Drucksache 17 / 12 651 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 09. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. September 2013) und Antwort Videoüberwachung und Sicherheitsmaßnahmen bei der Berliner S-Bahn Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Se- nat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Ant- wort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die DB AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermit- telt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben: Frage 1: Wie viele eigene, externe und Sicherheitsmit- arbeiter der DB AG waren in den Jahren 2010, 2011, 2012 und sind derzeit im Auftrag der S-Bahn Berlin GmbH im Einsatz? Antwort zu 1: Derzeit werden in Berlin seitens der Deutschen Bahn im Rahmen der unternehmerischen Ver- antwortung insgesamt 550 Sicherheitskräfte beschäftigt, von denen ca. 295 in einem Zeitraum von 24 Stunden im Bereich des S-Bahnnetzes, d.h. in allen Fahrzeugen und in allen angefahrenen Bahnhöfen zum Einsatz kommen. Seit 2009 ist die Zahl der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leicht angestiegen, zumal bei Veranstaltungen oder Großlagen zusätzliche Kräfte zum Einsatz kommen. Frage 2: Auf wie vielen S-Bahnhöfen war jeweils in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und ist aktuell Stati- onspersonal im Einsatz und plant die S-Bahn Berlin GmbH den Einsatz von Stationspersonal auf weiteren S- Bahnhöfen und wenn ja, bis wann und auf welchen S- Bahnhöfen? Antwort zu 2: Zur Gewährleistung der Sicherheit auf Bahnhöfen und in Zügen setzt die DB weiterhin auf die hohe Personalpräsenz der Bundespolizei sowie ergänzend von DB-eigenen Sicherheitskräften und Servicepersonal. Eine Erhöhung des täglich eingesetzten Sicherheitsperso- nals im Bereich der S-Bahn ist derzeit nicht vorgesehen und aufgrund der derzeitigen Lagebeurteilung auch nicht notwendig. Der Einsatz der Sicherheitskräfte richtet sich nach erkannten Schwerpunkten und der aktuellen Sicher- heitslage, bei Veränderungen der Sicherheitslage werden kurzfristig weitere Sicherheitskräfte dem Bedarf entspre- chend eingesetzt. Des Weiteren wird kontinuierlich der Ausbildungs- und Weiterbildungsstand der eingesetzten Sicherheitspersonale verbessert. Frage 3: Plant die S-Bahn Berlin GmbH die a) 120 mobilen Kräfte zu erhöhen und b) die derzeit auf sechs S- Bahnhöfen eingesetzten Sandstreifen auf weitere S- Bahnhöfe auszuweiten und wenn ja, bis wann und auf welchen S-Bahnhöfen? Antwort zu 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 4: Welche S-Bahnhöfe sind mit Überwachungs- kameras ausgestattet und welche weiteren S-Bahnhöfe sollen bis wann mit Überwachungskameras ausgestattet werden? Antwort zu 4. Die im Verantwortungsbereich der DB Station&Service AG stehenden sog. „Mischbahnhöfe“ Ostbahnhof, Alexanderplatz, Friedrichstraße, Hauptbahn- hof, Zoologischer Garten, Spandau, Gesundbrunnen, Potsdamer Platz und Südkreuz sind auf den Bahnsteigen und im Gebäude mit Überwachungskameras ausgestattet. Überwachungsschwerpunkte werden in Abstimmung mit der Bundespolizei an den jeweiligen örtlichen Gegeben- heiten ausgerichtet und definiert, wobei vorrangig die Zugangsbereiche mit ihren Treppen und Aufzügen sowie die Verkehrsbereiche mit Tunneln und Bahnsteigen über- wacht werden. Die Aufzeichnung erfolgt durch die Bun- despolizei, die einzig hierauf Zugriff hat. Auf weiteren Bahnhöfen kommen Kamerasysteme zum Einsatz, die in