Drucksache 17 / 12 683 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 24. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. September 2013) und Antwort Leere Datenbanken I – Senatsverwaltung für Justiz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum sind in der Gutachten- und Beratungsdienst- leistungsdatenbank der Berliner Verwaltung von Seiten der Justizverwaltung seit 2004 keine Einträge gemacht worden (siehe auch Rote Nummer 0094A)? Zu 1.: Für die Jahre 2004 bis 2006 können keine An- gaben gemacht werden, da für diesen Zeitraum keine auswertbaren Haushaltswirtschaftsdaten (u. a. Archivda- tenbank ProFiskal) mehr zur Verfügung stehen. Seit dem Jahr 2007 bis in die Gegenwart sind keine Gutachten oder Beratungsdienstleistungen in Auftrag gegeben worden, die nach Maßgabe der einschlägigen parlamentarischen Auflagenbeschlüsse (siehe aktuell die Auflage 3 zum Haushaltsgesetz 2012/2013, Drucksache 17/0400, vgl. Rote Nr. 17/0094 A) zu veröffentlichen oder in die Gutachten- und Beratungsdienstleistungsda- tenbank einzutragen gewesen wären. 2. Plant die Justizverwaltung, diese Einträge nachzu- tragen bzw. diese in Zukunft gleich vorzunehmen, und wenn ja, wann? Zu 2.: Nachzutragende Einträge sind nicht gegeben. Eintragungen werden auch künftig nach Maßgabe der vorgegebenen Kriterien und bei Vorliegen der Vorausset- zungen vorgenommen. 3. Welche Gutachten- und Beratungsdienstleistungen entsprechend den Kriterien der Roten Nummer 15/2463B wurden von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbrau- cherschutz (vormals Senatsverwaltung für Justiz) seit dem Jahr 2004 in Auftrag gegeben? Zu 3.: Für die Jahre 2004 bis 2006 stehen - wie in der Antwort zu 1. bereits dargelegt - keine detaillierten Haus- haltswirtschaftsdaten zur Verfügung. In den Haushaltsjahren 2007 bis 2012 wurden bei den Titeln 526 10 (Gutachten) und 540 10 (Dienstleistungen) im Einzelplan 06 (Justiz und Verbraucherschutz) rund 4.500 einzelne Auszahlungsanordnungen vorgenommen Von wenigen Ausnahmen abgesehen, handelt es sich bei den zugrundeliegenden Maßnahmen fast ausschließ- lich entweder um „echte“ Dienstleistungen (z. B. Transport - und Botendienste, Geldtransporte, Aufsicht bei juristischen Staatsprüfungen, Anti-Gewalt-Trainings etc.) oder um Gutachten, die den Kriterien der Roten Nr. 15/2463 B entsprechen, sich nicht auf allgemeine Frage- stellungen, sondern auf Einzelfälle beziehen oder deren Veröffentlichung aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig wäre (z. B. arbeitsmedizinische und arbeitssi- cherheitstechnische Betreuung, diverse rechtspsychologi- sche, kriminalpsychologische Begutachtungen von Straf- gefangenen), so dass eine Pflicht zur Veröffentlichung und Eintragung nicht besteht. Die Ausnahmen im oben genannten Sinne betreffen folgende Sachverhalte: a) Im Jahr 2009 ist die Beratungsdienstleistung „Beteiligung Privater an dem Betrieb der JVA Heidering“ vergeben worden. Der Auftrag wurde im Jahr 2012 abge- schlossen. Eine Veröffentlichung ist aus Gründen des Schutzes von vertraulichen Geschäftsdaten nicht vorge- nommen worden. Dem Hauptausschuss des Abgeordne- tenhauses ist in dieser Angelegenheit regelmäßig unter „Vertraulich“ berichtet worden (siehe zuletzt Rote Nr. 17/0113 C). b) Eine im Jahr 2010 beauftragte „Evaluation der Gerichtlichen Mediation“ diente im Wesentlichen der internen Meinungsbildung des Senats im Vorfeld einer Ent- scheidungsfindung zur möglichen Einführung der gericht- lichen Mediation durch Verwaltungsvorschriften. Von einer Eintragung in die „Gutachten- und Beratungsdienstleistungsdatenbank “ ist deshalb im Einklang mit den Kriterien der Roten Nr. 15/2363 B abgesehen worden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 683 2 c) Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz hat im Rahmen einer Studie zur Steigerung der Effizienz der Justiz im Jahre 2013 den Auftrag „Evaluierung des Neuköllner Modells“ an die Hochschule für Wirtschaft und Recht vergeben. Der Auftrag wird erst im Frühjahr 2014 abgeschlossen sein. d) Im Jahr 2013 wurden im Geschäftsbereich der Se- natsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz soft- ware-ergonomischen Begutachtungen (technische Begut- achtung gemäß EN ISO 9241) zu den IT-Fachverfahren DEPOS, Mesta und forumSTAR in Auftrag gegeben. Die Begutachtungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Fi- nanzierung erfolgt nicht aus den in der Auflage Nr. 3 zum Haushaltsgesetz 2012/2013 aufgeführten Titeln 526 10 und 540 10. Berlin, den 22. November 2013 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2013)