Drucksache 17 / 12 669 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 09. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2013) und Antwort Verkleinerung des Vorstandes bei den Wasserbetrieben Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum wurde bei der Verkleinerung des Vorstan- des der BWB gerade die Kompetenz des eigentlichen Fachvorstandsmitglieds, des technischen Vorstands der BWB, der immer von der öffentlichen Seite vorgeschla- gen wurde, eingespart? Zu 1: Hierzu verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 1. und 2. der Kleinen Anfrage 17/12 097. 2. Nach den Teilprivatisierungsverträgen, der Sat- zung der BWB sowie der GO des Vorstandes sind bei den BWB vier Vorstandsmitglieder vorgesehen, von denen zwei Vorstandsmitglieder vom Land Berlin und zwei von den Privaten vorzuschlagen sind. Ist die Reduzierung der Vorstandssitze bei den BWB mit einer Veränderung die- ser Regelungen verbunden? Wenn ja, warum wurde diese Änderung nicht gegenüber den Berliner Bürgerinnen und Bürgern gemäß dem Offenlegungsgesetz öffentlich ge- macht? Zu 2.: Aufgrund der Verkleinerung des Vorstandes der Berliner Wasserbetriebe (BWB) in der Sitzung des Auf- sichtsrats am 30.04.2013 von vier auf drei Vorstandsmit- glieder wurde die Geschäftsordnung des Vorstandes ent- sprechend angepasst. Weitere eventuell notwendige Rege- lungsanpassungen werden nach dem erfolgten vollständi- gen Rückkauf der RWE Veolia Beteiligungsgesellschaft mbH (RVB) vorgenommen. Im Übrigen fallen die Sat- zung und die Geschäftsordnung des Vorstandes der BWB nicht unter das Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. 3. Gibt es mündliche oder schriftliche Nebenabreden zur neuen Vorstandsregelung? Wenn ja, wie sehen diese aus? Zu 3.: Im Rahmen der Wiederbestellung zum Vor- standsvorsitzenden der BWB wurde mit Wirkung vom 01.07.2013 ein Vertrag mit Herrn Jörg Simon geschlos- sen. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Frage 2. der Kleinen Anfrage 17/12 119. 4. Ist das doppelte Stimmrecht des Vorsitzenden des Vorstandes der BWB im Konfliktfall im Vorstand erhal- ten geblieben? Zu 4.: Ja. Bei einem aus drei Personen bestehenden al- so ungerade besetzten Vorstand ist diese Regelung jedoch nunmehr ohne Bedeutung. 5. Führte die Verkleinerung des BWB-Vorstandes von vier auf drei Vorstandsmitglieder zu einer Stärkung des Einflusses der Vertreter der privaten Anteilseigner? 8. Wie passt es zusammen, dass einerseits mit dem Rückkauf der RWE-Anteile von 24,95% an den BWB im Herbst 2012 der öffentliche Einfluss des Landes bei den BWB nach Aussage des Senats gestärkt werden sollte, andererseits aber der Anteil der von privater Seite vorzu- schlagenden Vorstandsmitglieder vergrößert wurde? Zu 5. und 8.: Hierzu verweise ich auf die Beantwor- tung der Frage 5. der Kleinen Anfrage 17/12 119. 6. Ist die Änderung darauf zurückzuführen, dass der hoheitliche Abwasserbereich in aller Stille seit einiger Zeit ebenfalls unter die betriebliche Herrschaft der Priva- ten gelangt ist? Zu 6.: Nein. 7. Warum sind das Berliner Abgeordnetenhaus und die Öffentlichkeit darüber nicht umfassend informiert worden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 669 2 Zu 7.: Entfällt, vgl. hierzu Antwort zu 6. Im Übrigen wird das Abgeordnetenhaus von Berlin über den Gesamt- vorgang Rückkauf der Veolia-Anteile an der RVB, insbe- sondere den Verfahrensstand regelmäßig informiert. 9. Werden oder wurden Menschen, die den Berliner Wassertischen angehören oder nahe stehen, wie die Flug- hafengegner vom Verfassungsschutz beobachtet? Wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies geschehen? Zu 9.: Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/12149 vom 29. Mai 2013 ausgeführt, liegt die Be- obachtung zivilgesellschaftlicher Protestformen im demo- kratischen Dialog nach § 5 Abs. 1 und 2 Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin (VSG Bln) nicht im Aufga- benbereich des Berliner Verfassungsschutzes. Berlin, den 02. Oktober 2013 In Vertretung Henner B u n d e .................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Okt. 2013)