erster Linie betriebliche Aufgaben unterstützen, z.B. die Zugabfertigung am Bahnsteig oder die Lage vor oder in Aufzügen aufzeichnen etc.. Dabei werden Videoanlagen genutzt, ohne dass es sich dabei um spezifische Überwachungskameras handelt. Denn die Hardware, die den Triebfahrzeugführenden bzw. dem Aufsichtspersonal bei der betrieblichen Aufgabe des Ab- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 651 2 fertigens unterstützt, ist darauf ausgelegt, entlang des Zuges auch in gekrümmten Verkehrsstationen die Türen und die Bahnsteigkante zu beobachten, so dass der ord- nungsgemäße Abschluss des Ein- und Ausstiegs von Fahrgästen festgestellt werden kann. Diese Technik ist nicht für eine Überwachung der gesamten Infrastruktur ausgelegt, d.h. ununterbrochen weitwinklige Bilder auf- zuzeichnen und dauerhaft zu speichern bzw. diese Bilder permanent IT- oder personalgestützt zu monitoren, wie es im Rahmen einer Überwachung praktiziert wird. Dennoch leisten sie aber einen Beitrag für das integrierte Sicher- heitskonzept. Abgesehen von den Überwachungskameras auf den Mischbahnhöfen werden zur Zugabfertigung durch Auf- sichten im Rahmen der Fernüberwachung auf 35 Statio- nen Videoanlagen betrieben und für die Beaufsichtigung von Aufzügen auf weiteren 22 Stationen an bzw. in Auf- zügen Bilder erfasst. Die Ausstattung mit Videoanlagen für „ZAT-FM“ (Zugabfertigung durch den Triebfahrzeugführer -Fahrzeugmonitor) ist gesondert in der Antwort zur Frage 9 dargestellt. Frage 5: Welche Bahnsteige welcher S-Bahnhöfe sind mit Überwachungskameras ausgestattet und welche wei- teren Bahnsteige welcher S-Bahnhöfe sollen bis wann mit Überwachungskameras ausgestattet werden? Antwort zu 5: Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 6: Zu welchen konkreten Ergebnissen kamen die Verhandlungen zwischen der DB AG, der S-Bahn Berlin GmbH und dem Berliner Senat zur Finanzierung des Ausbaus der Videoüberwachung auf weiteren S- Bahnhöfen und/oder S-Bahnsteigen? Antwort zu 6: Es gibt keine konkrete Vereinbarung unter Beteiligung des Berliner Senats zur Finanzierung des Ausbaus von Videotechnik. Die DB AG teilt darüber hinaus mit: „Die Installation neuer Überwachungstechnik wird aber derzeit gemeinsam von der Bundespolizei und der Deutschen Bahn AG für das S-Bahn Netz in Berlin geplant: Die dafür infrage kommenden Bahnhöfe werden gerade anhand polizeili- cher und bahnbetrieblicher Kriterien gemeinsam ausge- wählt, priorisiert und projektiert. Die Gespräche dauern noch an, so dass aktuell weder Zeithorizont, Finanzie- rungsmodalitäten oder Standorte genannt werden kön- nen.“ Frage 7: Auf welchen S-Bahnhöfen können die bereits installierten Überwachungskameras den gesamten S- Bahnhof überwachen? Antwort zu 7: Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 8: Auf welchen S-Bahnsteigen welcher S- Bahnhöfe können die bereits installierten Überwachungs- kameras die volle Breite und Länge der Bahnsteige (sic!) überwachen? Antwort zu 8: Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 9: Auf welchen S-Bahnhöfen ist das „ZAT- FM“-Verfahren (Zugabfertigung durch den Triebfahrzeugführer -Fahrzeug-Monitor) derzeit im Einsatz, auf welchen weiteren S-Bahnhöfen wird das „ZAT-FM“ wann konkret eingeführt und wird mit der Einführung des „ZAT-FM“ auf weiteren S-Bahnhöfen das dortige Stationspersonal abgezogen? Antwort zu 9: Das Abfertigungsverfahren ZAT-FM hat zwischenzeitlich den Prozess der Typzulassung durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) erfolgreich abgeschlos- sen. Im Rahmen der Erprobung für das Zulassungsverfah- ren wurde das Verfahren bereits an den Stationen Lands- berger Allee, Storkower Straße, Sonnenallee, Tempelhof und Schöneberg (Ring) implementiert. Es ist geplant, das neue Abfertigungsverfahren an weiteren 78 Stationen einzuführen, wofür aktuell die Bauplanungen erstellt werden mit dem Ziel, im Frühjahr 2014 die Bauphase zu starten und voraussichtlich Ende 2015 abschließen zu können. Das Verfahren wird dann im Wesentlichen an Stationen eingesetzt, wo heute die Zugabfertigung noch durch eine örtliche Aufsicht durchgeführt wird, die dann vor Ort abgezogen bzw. auf 21 sog. „Stammaufsichtsarbeitsplätzen “ eingesetzt wird als Rückfallebene für die Zugabfertigung und zur Steuerung der Kundeninformati- on bei Großstörungen. Zusätzlich sind weiterhin mobile Aufsichten und Servicemitarbeiterinnen und Servicemit- arbeiter überall im System der S-Bahn Berlin GmbH unterwegs und auch kurzfristig dort einsetzbar, wo sie z.B. wegen Schienenersatzverkehr oder im Großstörungs- fall besonders benötigt werden. Frage 10: Trifft es zu, dass die Kameras des „ZAT- FM“ nur dann anspringen, wenn ein Zug am entsprechenden Bahnsteig einfährt? Antwort zu 10: Triebfahrzeugführenden werden die für die Abfertigung erforderlichen Bilder in dem Zeitraum angezeigt, in dem sie tatsächlich benötigt werden. Mitar- beitenden der sog. Stammbahnhöfe ist es aber jederzeit möglich, sich Bilder von Kameras auf den Monitor„ aufschalten “ zu lassen und sich dadurch ein Bild von der Lage vor Ort zu machen. Frage 11: Wie lang werden die Videobilder im Rah- men des „ZAT-FM“ gespeichert und ist sichergestellt, dass die Aufnahmen gemäß Berliner Landesgesetzgebung nach maximal 48 Stunden gelöscht werden, insofern die Polizei das Videomaterial nicht innerhalb dieser 48 Stun- den zur Strafverfolgung anfordert? Antwort zu 11: Die Anlagen für „ZAT FM“ werden die Daten für 48 Stunden speichern, sobald die vorange- hende datenschutzrechtliche Prüfung des Verfahrens abgeschlossen ist. Dann können seitens der Ermittlungs- behörden die Aufzeichnungen eingesehen und gesichert werden, bevor sie im Rahmen des Ringspeicherverfahrens nach 48 Stunden durch Überschreibung vernichtet wer- den. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 651 3 Frage 12: Teilt die Geschäftsführung der S-Bahn Ber- lin GmbH die Auffassung, dass es nur unzureichend ist, lediglich die Bahnsteigkante mit einer Videokamera im Rahmen des „ZAT-FM“ (und ggf. nur bei der Zugeinfahrt ) zu überwachen und wenn ja, wie will die Geschäfts- führung der S-Bahn Berlin GmbH sicherstellen, dass auch mehr als die Bahnsteigkante überwacht wird? Antwort zu 12: Nein, die Geschäftsführung der S- Bahn Berlin GmbH teilt diese Auffassung nicht. Frage 13: Wie viele S-Bahnen welcher Baureihe sind inzwischen mit Videokameras ausgestattet und wann werden wie viele weitere S-Bahnen welcher Baureihe mit Videokameras ausgestattet? Antwort zu 13: Das Wagenmaterial der S-Bahn Berlin GmbH ist nicht mit Videokameras ausgestattet. Frage 14: Hat die Geschäftsführung der S-Bahn Berlin GmbH ihre Einstellung dahingehend geändert, Altfahr- zeuge doch nachträglich mit Videokameras auszustatten und wenn ja, bis wann und wie viele Altfahrzeuge? Antwort zu 14: Eine Nachrüstung der vorhandenen Fahrzeugflotte ist technisch äußerst schwierig und er- scheint unverändert risikobehaftet und daher