Drucksache 17 / 12 655 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 17. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. September 2013) und Antwort Partizipationsprogramm: Wie lief das Interessenbekundungsverfahren? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Bewerbungen sind bis zum 15. Septem- ber eingegangen? Zu 1.: Fristgerecht sind nach dreimonatiger Frist bis zum 15. September 2013 142 Bewerbungen für eine För- derung aus dem Berliner Partizipations- und Integrations- programm 2014/2015 eingegangen. 2. Wie viele Bewerbungen kommen von Organisati- onen, die bisher nicht aus dem Partizipationsprogramm (Einzelplan 09, derzeit Titel 68410) gefördert wurden? Zu 2.: 112 Bewerbungen kommen von Organisatio- nen, die 2013 nicht aus dem Integrationsprogramm geför- dert wurden. 3. Wie viele Organisationen sind Migrantenorganisa- tionen und welche Definition wird diesem Begriff zu- grunde gelegt? Zu 3.: 113 Organisationen sind nach eigener Einschät- zung Migrantenorganisationen. Gefragt war, ob die Orga- nisation einen Vorstand hat, der mehrheitlich aus Perso- nen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Ber- liner Partizipations- und Integrationsgesetzes besteht. 4. Wie viele Tandems aus Migrantenorganisationen und anderen Organisationen haben sich beworben? Wie viele „herkunftsübergreifende Kooperationen“ haben sich beworben? Wie viele Organisationen haben sich jeweils für die drei „Handlungsfelder“ beworben? Zu 4.: Insgesamt haben sich 68 Tandem-Projekte be- worben (davon 46 von Migrantenorganisationen). Die Frage der Anzahl der herkunftsübergreifenden Kooperati- onen und die Frage der Zuordnung zu den Handlungsfel- dern lässt sich im Rahmen der Beantwortung einer Klei- nen Anfrage nicht beantworten, da der Verwaltungsauf- wand hierfür zu groß wäre. 5. Wie viele der Bewerber_innen bekommen auch aus anderen Senatsabteilungen eine Förderung? 6. Wie viele Bewerberinnen haben früher aus anderen Senatsabteilungen Förderungen erhalten (bitte für 2005 bis heute angeben)? Zu 5. und 6.: Der Ermittlung der nachgefragten Anga- ben ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen An- frage nicht zu leisten, da der Verwaltungsaufwand hierfür zu groß wäre. Entsprechende Abfragen zu einzelnen Trägern sind grundsätzlich über die Zuwendungsdatenbank des Senats möglich: http://www.verwalt- berlin.de/sen/finanzen/haushalt/zuwendungen.html 7. Warum muss eine „Erläuterungen, warum keine Förderung aus dem zuständigen Fachressort erfolgen kann,“ erbracht werden? Waren die anderen Fachressorts bereit und in der Lage den Bewerber_innen solche Erläu- terungen auszustellen? Warum wird das sonst übliche Verfahren bei Nachrangigkeitsprüfungen umgekehrt und den Bewerber_innen das Erbringen dieser Erläuterungen aufgebürdet? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 655 2 Zu 7.: Diese Erläuterungen der Bewerberin oder des Bewerbers – nicht von anderen Fachressorts - sind für die Fachverwaltung erforderlich gewesen um einschätzen zu können, ob das Partizipations- und Integrationsprogramm tatsächlich für das beantragte Projekt das geeignete Pro- gramm ist oder ob nicht andere Senatsprogramme greifen könnten. Das Erbringen dieser Erläuterung (ein Kreuz im Bewerbungsformular zu setzen) hält der Senat für zumut- bar. Dieses Verfahren war auch deshalb angezeigt, da hierdurch Bewerberinnen und Bewerber auf fachlich zuständige Verwaltungen rechtzeitig aufmerksam wurden und damit die Möglichkeit erhielten, auf diese zuzugehen. 8. Den MSO wurde auf der Informationsveranstal- tung zum Bewerbungsverfahren mitgeteilt, dass eine institutionelle Förderung von Migrantenorganisationen aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich sei: Wo- rauf bezieht sich diese Aussage? Zu 8.: Grundsätzlich können auch Migrantenorganisa- tionen institutionell gefördert werden. Im Rahmen der Berliner Partizipations- und Integrationsprogramms stellt die Projektförderung jedoch die haushaltsrechtlich zutref- fende Zuwendungsart dar. Berlin, den 25. Oktober 2013 In Vertretung Barbara L o t h _______________________ Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2013)