Drucksache 17 / 12 648 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 10. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2013) und Antwort Klare Fakten statt Stimmungsmache Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie vielen Asylanträgen wurde in Berlin im Jahre 2012 stattgegeben? Zu 1.: Das Land Berlin ist nicht zuständig für die Bearbeitung von Asylanträgen, diese bearbeitet ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Frage kann deshalb nicht beantwortet werden. 2. Welche Kosten entstehen dem Land Berlin durch einen Asylbewerber und wie hoch sind diese (Bitte getrennt tabellarisch auflisten auch nach allgemeinem Kostenaufwand wie bspw. Verwaltungsaufwand bei Haupt- und Bezirksverwaltung, sozialpädagogische Betreuung, Sicherheitsdienstleistungen und individuellen Kosten wie bspw. Gesundheitsvorsorge, Krankenbe-handlung und Beschulung)? Zu 2.: In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für die Leistungsgewährung an Asylbewerberinnen und Asylbewerber zuständig, während die Bezirksämter im Wesentlichen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungs- gesetz (AsylbLG) zuständig sind, die eine Duldung oder humanitäre Aufenthaltserlaubnis besitzen oder die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Kostenart Durchschnittliche Kosten pro Person/Mon. Asylbewerberleistungsgesetz Grundleistungen nach § 3 AsylbLG 1 - für Alleinstehende - Ehegatten/Lebenspartner jeweils - Haushaltsangehörige ab 19. Lebensjahr - ab 15. bis 18. Lebensjahr - ab 7. bis 14. Lebensjahr - bis 6. Lebensjahr 354 € 318 € 283 € 274 € 242 € 210 € Unterkunft 467,81 €2 Medizinische Versorgung - 3 Sonstige Leistungen, Mehrbedarfe, Leistungen in besonderen Lebenslagen - 3 Arbeitsgelegenheiten rd. 90 € Sonstige Kosten beim LAGeSo Verwaltungsaufwand/LAGeSo insgesamt 4 229 € davon: Personalkosten für den Sozialdienst im LAGeSo 5 2,96 € Kosten des Sicherheitsdienstes im LAGeSo 1,13 € Kosten der Beschulung Anteilige Kosten für eine Lehrkraft pro Neuzugang ohne Deutschkenntnisse 6 rd. 580,- € Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 648 2 1 Die große Mehrheit der Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhält laufende Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Die Bemessung orientiert sich entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes weit- gehend an den Regelbedarfen in der Sozialhilfe. 2 Durchschnittliche monatliche Kosten der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft;. 3 Diese Leistungen können individuell sehr unterschiedlich ausfallen, so dass die Bildung eines Durchschnittswertes nicht seriös ist. Auch erfolgt die Abrechnung eines Teils der Leistungen zeitversetzt über das Ende eines oder mehrerer Haushaltsjahre hinweg. 4 In den für das LAGeSo aus der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelten Werten sind Personal- und Sachkosten, Sprachmittlerkosten, sämtliche Gemeinkosten (z.B. Betriebskosten), Infrastrukturkosten sowie Umlagen enthalten. 5 Die Kosten für die sozialpädagogische Betreuung durch die Sozialdienste in den Gemeinschaftsunterkünften können nicht ermittelt werden. 6 Die allgemeinen Kosten der Beschulung eines nicht deutschsprachigen Kindes können nicht beziffert werden. 3. Wie lange dauert durchschnittlich ein Asylverfahren ? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. Berlin, den 27. September 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2013)