nicht realis- tisch. Frage 15: Wie viele Werkstätten hatte die S-Bahn Ber- lin GmbH in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und hat sie derzeit in Betrieb mit jeweils wie vielen Mitarbeitern in den genannten Jahren? Antwort zu 15: Um Rückschlüsse auf die Produktivi- tät der Werkstätten der S-Bahn Berlin zu vermeiden, beantwortet die S-Bahn Berlin GmbH diese Frage mit Blick auf die laufende Ausschreibung nicht. Frage 16: Wie viele Gewaltvorfälle im Zuständig- keitsbereich der S-Bahn Berlin GmbH gab es in den Jah- ren 2009, 2010, 2011, 2012 und im 1. Halbjahr 2013? Antwort zu 16: Die DB AG verweist auf die Angaben der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2012, die jährlich fortgeschrieben wird (http://www.berlin.de/sen/inneres/sicherheit/statistiken/in dex.html). In dieser Statistik ist die „Kriminalität im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)“ als Sonderthema aufgeführt. Hier werden für den ÖPNV bestimmte Straftaten und Straftatengruppen der Landes- und Bundespolizei in der Darstellung zusammengefasst (S. 160 ff), um so einen umfassenderen Überblick zu den Straftaten im ÖPNV zu ermöglichen. Eine differenzierte Darstellung nach Zuständigkeiten im Bereich der Deut- schen Bahn AG (Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen) ist aber weiterhin nicht möglich. Darüber hinaus sind in Statistik auch alle Straftaten, die bei dritten Eisenbahnverkehrsunternehmen begangen wurden, enthalten. Zu einer ggf. bestehenden unternehmensinternen Er- fassung von Gewaltvorfällen im Zuständigkeitsbereich der S-Bahn Berlin GmbH übermittelt die DB AG keine Informationen. Frage 17: Wird die DB AG als Mutterunternehmen der S-Bahn Berlin GmbH Mittel für die Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen auf den S-Bahnhöfen und in den S-Bahnen bereitstellen, wie hoch werden diese Mittel sein, welche Maßnahmen sollen damit bis wann konkret umgesetzt werden und mit welchem Eigenanteil wird sich die S-Bahn Berlin GmbH daran beteiligen? Antwort zu 17: Das Bundesministerium des Innern und die Deutsche Bahn AG haben eine Grundsatzver- einbarung zu Ausbau und Modernisierung der Video- überwachung und -aufzeichnung an Bahnhöfen abge- schlossen. In den kommenden sechs Jahren sollen in das bundesweite Programm rund 36 Millionen Euro einge- bracht werden, wobei eine genaue Aufteilung der Mittel auf die jeweiligen Bundesländer derzeit erarbeitet wird. Als weiteres Ausbauprojekt wurde bereits zu Frage 6 das Engagement der Bundespolizei und der Deutschen Bahn AG vorgestellt. Darüber hinaus werden seitens der Deutschen Bahn AG in Berlin kontinuierlich geschäftsfeldübergreifend umfangreiche Maßnahmen zur Gewährleistung und Erhö- hung der objektiven und subjektiven Sicherheit umge- setzt. Deren Ausgestaltung wird in gemeinsamen Gesprä- chen u.a. mit dem Berliner Senat abgestimmt. Außerdem ist eine bundesweite Regelung geplant, um die Aufgaben- verteilung und die Zuständigkeiten in der Sicherheit im ÖPNV zwischen Deutscher Bahn AG, Bundesministeri- um des Inneren und Bundespolizei zu strukturieren. Hier- zu laufen derzeit intensive Gespräche zwischen den Betei- ligten. Auch die Investition der Deutschen Bahn AG von etwa 24 Millionen Euro in die Weiterentwicklung der 3- S-Zentralen, die für Sicherheit, Sauberkeit und Service stehen, zahlt auf die Sicherheit an den Bahnhöfen ein. Berlin, den 27. November 2013 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dez. 2013)