Drucksache 17 / 12 689 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 26. September 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. September 2013) und Antwort Zukunft der Straßenbahnlinie 61 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die BVG AöR um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Inwieweit gibt es Planungen, die Straßen- bahnlinie 61 auf Teilabschnitten stillzulegen, und welche Abschnitte sind ggf. davon betroffen? Antwort zu 1.: Der Senat hat keine Planungen, die Straßenbahnlinie 61 auf Teilabschnitten stillzulegen. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG AöR prüft derzeit ergebnisoffen künftige Möglichkeiten der Verkehrsbedie- nung der durch die Linie 61 angebotenen Straßenbahn- verbindung S-Bahnhof Friedrichshagen - Rahnsdorf Waldschänke. Ergebnisse liegen noch nicht vor.“ Frage 2: Wie schätzt der Senat die Möglichkeiten ei- ner dauerhaften Sicherstellung des Betriebs auf der Stra- ßen-bahnlinie 61 ein? Antwort zu 2.: Die BVG untersucht derzeit unter an- derem den Instandsetzungsbedarf und den damit verbun- denen Aufwand. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse sind Prognosen dazu möglich. Bei der langfristigen Betrach- tung ist im Hinblick auf die infrastrukturseitig erforderli- chen Investitionen stets die verkehrliche Nachfrage und die Perspektive des ÖPNV-Angebots auf den einzelnen Streckenabschnitten zu prüfen. Nach Vorlage der Ergeb- nisse der Prüfung der BVG für den Streckenabschnitt vom S-Bahnhof Friedrichshagen nach Rahnsdorf/Waldschänke (siehe Antwort zu 1.) kann der Senat auf Basis der ermit- telten verkehrlichen und finanziellen Rahmenbedingun- gen eine genauere Einschätzung für die langfristige Per- spektive dieses Streckenabschnitts vornehmen. Frage 3: Wie hoch wären die Kosten einer Sanierung dieser Straßenbahnlinie und auf welche Höhe würden sich die Kosten belaufen, wenn sie über die bisherige Endhal- testelle Rahnsdorf Waldschänke hinaus in den Ortskern Rahnsdorf verlängert werden würde? Antwort zu 3.: Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die Kosten für die Sanierung bzw. den Neubau der Strecke bis in den Ortskern, die notwendigen Fahrzeuge und für den laufenden Betrieb können seriös erst nach Prüfung der verkehrlichen Machbarkeit ermittelt werden.“ Frage 4: Welche Möglichkeiten zur Fortsetzung des öffentlichen Personennahverkehrs würden bei einer Ein- stellung der o.g. Straßenbahnlinie den Fahrgästen ange- boten werden und inwieweit wäre gewährleistet, dass eine mögliche Ersatzlinie auch den Ortskern und den S-Bahn- hof Rahnsdorf anbinden würde? Antwort zu 4.: Für den Fall der Einstellung der Stra- ßenbahnlinie 61 östlich des S-Bahnhofs Friedrichshagen wären geeignete Ersatzangebote durch Buslinien zu prü- fen und hierbei die bestehende Nachfrage auf den ver- schiedenen Verkehrsrelationen in sowie zwischen Rahns- dorf und Friedrichshagen zu berücksichtigen. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Etwaige Alternativen würden eine Buserschließung zwischen Rahnsdorf und Friedrichshagen und die bestehende Buslinie 161 im Orts- teil einbeziehen.“ Frage 5: Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, eine mögliche Ersatz-Buslinie mit umweltfreundlichen Bussen, bspw. Hybrid- oder Wasserstoff-Fahrzeugen, zu betreiben? Antwort zu 5.: Der Senat begrüßt den Einsatz alterna- tiver Antriebsformen im ÖPNV auf Basis klima- und umweltschonend erzeugter Energie. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 12 689 2 Da ein flächendeckender Einsatz dieser Antriebsfor- men aufgrund technischer und finanzieller Restriktionen zeitnah jedoch nicht realisierbar sein wird, ist bei der Erprobung alternativer Antriebsformen zunächst eine Konzentration auf innerstädtische Bereiche sinnvoll, weil hier ein größerer Bedarf hinsichtlich Lärm- und Schad- stoffminderung besteht. Die BVG AöR teilt hierzu mit: „Die BVG AöR ist aus ökologischen und auch ökonomischen Gründen daran interessiert, technische Weiterentwicklungen der Fahr- zeugtechnologien zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs einzusetzen und möchte sich dementsprechend an Pilot- projekten, z. B. im Rahmen des Schaufensters für Elekt- romobilität, beteiligen. Neue Antriebstechnologien sind allerdings zurzeit in der Anschaffung und im Betrieb (im Rahmen von Pilotprojekten) kostenintensiver als her- kömmliche Antriebstechnologien, so dass ein flächende- ckender Einsatz zurzeit nicht finanzierbar ist.“ Berlin, den 14. Oktober 2013 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Nov. 2013)