Drucksache 17 / 12 666 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 18. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2013) und Antwort Warum schafft der Senat durch Untätigkeit Chaos im Schornsteinfegerhandwerk? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gründe gibt es, dass 9 Kehrbezirke bis heute nicht neu vergeben wurden, obwohl die Bewer- bungsfristen bereits vor bis zu 9 Monaten geendet haben und ausreichend Bewerbungen vorliegen? Antwort zu 1: Knappe Personalressourcen führen zu Verzögerungen, die aber wegen bestehender Kehrbezirks- Vertreterregelungen nicht zu Missständen führen. Frage 2: Wer führt vor dem Hintergrund der nicht be- setzten Kehrbezirke derzeit die turnusmäßigen Schorn- steinfegerarbeiten in diesen Kehrbezirken aus? Antwort zu 2: Für die nicht besetzten Kehrbezirke existieren Vertretungsregelungen. Frage 3: Hält der Senat dieses Verfahren für kunden- freundlich? Antwort zu 3: Für die Kundschaft entstehen durch die- ses Verfahren keine Nachteile. Frage 4: Warum hat der Senat bis heute keine Verord- nung über das Neuvergabeverfahren der Kehrbezirke erlassen, obwohl voraussichtlich 159 Kehrbezirke zum 1. Januar 2015 neu vergeben sein müssen? Antwort zu 4: Die Schornsteinfegerausschreibungs- und Auswahlverordnung regelt keine Verfahren zur Neu- besetzung 2015. Diese Regelungen müssen durch den Bund mit einer Änderung des Schornsteinfegerhand- werksgesetzes geschaffen werden. Frage 5: Wie bewertet der Senat, dass alle Schorn- steinfegermeister vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtsunsicherheit ihre Gesellen unter Wahrung der Kündigungsfrist im kommenden Jahr entlassen müssen, da unklar ist, ob sie ihren Kehrbezirk behalten, weil sie den Ausgang des Bewerbungsverfahren nicht vorhersehen können und sie deshalb nicht wissen können, ob sie ihre Gesellen weiter beschäftigen können, zumal sich mit großer Wahrscheinlichkeit neben den jetzigen Inhabern der Kehrbezirke auch zahlreiche Gesellen bewerben wer- den? Antwort zu 5: Zu diesem arbeitsrechtlichen Problem fehlt dem Senat jegliche Einflussmöglichkeit. Frage 6: Wie bewertet der Senat, dass es selbst bei so- fortigem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift zur Neuvergabe der Kehrbezirke und dem sofortigen Beginn des Bewerbungsverfahrens eine sportliche Herausforde- rung wäre, das Verfahren für alle 159 Kehrbezirke so rechtzeitig abzuschließen, dass die Schornsteinfeger auf die Kündigung ihrer Gesellen verzichten könnten? Antwort zu 6: Der Senat geht von einem rechtzeitigen Abschluss der Verfahren zur Neubesetzung 2015 aus. Frage 7: Wann wird der Senat die neue Verordnung erlassen? Antwort zu 7: Der Erlass der Schornsteinfegeraus- schreibungs- und Auswahlverordnung wird voraussicht- lich im 1. Quartal 2014 erfolgen. Frage 8: Wird der Senat durch entsprechende Ausge- staltung der Kehrbezirksgrenzen zeitnah sicherstellen, dass ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger seine hoheitlichen Aufgaben kostendeckend ausüben kann? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 666 2 Antwort zu 8: Eine Auskömmlichkeit der Kehrbezirke ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Bei Bekanntwerden der Tatsache, dass Kehrbezirke nicht mehr wirtschaftlich zu bearbeiten sind, wird der Senat eine Auflösung in Erwägung ziehen. Frage 9: Wie viele Personalstellen in der Verwaltung gibt es derzeit für die Bearbeitung der Regelungen für das Schornsteinfegerhandwerk? Antwort zu 9: Eine Stelle, die jedoch auch mit anderen Aufgaben (Gruppenleiter) betraut ist. Frage 10: In welchem Umfang hat sich der Personal- umfang hierfür in den letzten zehn Jahren verändert? Antwort zu 10: Der Personalumfang hat sich nicht verändert. Frage 11: In welchem Umfang haben sich die Aufga- ben in diesem Bereich in den letzten 10 Jahren verändert und welche aufgabenkritischen Erkenntnisse wurden dort gewonnen? Antwort zu 11: Durch das Schornsteinfeger- Handwerksgesetz ist die Besetzung von Kehrbezirken wesentlich aufwendiger geworden. Ferner ist eine Anzahl zusätzlicher Aufgaben dadurch hinzugekommen. Aufga- benkritische Erkenntnisse spielen keine Rolle da hier ausschließlich gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wahrgenommen werden. Frage 12: Wie bewertet der Senat die gegenwärtige Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Verwaltung in diesem Aufgabengebiet? Antwort zu 12: Die Personalsituation ist trotz des grö- ßeren Bearbeitungsaufwands unverändert geblieben, die Leistungsfähigkeit der Verwaltung ist aber grundsätzlich gegeben. Bisher sind behauptete und befürchtete Miss- stände nicht eingetreten. Berlin, den 08. Oktober 2013 In Vertretung Christian G a e b l e r ...................................... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Okt. 2013)