Drucksache 17 / 12 649 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 10. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. September 2013) und Antwort Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Nota- re vom 26.06.2013 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist beabsichtigt, im Zuständigkeitsbereich des Lan- des Berlins eine gesetzliche Festschreibung der alleinigen Zuständigkeit der Notare für die Beurkundung von Erb- scheinanträgen vorzunehmen (sog. Opt.-In-Klauseln)? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbrau- cherschutz prüft, ob von der durch das Gesetz zur Über- tragung von Aufgaben im Bereich der Freiwilligen Ge- richtsbarkeit auf Notare eingeführten Länderöffnungs- klausel in Artikel 239 Einführungsgesetz zum Bürgerli- chen Gesetzbuch (EGBGB) Gebrauch gemacht werden soll und in Berlin Kompetenzen hinsichtlich der Anträge auf Erteilung eines Erbscheins von den Gerichten auf die Notarinnen und Notaren übertragen werden sollen. Der- zeit werden die beteiligten Fachkreise angehört. 2. Wie ist die Haltung des Senats zu der möglichen Schaffung einer sogenannten isolierten Grundbuchein- sicht? Zu 2.: In dem durch das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare eingeführten und am 1. September 2013 in Kraft getretenen § 133a Grundbuchordnung (GBO) wird klar- gestellt, dass Notarinnen und Notare die Kompetenz zur „isolierten“, d. h. von Beurkundung und Beratung unabhängigen , Grundbucheinsichten haben. Diese Regelung kann von der jeweiligen Landesregierung durch Rechts- verordnung abbedungen werden („opt-out“, § 133a Abs. 5 GBO). Der Senat sieht derzeit keinen Anlass, die „isolierte Grundbucheinsicht“ durch Notarinnen und Notare in Berlin wieder abzuschaffen. Berlin, den 29. September 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Okt. 2013)