Drucksache 17 / 12 676 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 20. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. September 2013) und Antwort Hundeauslaufgebiete in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen Drucksachen-Nr. 17/11487 vom 18. Januar 2013, 17/12245 vom 14. Juni 2013 und 17/12401 vom 5. Juli 2013 verwie- sen. Frage 1: Wie viele Hundeauslaufgebiete gibt es in Berlin und welche Voraussetzungen muss ein solches Gebiet erfül- len (Bitte um Auflistung der Gebiete nach Bezirken)? Antwort zu 1: Die 12 ausgewiesenen Hundeauslauf- gebiete in den Berliner Wäldern können seit Jahren im Inter- netauftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingesehen werden: http://www.stadtentwick- lung.berlin.de/forsten/hundeauslauf Pankow: Blankenfelde Reinickendorf : Frohnau und Jungfernheide Spandau: Hakenfelde, Pichelswerder, Kladow (2 Flächen) Charlottenburg-Wilmersdorf: Grunewald Steglitz-Zehlendorf: Grunewald, Wannsee-Düppel (3 Flächen) und Düppel Zudem gibt es zwei eingezäunte und als Hundeaus- laufgebiete ausgewiesene Bereiche in Tempel- hof/Schöneberg in der Parklandschaft Tempelhof ein stan- dardisierter Katalog zur Einschätzung einer Gebietseignung als Hundeauslaufgebiet ist im Land Berlin nicht vorhanden. In der Regel sind die ausgewiesenen Hundeauslaufgebiete für den Hundefreilauf geeignet, siedlungsnah und mit dem öffentlichen Personennahverkehr erreichbar. Frage 2: Wie viele Hundeauslaufgebiete sind in Berlin barrierefrei zugänglich (Bitte um Auflistung nach Bezirken)? Antwort zu 2: Die Berliner Wälder sind Schutz- und Er- holungswälder. Ihre Benutzung geschieht gemäß § 13 (1) Landeswaldgesetz auf eigene Gefahr. Eine Barrierefreiheit ist nicht überall und jederzeit gegeben und hängt von der einzelnen Örtlichkeit bzw. auch von aktuellen Witterungs- einflüssen ab. Die beiden als Hundeauslaufgebiet bezeichne- ten Flächen in der Parklandschaft Tempelhof sind weitge- hend barrierefrei erreichbar. Frage 3: Gibt es Pläne zur Festlegung von weiteren Hun- deauslaufgebieten in Berlin und welche Rolle spielt dabei der barrierefreie Zugang? Antwort zu 3: Nein, es ist nicht vorgesehen, weitere Hundeauslaufgebiete auszuweisen. Frage 4: Welche Regelung gibt es bei den Hundeaus- laufgebieten für die Entsorgung von Hundekot? Antwort zu 4: Hundebesitzerinnen und -besitzer sind ent- sprechend Landeswaldgesetz verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde Waldwege, Liegewiesen, Strände, Spielplätze und andere Erholungseinrichtungen nicht verun- reinigen. Eine weitergehende Entsorgungspflicht abseits dieser Orte besteht nach dem Landeswaldgesetz nicht. In den weitläufigen Hundeauslaufgebieten gibt es keine gesonderten Angebote zur Entsorgung von Hundekot. Auf dem Tempel- hofer Flugfeld gilt ebenfalls eine Entsorgungspflicht, wobei auf den Flächen Tütenspender zur Verfügung gestellt wer- den. Berlin, den 07. Oktober 13 In Vertretung Christian G a e b l e r ...................................... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Okt. 2013)