Drucksache 17 / 12 672 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 18. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. September 2013) und Antwort VISOCORE ® Verify - AusweisinhaberInnen unter Generalverdacht? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über das Pro- gramm "VISOCORE® Verify" der Bundesdruckerei, insbesondere über die mögliche Einführung der Geräte "VISOTEC® Expert 600" oder ähnlicher Geräte in Berli- ner Behörden mit denen die Echtheit von Ausweisdoku- menten geprüft werden sollen? Zu 1.: Dem Senat sind das Programm und die Geräte bekannt. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat der Erprobung in mehreren Verwaltungen zugestimmt. 2. In welchen Bezirken und Behörden werden ent- sprechende Geräte dieses Programms eingesetzt? Zu 2.: Folgende Bezirke erproben die Visocore-Ge- räte: Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Treptow- Köpenick. Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegen- heiten ist die Abteilungen IV Ausländerangelegenheiten und demnächst auch die Abteilung III Verkehrsangele- genheiten in der Erprobung. Bei der Polizei betreibt das Landeskriminalamt (LKA) KT 32 diese Geräte. 3. Auf welcher Rechtsgrundlage kann im Rahmen dieses Programms die Überprüfung der Echtheit von Ausweisdokumenten in den jeweiligen an dem Programm teilnehmenden Behörden - insbesondere in den Bezirks- ämtern - stattfinden? Wie begründet sich die Zuständig- keit der jeweiligen Behörde sowohl für herkömmliche als auch für biometriegestützte Papiere? Zu 3.: Die Prüfung der Echtheit der Ausweisdokumen- te stellt grundsätzlich eine notwendige Handlung dar und wird insbesondere bei der Prüfung auf Gewährung staatli- cher Leistungen auch anerkannt. Für jede Beantragung einer staatlichen Leistung benötigt man ein gültiges Aus- weisdokument. Gem. §§ 267 ff Strafgesetzbuch stellt die Nutzung von gefälschten Dokumenten zudem eine straf- bare Handlung dar. Insoweit liegt die Prüfung auf Echt- heit in der Natur der Sache. 4. Nach welchen Kriterien sind nach Vorstellung der Bundesdruckerei und der des Senats diejenigen Ausweis- inhaberInnen auszuwählen, deren Dokumente überprüft werden sollen? Gibt es hierzu bereits erste Erfahrungs- werte? Zu 4.: Die Auswertung der Erprobung liegt zurzeit noch nicht vor. Geprüft werden lt. Stellungnahme der Verwaltungen alle Dokumente bei Erstkontakten. 5. Welche Vorgehensweise und welche Auswahlkri- terien empfiehlt der Senat den MitarbeiterInnen der teil- nehmenden Behörden gegenüber den AusweisinhaberIn- nen, deren Dokumente überprüft werden sollen? Lässt sich vermeiden, dass KundInnen dabei Opfer von racial profiling werden und wenn ja, wie? Zu 5.: Der Senat empfiehlt den teilnehmenden Be- hörden die Überprüfung grundsätzlich bei Erstkontakten bzw. dann, wenn ein begründeter Zweifel an den vorge- legten Dokumenten besteht. Racial profiling ist hierbei kein Kriterium. 6. Nach welchem Verfahren generieren das Gerät "VISOTEC® 600" oder ähnliche Geräte Auffälligkeiten bei überprüften Ausweisdokumenten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 672 2 Zu 6.: Die Geräte der Bundesdruckerei überprüfen die im Dokument enthaltenen Chips, lesen sie aus und glei- chen sie mit den Informationen aus den ausstellenden Ländern ab. Ergeben sich dabei Unterschiede, weist das Gerät auf die Notwendigkeit der weiteren Überprüfung hin. 7. Wie haben die MitarbeiterInnen der teilnehmenden Behörden zu verfahren, wenn Auffälligkeiten generiert wurden? Welche praktischen Erfahrungen gibt es hierzu? Zu 7.: Bei gezeigten Auffälligkeiten durch das VI- SOTEC Expert 600 werden die Dokumente nochmals durch vom Landeskriminalamt in Urkundenfälschung geschulte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bürger- amtes überprüft, bevor gegebenenfalls weitere polizeili- che Maßnahmen ergriffen werden. Nach bisherigen Erfahrungen wird die o.g. Vorge- hensweise erfolgreich praktiziert. Die Erprobungsphase ist jedoch noch nicht abgeschlossen. 8. Werden die im Zusammenhang mit der Überprü- fung der Ausweisdokumente erhobenen Daten an andere (Sicherheits-)Behörden übermittelt? Wenn ja, an welche und auf welcher Rechtsgrundlage sowohl für herkömmli- che als auch für biometriegestützte Papiere und was pas- siert mit den Ergebnissen? Zu 8.: Nein, da keine Speicherung der Daten erfolgt. Rechtsgrundlage des Handelns ist die Strafprozessord- nung (StPO). Die Ergebnisse der Überprüfungen des LKA werden ausschließlich an die beauftragenden Dienststel- len innerhalb der Polizei übermittelt. Die daraus gewon- nenen Erkenntnisse könnten ggf. in ein Gutachten über- nommen werden, das Bestandteil der Ermittlungsakte würde. 9. Werden erhobene Daten auch an die Bundesdru- ckerei übermittelt und wenn ja, mit welchem Ziel, auf welcher Rechtsgrundlage und wie verträgt sich das mit dem Datenschutz? Zu 9.: Daten aus dem Geräteeinsatz werden nicht an die Bundesdruckerei weitergegeben. Die Strukturdaten (Protokolldaten) aus dem Geräteeinsatz werden nicht gespeichert. Die Bundesdruckerei ruft jedoch regelmäßig zur Softwareanpassung die vorhandenen Log-Dateien ab, um gegebenenfalls von ausländischen Behörden geänderte oder neu entwickelte Personaldomente einzulesen. 10. Gibt es zu den Fragen 3. bis 9. ein berlineinheitli- ches Vorgehen und wenn ja, wer steuert das, oder liegt es in der Hoheit der Bezirke, wie sie mit dem Programm "VISOCORE® Verify" umgehen und ob entsprechende Geräte zum Einsatz kommen? Zu 10.: Über das weitere Vorgehen zum landesweiten Einsatz der Geräte wird erst nach Beendigung der Test- phase entschieden. Berlin, den 18. Oktober 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2013)