Drucksache 17 / 12 681 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 24. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2013) und Antwort Lass die Leute reden: Online-Dialog zum Strafvollzugsgesetz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie wird die Expertenbeteiligung der Senatsver- waltung zum Strafvollzugsgesetz genau durchgeführt? Zu 1.: Auf der Internetseite http://strafvollzugsgesetz.berlin.de/ sind ein Entwurf für ein Strafvollzugsgesetz und ein Jugendstrafvollzugsgesetz eingestellt. Der Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes ba- siert auf dem Musterentwurf, den eine länderübergreifen- de Arbeitsgruppe unter Federführung Berlins und Thürin- gens erarbeitet hat. Der Entwurf eines Jugendstrafvoll- zugsgesetzes überträgt die Neuerungen des Musterent- wurfes auf den Jugendstrafvollzug, soweit dies ange- bracht erscheint. Beide Entwürfe enthalten Anpassungen an Berliner Vorgaben insbesondere im Hinblick auf ge- schlechtsneutrale Formulierungen und Verweise. Über- dies wurde die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Sicherungsverwahrung berücksichtigt. Beide Entwürfe können unter Klarnamen paragrafen- weise kommentiert bzw. diskutiert werden. Die Plattform ist passwortgeschützt. Zur Teilnahme eingeladen wurden sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Justizvollzuges und der Sozialen Dienste der Justiz sowie die externe Fachöffentlichkeit, das heißt Vertreterinnen und Vertreter freier Träger, der Beiräte, der Wissenschaft, von Interessenverbänden und Kirchen. 2. Welcher zeitliche Ablauf ist geplant? Zu 2.: Die Expertenbeteiligung wurde am 11. Septem- ber 2013 begonnen. Gelegenheit zur Abgabe von Diskus- sionsbeiträgen besteht bis zum 31. Oktober 2013. Danach wird die Diskussion durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ausgewertet. 3. Welche Expert*innen, Mitarbeiter*innen und Orga- nisationen können sich daran in welcher Form betei- ligen? Zu 3.: Zur Teilnahme eingeladen wurden sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Justizvoll- zuges und der Sozialen Dienste der Justiz sowie die ex- terne Fachöffentlichkeit, das heißt Vertreterinnen und Vertreter freier Träger, der Beiräte, der Wissenschaft, von Interessenverbänden und Kirchen mit Bezug zum Justiz- vollzug. Registrierungen externer Teilnehmerinnen und Teilnehmer bedürfen der Freischaltung durch die Senats- verwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Bei Regist- rierungsanfragen nicht Eingeladener würde geprüft, ob ein Bezug zum Vollzug besteht. Solche gab es allerdings bislang noch nicht. 4. In welcher Form werden die Ergebnisse der Beteili- gung ausgewertet? 5. Welche Informationen aus dem Beteiligungsprozess sollen der Öffentlichkeit bzw. dem Abgeordnetenhaus zur Verfügung gestellt werden und wie wird dies geschehen? Zu 4.und 5: Sämtliche Beiträge werden ausgewertet. Änderungsvorschläge, Kritik und Anmerkungen werden geprüft und ggf. umgesetzt. BerlinOnline erstellt eine pdf- Datei mit sämtlichen Beiträgen. Diese wird ausgedruckt und zu den Akten genommen. Die elektronisch gespei- cherten Daten in der Plattform werden voraussichtlich spätestens im Februar 2014 gelöscht. Die bei den Akten befindliche Übersicht aller Beiträge kann dem Abgeordnetenhaus im Gesetzgebungsprozess zur Verfügung gestellt werden. Eine Veröffentlichung der Beiträge ist nicht vorgesehen. Vielmehr sollen die Teil- nehmerinnen und Teilnehmer in einem möglichst ge- schützten Rahmen diskutieren können. Die Teilnehmerin- nen und Teilnehmer werden aber bei Registrierung darauf hingewiesen, dass das zu den Akten genommene Auswer- tungsdokument Gegenstand von Akteneinsichtsersuchen sein kann. Berlin, den 14. Oktober 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Okt. 2013)