Drucksache 17 / 12 679 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 23. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. September 2013) und Antwort Max-von-Laue-Oberschule: Unprofessionelle Störungen und Schwierigkeiten im Bezirk – Wo bleibt die Unterstützung des Senats und wer kontrolliert Um- und Neubauten von Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In der Kleinen Anfrage, Drs. 17/12303 heißt es, der Um- und Neubau der Max-von-Laue-Oberschule verzöge- re sich aufgrund von “Schwierigkeiten” und “Störungen”. Um welche konkreten „Schwierigkeiten“ und „Störungen “ handelt es sich? Zu 1.: Durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf als Träger der Baumaßnahme sind eine Vielzahl von „Schwierigkeiten und Störungen“ benannt worden: • Änderung der Finanzierungsart und damit erforderliche Kündigung diverser freischaffender Projektsteu- erer, • Anpassung des Raumprogramms der Maßnahme an das Musterraumprogramm für Integrierte Sekundar- schulen während Planung und Durchführung der Maßnahme, • Störungen des Bauablaufs durch das Erfordernis zusätzlicher Planungs- und Bauleistungen nach Fest- stellung unvorhergesehener Umstände in den Be- standskonstruktionen, wie Schadstoffbelastungen von abzubrechenden Bauteilen und Bodenaushub, Beseitigung von Hindernissen im Boden, Schwammbefall, Sanierung von Decken und Dach- haut im denkmalgeschützten Bestandsgebäude, um- fangreicher Sanierungsbedarf an verdeckten Be- standsinstallationen etc. • Zusätzliche Forderungen beauftragter Sonderfachleute (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordina- tor, Prüfingenieure für Standsicherheit und Brand- schutz) aus den unvorhergesehenen Umständen in den Bestandskonstruktionen, • Schleppende Leistungserbringung bis zur vollständigen Leistungseinstellung eines Auftragnehmers für die erweiterten Rohbauarbeiten in zwei Bauabschnit- ten mit der dann erforderlichen Auftragsentziehung und der im Anschluss erforderlichen Bestandsauf- nahme und Neuvergabe der Leistungen an einen neuen Auftragnehmer, • Erforderliche Neubeauftragung eines Ingenieurbüros für die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (TGA), nachdem das ursprünglich beauftragte Inge- nieurbüro die Geschäftstätigkeit im Hinblick auf das beauftragte Leistungsbild einstellen musste, • Erforderliche Weiterführung der Ausführungsplanung durch ein neu zu beauftragendes Architektur- büro, nachdem die Leistung durch das ursprünglich beauftragte Architekturbüro aufgrund eines persön- lichen Schicksalsschlags nicht weitergeführt werden konnte, • Sicherstellung der Finanzierung der erhöhten Gesamtkosten . 2. Zu welchen Zeitpunkten sind diese „Schwierigkeiten “ und „Störungen“ an wen kommuniziert worden und wie haben die jeweiligen Institutionen und Personen rea- giert? Zu 2.: Die Schwierigkeiten und Störungen sind von den jeweils beteiligten Institutionen und Personen unmit- telbar nach Bekanntwerden und erforderlicher Abstim- mung und Zusammenarbeit mit den weiteren Beteiligten bewältigt bzw. behoben worden. 3. In der Kleinen Anfrage, Drs. 17/12303 heißt es wei- ter: “Mit den jetzt getroffenen Maßnahmen erwarten die Beteiligten eine weitgehend störungsfreie weitere Durch- führung bis zur Fertigstellung”. Um welche Maßnahmen handelt es sich hier konkret? Zu 3.: Es handelt sich um: • Übernahme der Projektsteuerung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Hochbau- service, • Beauftragung eines leistungsfähigen Auftragnehmers für die erweiterten Rohbauarbeiten in zwei Bauabschnitten nach Bestandsaufnahme des Leis- tungsstandes, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 679 2 • Beauftragung eines neuen leistungsfähigen Ingenieurbüros für die Fachplanung TGA und Sicherstel- lung der Planungskontinuität, • Beauftragung eines leistungsfähigen Architekturbüros mit der erforderlichen Weiterführung der Aus- führungsplanung, • Auslagerung des Schulbetriebs an einen Ersatzstandort zur Erhöhung der Sicherheit und Baufrei- heit. 4. Wie will der Senat und wie will der Bezirk Steglitz- Zehlendorf die Fertigstellung der Umbauarbeiten zum Herbst 2013 und die Fertigstellung des Erweiterungsneu- baus bis zum Frühjahr 2014 sicherstellen? Zu 4.: Alle Angaben der Baudienststelle zur Zeitdauer und vorgesehenen Fertigstellung der Baumaßnahme wur- den und werden unter dem Vorbehalt getroffen, dass keine unvorhergesehenen Störungen im Bauablauf auftre- ten. Mit den getroffenen Maßnahmen soll eine schnelle Bewältigung auch weiterhin nicht auszuschließender Schwierigkeiten und Störungen sichergestellt werden. Eine verbindliche Zusicherung von Fertigstellungs- terminen ist grundsätzlich nicht möglich. 5. Wie will der Bezirk Steglitz-Zehlendorf die doppelt so hohen Gesamtkosten finanzieren? 6. Wird der Senat den Bezirk bei der Finanzierung un- terstützen? Zu 5. und 6.: Die Gesamtkostenerhöhung ist im Rah- men der bezirklichen Haushaltsplanung etatisiert worden. 7. Welche Maßnahmen ergreift der Senat und welche Maßnahmen ergreifen die Bezirke, um zukünftig Bauver- zögerungen und höhere Gesamtkosten bei Um- und Neu- bauten von Schulen zu vermeiden? 8. Wie will der Senat und wie will der Bezirk in Zu- kunft sicherstellen, dass in Zukunft für den Um- und Neubau von Schulen nur als zuverlässig bekannte Bau- firmen beauftragt werden und von als unzuverlässig be- kannte Baufirmen Abstand genommen wird, und welche Maßnahmen ergreifen Bezirke und Senat diesbezüglich im Vergabewesen für Aufträge? 9. Wie will der Senat und wie will der Bezirk Um- und Neubauten von Schulen in Zukunft professionalisie- ren und verbindlich zu treffende Absprachen zwischen Bauherren, Architekten und Baufirmen realisieren? 10. Welches Controlling gibt es zurzeit überhaupt bei Um- und Neubauten bzw. bei Sanierungen von Schulen? Zu 7. bis 10.: Alle notwendigen Schritte für die Vor- bereitung, die Planung und die Durchführung von Schulum- und -neubauten sind verbindlich in der Allge- meinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchfüh- rung von Bauaufgaben Berlins (ABau) geregelt. Hier sind auch die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Beteiligten festgelegt. Vervollständigend wird auf das Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - VI B/C 01/2011 - über Neufassung der „Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV § 24 LHO“ verwiesen. Baumaßnahmen des Senats von Berlin und der Bezir- ke werden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und der Ressourcenausstattung professionell durchgeführt. Das Zusammenwirken der an den Bauvorhaben Beteiligten erfolgt auf der Grundlage von Verträgen gemäß Honora- rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder dem Regelwerk über die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). 11. Welche Senatsverwaltungen, welche Abteilungen und welche weiteren Stellen waren an der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage beteiligt? 12. Haben Sie noch etwas hinzuzufügen? Zu 11. und 12.: Zuständig für die Beantwortung ist der Senat, vertreten durch die federführende Senatsverwal- tung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Berlin, den 14. Oktober 2013 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Nov. 2013)