahmen umfassen Bewilligungen des Stiftungsrates der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin, z. B. für Advents- und Weihnachtsfeiern im Berli- ner Stadtgebiet sowie für Präsente für alte und arme Ber- liner Bürgerinnen und Bürger. Deren jährliche Vergabe erfordert in hohem Maße ehrenamtliche Mitarbeit und erkennt die vielfältigen Aktivitäten der ehrenamtlichen Stellen der Bezirke durch monetäre Zuwendung an. Dar- über hinaus werden auch sog. Dankeschön-Veranstaltun- gen mit ehrenamtlichem Hintergrund vom Senat unter- stützt. Im Jahr 2013 wurden allein im Geschäftsbereich Soziales 26 Projektmaßnahmen für diverse Dankeschön- Veranstaltungen, zum Beispiel für ehrenamtliche Be- suchsdienste, fachlich begleitet und für eine Unterstüt- zung aus Lotteriemitteln empfohlen. Mit den Kontaktstellen PflegeEngagement wurde seit 2010 eine bundesweit beispielgebende neue Infrastruktur zur Unterstützung von pflegeflankierendem Bürgerschaft- lichen Engagement etabliert, die ab 2014 weiter ausgebaut werden soll. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisa- tion einer Anerkennungskultur für die Aktiven. Eine be- sondere Form von Anerkennungskultur hat sich in den letzten beiden Jahren im Bereich häusliche Pflege mit der Woche der pflegenden Angehörigen etabliert. Die Ange- bote der Woche, die abseits des Pflegealltags Entspan- nung und Wohlbefinden stärken sollen, richten sich an Menschen, die ihre Partner, Eltern, Kinder oder Nachbarn begleiten und pflegen. Die öffentliche Präsenz der „Woche für pflegende Angehörige“ erhöht die Beachtung der häuslichen Pflege in der Berliner Politik, bei Unterneh- men und sozialen Akteursgruppen sowie der Gesellschaft insgesamt. Bestandteil des Konzepts ist die Vergabe des „Berliner Pflegebären“ an zehn Einzelpersonen oder Gruppen von Menschen, die sich liebevoll und mit hohem Engagement im privaten Bereich für die Unterstützung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in unter- schiedlichen Pflegezusammenhängen einsetzen. Sie wer- den stellvertretend geehrt für die große Gruppe der meist im Stillen handelnden Angehörigen, Nachbarn und Freunde. Ein weiteres Beispiel für die Förderung der Anerken- nungskultur ist die Unterstützung durch die Senatsverwal- tung für Soziales bei der Qualifizierung der Freiwilligen- agenturen mit Mitteln der Deutschen Klassenlotterie. Mit Hilfe dieser Qualifizierungsoffensive soll das Netzwerk der Freiwilligenagenturen gestärkt, die einzelnen Agentu- ren und ihre meist ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen me- thodisch qualifiziert, bundesweite Standards implemen- tiert und die Öffentlichkeitsarbeit, die Datenerhebung und -präsentation insbesondere im Internet vereinheitlicht und verbessert werden. Auch die im Jahr 2012 erstmals er- möglichte erweiterte Unterstützung der Arbeit von Lan- desseniorenbeirat und Landesseniorenvertretung durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für hauptamtliches Personal in der gemeinsamen Geschäftsstelle ist ein Bei- spiel für die Anerkennung bürgerschaftlichen Engage- ments. Diese Unterstützung kam der fachpolitischen Ar- beit der ausschließlich ehrenamtlich tätigen Seniorengre- mien unmittelbar zugute. Aber auch geldwerte Formen der Anerkennung wer- den durch den Senat unterstützt, so z. B. durch das Projekt „Mobil für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Berlin – kostenlose Einzelfahrscheine für Ehrenamtli- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 640 4 che, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Ältere und Geringverdienende“. Die S-Bahn Berlin und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unterstützen das ehrenamtliche Engagement Berliner Bürger, indem sie 10.000 kostenlose Einzelfahrscheine zur Verfügung stellen. Damit soll je- nen Menschen die notwendige Mobilität ermöglicht wer- den, die sich in ihrer Freizeit für das Wohl bedürftiger Menschen einsetzen, häufig aber selbst nur über ein knap- pes finanzielles Budget verfügen. Die gespendeten Fahr- scheine werden über den Paritätischen Wohlfahrtsverband an zwölf Nachbarschaftshäuser in den Kiezen verteilt. Sie kommen ehrenamtlichen Helfern zugute, die in 150 ge- meinnützigen Organisationen tätig sind. Der Kooperati- onsvertrag wurde erstmals für das Jahr 2010 vereinbart und findet nun bereits im vierten Jahr seine Anwendung. Die Senatsverwaltung für Soziales plant, bis 2015 ge- meinsam mit „Die Hilfsbereitschaft e.V.“ die Instrumente der Anerkennung für Bürgerschaftliches Engagement in Berlin zu erheben, zu systematisieren, fachlich zu unter- mauern und zu veröffentlichen. Aufgrund der besonderen Berücksichtigung der gesellschaftlichen Vielfalt werden insbesondere auch Menschen aus anderen Herkunftskultu- ren und ihre Organisationen in die Befragung einbezogen. Mit der Etablierung eines umfassenden Überblicks zu Formen der Anerkennung für Bürgerschaftliches Enga- gement sollen Einrichtungen in ihrer Wertschätzungskul- tur für Freiwillige unterstützt werden. Gleichzeitig soll ein nachhaltiger Diskurs über die Bedeutung der Anerken- nung im Bürgerschaftlichen Engagement befördert wer- den. 9. An welchen Stellen (organisatorisch und inhaltlich) bestehen nach Auffassung des Senats Defizite in der der- zeitigen Förderstruktur für den unter 6. definierten Kom- plex? Welche Maßnahmen organisatorischer und inhaltli- cher Art plant der Senat, um diese Defizite zu beseitigen? Zu 9: Zur Weiterentwicklung der Anerkennungskultur wurde am 26. September 2012 eine Arbeitsgruppe ge- gründet. Arbeitsschwerpunkte der von der Senatsverwal- tung für Gesundheit und Soziales geleiteten „Arbeitsgruppe Anerkennungskultur“, die aus Vertreterinnen und Vertretern sowohl verschiedener Senatsverwaltungen als auch zivilgesellschaftlicher Organisationen besteht, sind die Analyse der Berliner Anerkennungskultur, die Evalu- ierung bestehender Anerkennungsinstrumente, ein umfas- sender Erfahrungs- und Ideenaustausch sowie die Wei- terentwicklung einzelner Instrumente und die Initiierung neuer Formen der Anerkennung. Die Ergebnisse der AG Anerkennungskultur fließen in die Arbeit der AG Bürger- gesellschaft ein. Berlin, den 30. Oktober 2013 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Dunger-Löper Staatssekretärin für den Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Okt. 2013)